Gibt es denn hier keine eindeutige Regelung? Wie muss es im Mietvertrag stehen, dass es sicher ist, dass man bei Auszug renovieren muss bzw. welche Formulierung entbindet von der Formulierung?
Ich glaube mich zu erinnern gelesen zu haben, dass grundsätzlich nur exakte zeitliche Vorgaben (z.B. jedes 2. Jahr müssen Küche und Bad komplett gestrichen werden o. ä.) keine Gültigkeit mehr haben. Oder ist es genau anders herum?
Beiträge von elmaus
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Sie glaubt, dass so eine pauschale Formulierung keine Gültigkeit mehr hat.
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Hallo!
Eine Freundin von mir zieht nach 8 Jahren aus ihrer Mietwohnung aus. Die Wohnung war damals Erstbezug. Sie hat in diesen 8 Jahren keine wesentlichen Malerarbeiten durchgeführt (nur hier und da mal etwas ausgebessert). Außerdem hat sie unheimlich viele Bilder ect. an den Wänden, was bedeutet, dass sehr viele Löcher von den Nägeln und Dübel vorhanden sind. Zudem gibt es einige Schimmelstellen an den Wänden, da sie mangels Wissens praktisch nicht bzw. nicht sinnvoll gelüftet hat. Sie war zwar der Meinung, dass das nicht an ihr, sondern am Mauerwerk des Hauses gelegen hat, allerdings hat sich auf Nachfragen herausgestellt, dass andere Mieter dieses Hauses das Problem nicht haben.
Sie ist nun der Meinung, dass sie bei Auszug nicht renovieren muss. Ich bin mir dessen allerdings nicht so sicher. Muss sie evtl. nur die Löcher fachgemäß schließen oder verputzen oder muss die Wohnung komplett gestrichen werden?Im Mietvertrag steht dazu folgendes:
Schönheitsreparaturen hat der Mieter während der Mietdauer auf eigene Kosten durchzuführen. Dazu gehören insbesondere das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, die sachgemäße Pflege der Fußböden, das Streichen der Heizkörper einschl. der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietsache vollständig geräumt fachmännisch renoviert zurückzugeben. Beschädigungen der Mietsache, die der Mieter oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht haben, sind zu beseitigen.
Ist diese Formulierung nun so eindeutig, dass sie renovieren muss, oder ist sie zu schwammig und sie kann sich den Aufwand sparen? Da sie nun 300 km weit weg zieht und sich möglichen Ärger nach ihrem Auszug vermeiden möchte, wären wir über Ratschläge bzw. weitere Meinungen sehr dankbar!
Vielen Dank!
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Hallo!
Vielleicht kann mir jemand meine Frage beantworten:
Wir wohnen in einem 2-Familien-Haus. Unser Haushalt besteht aus 3 Personen (1 Erw., 2 Jugendliche), der Haushalt unserer Nachbarn besteht aus 5 Personen (1 Erw. 2 Jugendliche, 2 Kinder).
Die Nebenkosten für Wasser und Kanal sowie Müllabfuhr werden pro Kopf berechnet.Meine Nachbarin ist als Tagesmutter tätig und betreut mehrmals die Woche für jeweils ca. 4 - 5 Stunden 2 weitere Kinder.
Mir ist klar, dass die Berechnung hierfür nur Anteilig sein kann und dass mit Sicherheit kein großer Betrag bei der Rechnung heraus kommt. Aber sie plant jetzt, ihre Tagesmuttertätigkeit auszuweiten. In diesem Fall, würde ich gerne vorab eine entsprechende Regelung treffen, damit es nicht hinterher zum Zoff kommt.
Wenn also zumindest tagsüber an 5 Tagen die Woche 2 Kinder mehr im Haus sind, steigt zumindest der Kaltwasserverbrauch und auch das Müllaufkommen schon deutlich an. Gibt es hierzu vielleicht bereits eine eindeutige Gesetzeslage oder müsste man das ggf. gesondert vereinbaren und falls dem so ist, wie könnte so eine Vereinbarung aussehen?Vielen Dank vorab für eure Antworten!
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