Hallo!
Eine Freundin von mir zieht nach 8 Jahren aus ihrer Mietwohnung aus. Die Wohnung war damals Erstbezug. Sie hat in diesen 8 Jahren keine wesentlichen Malerarbeiten durchgeführt (nur hier und da mal etwas ausgebessert). Außerdem hat sie unheimlich viele Bilder ect. an den Wänden, was bedeutet, dass sehr viele Löcher von den Nägeln und Dübel vorhanden sind. Zudem gibt es einige Schimmelstellen an den Wänden, da sie mangels Wissens praktisch nicht bzw. nicht sinnvoll gelüftet hat. Sie war zwar der Meinung, dass das nicht an ihr, sondern am Mauerwerk des Hauses gelegen hat, allerdings hat sich auf Nachfragen herausgestellt, dass andere Mieter dieses Hauses das Problem nicht haben.
Sie ist nun der Meinung, dass sie bei Auszug nicht renovieren muss. Ich bin mir dessen allerdings nicht so sicher. Muss sie evtl. nur die Löcher fachgemäß schließen oder verputzen oder muss die Wohnung komplett gestrichen werden?
Im Mietvertrag steht dazu folgendes:
Schönheitsreparaturen hat der Mieter während der Mietdauer auf eigene Kosten durchzuführen. Dazu gehören insbesondere das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, die sachgemäße Pflege der Fußböden, das Streichen der Heizkörper einschl. der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietsache vollständig geräumt fachmännisch renoviert zurückzugeben. Beschädigungen der Mietsache, die der Mieter oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht haben, sind zu beseitigen.
Ist diese Formulierung nun so eindeutig, dass sie renovieren muss, oder ist sie zu schwammig und sie kann sich den Aufwand sparen? Da sie nun 300 km weit weg zieht und sich möglichen Ärger nach ihrem Auszug vermeiden möchte, wären wir über Ratschläge bzw. weitere Meinungen sehr dankbar!
Vielen Dank!