Nach Zahlung der Maklerprovision plötzlich auch Hausverwalter

  • Hallo,
    ich halte meine Frage kurz und knapp. Einiges konnte ich schon in diesem Forum erfahren, allerdings nichts detailiertes zu meinem Problem.

    Wir haben am 24.08.2011 den Mietvertrag für unsere Wohnung über einen Makler abgeschlossen. Kurz darauf, am 01.09.2011, bekamen wir schon eine Aufforderung vom Makler die Miete an ein von ihm geführtes Konto zu überweisen. Nicht auf das vom eigentlichen Vermieter bzw. Besitzer der Wohnung. Angeblich als Serviceleistung vom Makler dem Vermieter gegenüber!


    Am 06.09.2011, also knapp zwei Wochen später schließen Makler und Vermieter einen Verwaltervertrag für die von uns gemietete Wohnung.

    Für mich ganz klar ein Fall von Absprachen zwischen den beiden. Ist das eine Lücke die rechtlich nicht angreifbar ist? Können wir die Proision zurück verlangen?

    Danke und Gruß

  • Hallo Kopfgeldhamster


    Können wir die Proision zurück verlangen?

    Verlangen kannst du viel.
    Wirst m.E. die Provision aber nicht zurück bekommen,
    der Makler hat seine Leistung erbracht.


    VG Syker

  • Dann lässt sich das Wohnungsvermittlungsgesetz ja einfach aushebeln? Erst Provision vom neuen Mieter beziehen und ein Tag nach Mietvertragsabschluss einen VErwaltungsvertrag mit dem Vermieter abschließen! Da müssen sich zwei ja nur einig sein!

  • am 01.09.2011, bekamen wir schon eine Aufforderung vom Makler die Miete an ein von ihm geführtes Konto zu überweisen. Nicht auf das vom eigentlichen Vermieter bzw. Besitzer der Wohnung.


    Hallo,
    mit dem Makler hattest Du nichts mehr zu tum, sondern nur noch mit Deinem Vermieter.

  • Der Vermieter kann die anfallenden Aufgaben einen Bevollmächtigten übertragen.
    Darüber muß Sie der Vermieter schriftlich informieren; ansonsten könnte jeder Dahergelaufene sich Ihre Miete überweisen lassen.
    Inwieweit hier der Vermieter nur als Strohmann fungiert, liegt außerhalb meines Kenntnisstandes.

  • Inwieweit hier der Vermieter nur als Strohmann fungiert, liegt außerhalb meines Kenntnisstandes.


    Da gab es noch böse Zungen, die von "Geschäftsmodell" sprachen... ;(

  • Danke für die rege Beteiligung bzgl meiner Frage! Ich gebe euch recht, der Makler hat seine Provision verdient, aber dann auch noch monatlich Geld für Verwaltung von 20 Euro einzustreichen? Wäre ich Vermieter würde ich mich wundern wenn der Makler als "Service" die Miete einfordert und nicht auf meinem Konto landet. Das macht man doch nicht ohne eine Vollmacht und dann wäre das doch ein Verstoß gegen das WoVermRG. Wie sieht das wohl ein Richter sieht?

  • ...aber dann auch noch monatlich Geld für Verwaltung von 20 Euro einzustreichen?


    Kannst Du das näher erläutern incl. der Rechtgrundlage? Hast Du noch mehr bisher verschwiegende kleckerweise Fakten?

  • Zitat

    aber dann auch noch monatlich Geld für Verwaltung von 20 Euro einzustreichen?

    Von wem? Da diese Verwaltung dein Vermieter bezahlen muss, sollte dich das nicht interessieren.

  • Die 20 Euro werden von der vorher vereinbarten Miete vom Hausverwalter/ vorher Makler abgezogen. Allerdings wurde das erst nachdem der Mietvertrag unterschrieben war zwischen Verwalter und Vermieter vereinbart. Der Vermieter verzichtet somit auf 20 Euro Miete, bzw. wir zahlen nun mit der Miete die 20 Euro Verwaltungsgebühren monatlich mit.

  • Die 20 Euro werden von der vorher vereinbarten Miete vom Hausverwalter/ vorher Makler abgezogen. Allerdings wurde das erst nachdem der Mietvertrag unterschrieben war zwischen Verwalter und Vermieter vereinbart. Der Vermieter verzichtet somit auf 20 Euro Miete, bzw. wir zahlen nun mit der Miete die 20 Euro Verwaltungsgebühren monatlich mit.

    Für Sie gilt der vereinbarte Mietpreis. Was der Vermieter mit diesem Geld macht, das lassen Sie ihm mal seine Sache sein.

  • Kopfgeldhamster:

    "Die 20 Euro werden von der vorher vereinbarten Miete vom Hausverwalter/ vorher Makler abgezogen."
    - Wie soll sowas funktionieren? Der Mieter überweist die Miete an den Vermieter bzw. auf ein vom Vermieter bestimmtes Konto. Punkt, aus.

    "Allerdings wurde das erst nachdem der Mietvertrag unterschrieben war zwischen Verwalter und Vermieter vereinbart."
    - Was andere Leute vereinbaren, geht Dich nichts an.

  • Zitat

    Wie soll sowas funktionieren? Der Mieter überweist die Miete an den Vermieter bzw. auf ein vom Vermieter bestimmtes Konto. Punkt, aus.


    Oder hat eine Abbuchungsermächtigung unterschrieben. Punkt, aus.

    Zitat

    Die 20 Euro werden von der vorher vereinbarten Miete vom Hausverwalter/ vorher Makler abgezogen.

  • Zitat

    Dann hole ich mir lieber fachmännischen Rat

    An diesem Kommentar erkennt man deutlich dass du fürs Leben noch nicht reif bist. Hier sind Menschen wie du und ich, die sich mit Mietrecht auskennen und keine Fachleute. Erstens hast du doch wohl genügend Antworten bekommen, wenn sie dir nicht gefallen, musst du von Anfang an sagen, was du gerne hören willst. Und zweitens dürfte ein Anwalt hier im Forum nicht für lau antworten.

    Was also erwartest du genau? Ach ja, du willst nicht, dass dein Vermieter den Makler für seine Hausverwaltung bezahlt. Dieser lächerliche Wunsch ist tatsächlich ernst gemeint? Du erlaubst, dass ich ganz laut lache!

  • Mainschwimmer...du bist der beste von allen! Pass auf das du nicht untergehst!


    Richtig, er ist der Beste... Danach komme direkt ich.
    Du wirst noch viel Lehrgeld zahlen... Dummheit und Borniertheit haben ihre Preise.:eek:

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