Beiträge von Kopfgeldhamster
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hallo,
es handelt sich um eine DHH und der Makler hatte diese über die einschlägigen Internetportale angeboten. Das Haus wurde vorher durch die Eigentümer bewohnt, die aber neu gebaut haben und die alte DHH vermieten wollten. Nach einer Besichtigung mit der Maklerin stand für uns fest das wir es mieten wollten. Die Maklerin machte den Vertrag fertig wir und der Vermieter haben unterschrieben. So weit so gut. Dann bekamen wir eine Aufforderung vom Makler die Miete zu Mietbeginn auf ein Konto des Maklers zu überweisen, was wir auch ohne zu überlagen taten. Kurz nach dem Einzug sind ein paar Mängel aufgetreten und als wir diese bei Vermieter gemeldet haben, verwies dieser uns an den Makler mit dem Hinweis das dieser die Wohnung verwaltet. Erst jetzt sind wir hellhörig geworden und fragen uns nun, ob der Makler die Provison behalten darf? -
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Die 20 Euro werden von der vorher vereinbarten Miete vom Hausverwalter/ vorher Makler abgezogen. Allerdings wurde das erst nachdem der Mietvertrag unterschrieben war zwischen Verwalter und Vermieter vereinbart. Der Vermieter verzichtet somit auf 20 Euro Miete, bzw. wir zahlen nun mit der Miete die 20 Euro Verwaltungsgebühren monatlich mit.
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Danke für die rege Beteiligung bzgl meiner Frage! Ich gebe euch recht, der Makler hat seine Provision verdient, aber dann auch noch monatlich Geld für Verwaltung von 20 Euro einzustreichen? Wäre ich Vermieter würde ich mich wundern wenn der Makler als "Service" die Miete einfordert und nicht auf meinem Konto landet. Das macht man doch nicht ohne eine Vollmacht und dann wäre das doch ein Verstoß gegen das WoVermRG. Wie sieht das wohl ein Richter sieht?
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Hallo,
ich halte meine Frage kurz und knapp. Einiges konnte ich schon in diesem Forum erfahren, allerdings nichts detailiertes zu meinem Problem.Wir haben am 24.08.2011 den Mietvertrag für unsere Wohnung über einen Makler abgeschlossen. Kurz darauf, am 01.09.2011, bekamen wir schon eine Aufforderung vom Makler die Miete an ein von ihm geführtes Konto zu überweisen. Nicht auf das vom eigentlichen Vermieter bzw. Besitzer der Wohnung. Angeblich als Serviceleistung vom Makler dem Vermieter gegenüber!
Am 06.09.2011, also knapp zwei Wochen später schließen Makler und Vermieter einen Verwaltervertrag für die von uns gemietete Wohnung.
Für mich ganz klar ein Fall von Absprachen zwischen den beiden. Ist das eine Lücke die rechtlich nicht angreifbar ist? Können wir die Proision zurück verlangen?
Danke und Gruß
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