Hilfe!!!! fast € 3.000 Nebenkosten-Nachzahlung

  • Hallo,

    am Karfreitag habe ich meine Nebenkostenabr. für 2011/2012 bekommen, und ein Schock....€ 2.830 und paar zerqueschte Nachzahlung. Ich habe meinen Augen nicht geglaubt, wie kann das sein??

    Hier meine Vorgeschichte:

    Ich wohne seit 01.01.2012 in einem Mehrfamilienhaus, dass ab 01.04.2011 gesamtflächig renoviert und saniert wird. Die 18 Wohnungen werden mit Heizungen und Warmwasserversorgung ausgestattet. (Vorher waren Ölofen und Warmwasser über Boiler drin.) Am 09.03.2012 habe ich Zähler an die Heizungen und im Bad eingebaut bekommen, davor waren leider keine drin.

    Jetzt komme ich zu der Brunata Abrechnung:

    Mein Heizungsverbrauch ab 09.03.2012 - 30.11.2012 ist laut Zählerstand 5.862. Die Brunata Abrechnung berechnet aber bei mir zuzüglich nochmal 5991 dazu, so dass ich auf ca. 12.000 Verbrauch komme. Auf der Abrechnung wird zu diesem zuzüglichen verbrauch auf den Nutzertext hingewiesen, diesen habe ich aber leider von der Hausverwaltung nicht bekommen. Meine frage ist jetzt, wofür sind den die zuzüglichen 5.991????

    Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen....

    Vielen Dank schon mal im Voraus.


  • Auf der Abrechnung wird zu diesem zuzüglichen verbrauch auf den Nutzertext hingewiesen, diesen habe ich aber leider von der Hausverwaltung nicht bekommen. Meine frage ist jetzt, wofür sind den die zuzüglichen 5.991????

    Überlegen Sie sich mal die Unsinnigkeit Ihrer Frage. Wo soll hier jemand den Nutzertext herbekommen und Ihnen diesen vorlesen?

    Da kann man nicht nur, sondern muss den Kopf schütteln:mad:

  • Hallo nesu


    Meine frage ist jetzt, wofür sind den die zuzüglichen 5.991????

    Ohne jetzt deine Abrechnung zu kennen,
    könnten diese zusätzlichen 5991 Einheiten
    für den Zeitraum (01.01.12-08.03.12) ohne Zähler sein,
    dann ist der Verbrauch evtl. geschätzt / nach Gradtagen hochgerechnet worden.

    Ggf. liegt da auch ein Fehler,
    sodass die vermutete Schätzung sogar den Zeitraum vom 01.12.11 bis 08.03.12 betrifft.

    Klarheit kann aber nur der VM bringen.
    Ggf. Belege einsehen.


    VG Syker

  • Meine frage ist jetzt, wofür sind den die zuzüglichen 5.991????


    Na, wofür denn wohl?
    Ich verstehe schon, dass Du sauer bist...

    Halten wir mal fest:
    01.01.-08.03. 5991 Einheiten geschätzt,
    09.03.-30.11. 5862 Einheiten gemessen.

    Wenn ich die Heizgradtabelle nach DIN 4713 Teil 5 heranziehe, haben wir von
    01.01.-08.03. 355 Einheiten auf der 1000er Jahresskala,
    09.03.-30.11. 485 Einheiten auf der 1000er Jahresskala.

    Man kann schon erkennen, dass da was nicht stimmt.
    Meine Berechnung: 5862/485*355=4291 Einheiten, die vom 1.1.-8.3. nur hätten berechnet werden dürfen.

    Das ist aber nur "Teil 1", die €uronen fehlen ja noch in der Berechnung.

  • Zitat

    freche Bemerkungen brauche ich nicht, wenn Sie die Frage als unsinnig verstehen, dann antworten Sie bitte nicht!!!!


    Man sagt zwar, dass es keine dummen Fragen, sondern nur dumme Antworten gibt. Aber in deinem Fall bin ich mir garnicht so sicher. Anstatt hier im Forum die User zu Vermutungen aufzufordern, ist der einzige Weg zum Vermieter, der dir die passende Antwort geben kann.

  • ja, es stimmt. Auf der Abrechnung ist der Nutzungszeitraum 01.12.11 - 30.11.12. Einzug in die Wohnung war der 01.01.2012. Ich werde morgen natürlich mit der Hausverwaltung sprechen und hoffentlich auch antworten bekommen. Aber vielen Dank schon mal für Eure Antworten, die haben mir schon mal weitergeholfen.

    Grüsse
    Nesu

  • Einzug in die Wohnung war der 01.01.2012.


    Wichtig ist einzig und allein der Mietbeginn lt. MV. (könntest ja auch erst später eingezogen sein...)

  • Hallo,

    eine Anmerkung würde ich gerne noch los werden.

    Die Handwerker die die Wohnungen sanieren, benutzen auch das Warmwasser und die Heizung. Auf der Abrechnung ist aber ein Gesamtbetrag über den Verbrauch von über € 22.000,00 aufgelistet. Wenn das der Gesamtbetrag über den Verbrauch ist, sollte (muss?)dann der Vermieter nicht Pauschal etwas für die Handwerker abziehen und nur den rest an die Mieter berechnen????
    Vielen Dank nochmal für Eure antworten.
    Grüsse
    Nesu

  • Die Handwerker die die Wohnungen sanieren, benutzen auch das Warmwasser und die Heizung. Auf der Abrechnung ist aber ein Gesamtbetrag über den Verbrauch von über € 22.000,00 aufgelistet. Wenn das der Gesamtbetrag über den Verbrauch ist, sollte (muss?)dann der Vermieter nicht Pauschal etwas für die Handwerker abziehen und nur den rest an die Mieter berechnen????


    Natürlich müsste das irgendwie ermittelt werden.

  • Natürlich
    Und wenn die Handwerker das WC benutzen wollen, muß natürlich auch bezahlt werden, wo kämen wir sonst hin.
    Pro Spülung mind. 5 ct, dann Händewaschen mind. 1 ct, Handtuchbe- und abnutzung mind. 2 ct, Strom für Abzug 5 ct, usw.....

  • Natürlich
    Und wenn die Handwerker das WC benutzen wollen, muß natürlich auch bezahlt werden, wo kämen wir sonst hin.
    Pro Spülung mind. 5 ct, dann Händewaschen mind. 1 ct, Handtuchbe- und abnutzung mind. 2 ct, Strom für Abzug 5 ct, usw.....


    Und Deine geistigen Ergüsse als WC-Lektüre.

  • Hallo,
    das ist ja ein dicker Hund. Hier stimmt etwas nicht. Ist denn die Heizkostenabrechnung die Du bekommen hast vollständig, dazu gehören: die Heizkosten(darin enthalten Kosten für Heizöl, Wartung ect), die Darstellung der Berechneten Verbrauchswerte der Heizkostenverteiler, der Nachweis über die verbrauchten Gesammteinheiten des Hauses.
    Mein Rat: Einspruch gegen diese Abrechnung, somit wird die Zahlung bis zur Klärung nicht fällig. Einen Fachanwalt für Mietrecht hinzuziehen

    Gruß hardy

  • Hallo ustrine53


    Mein Rat: Einspruch gegen diese Abrechnung, somit wird die Zahlung bis zur Klärung nicht fällig.

    Diese Aussage halte ich für gewagt,
    1.) wissen wir nicht ob ein Wiederspruch sinn macht (kennen die Abrechnung nicht)
    2.) sollte sich die Klärung etwas länger hinziehen (z.B. durch eine/mehrere Gerichtsverhandlung/en) sind ggf. Zinsen (u.U. nicht zu knapp) zu zahlen.
    Mein Rat wäre (ggf. nach Rücksprache mit einem Fachanwalt) die Nachzahlung (ggf auch nur einen Teil) unter Vorbehalt zu leisten.


    VG Syker

  • Zitat

    Mein Rat: Einspruch gegen diese Abrechnung, somit wird die Zahlung bis zur Klärung nicht fällig.


    Wo kann man denn das nachlesen ? ?

    Zitat

    Einen Fachanwalt für Mietrecht hinzuziehen


    Genau, der sorgt dann erst mal für die sofortige Nachzahlung.

  • Hallo Zusammen,

    war zwischenzeitlich schon zweimal bei der Hausverwaltung, die mir aber keine hilfreichen antworten geben kann. Mit Brunata habe ich auch schon gesprochen, weil zumal:

    1. auf der Abrechnung eine zweite Heizung im Wohnzimmer abgerechnet wurde, die bei mir gar nicht installiert ist.

    2. die eigentliche Heizung im Wohnzimmer zeigt einen Verbrauch von 1496 an, auf der Abrechnung sind aber 2269 Verbrauchswerte über funk übertragen und abgerechnet worden.

    3. in der Küche passen die Werte auch nicht mit Abrechnung überein.

    Ich habe nochmal um Überprüfung der Abrechnung gebeten, zumal ich nicht die einzige bin in der Wohnanlage die so viel nachzahlen muss. Einen Termin beim Mieterverein habe ich auch schon vereinbart, weil ich denke das die komplette Abrechnung falsch ist. Wenn es wirklich so ist, dass bei mir zuviel Verbrauchswerte abgerechnet worden sind (ich gehe davon aus, das das nicht nur bei mir der Fall war) sind einfach zuviel Gesamtkosten entstanden, die widerum an alle Mieter mit diesem Wert weiterberechnet wurden.

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