Nebenkosten Nachzahlung Fragen

  • die Pauschale kann angepasst werden, aber nicht rückwirkend.
    Und darum geht es ja offensichtlich.


    Lt. dem letzten Satz des Links jedoch schon: "Daraus folgt, dass der Vermieter die Betriebskostenpauschale auch rückwirkend erhöhen kann, wobei die entsprechende Nachzahlungspflicht von der Vorschrift aber auf die maximale Dauer von einem Kalenderjahr beschränkt.", was ich jedoch nicht nachvollziehen kann.:confused:

  • Syker: Nicht rueckwirkend? In diesem Artikel steht es doch. (Nebenkostenerhöhung - Erhöhung der Betriebskosten - in meinen frueheren Posts)
    Mainschwimmer: Und was koennte ein solcher Beweis sein? Ich werde heute mit dem Vermieter treffen und weiB nicht, was ich jetzt machen soll.
    Berny: Dann bin ich verpflichtet oder nicht? Und wenn er alle Berechnungen und so weiter haben wuerdet, wie viel Zeit habe ich, das alles nachzuzahlen? Soll ich dann eine solche schriftliche Erklaerung verlangen? (So wie in diesem Artikel steht - dort ist doch 1 Kalenderjahr fuer Nachzahlung geschrieben)

  • Hallo thelastmammoth


    Syker: Nicht rueckwirkend? In diesem Artikel steht es doch. (Nebenkostenerhöhung - Erhöhung der Betriebskosten - in meinen frueheren Posts)

    OK den Artikel hatte ich nicht gelesen,
    ändert aber nicht wirklich was an meiner Aussage.

    Die Erhöhung der Kosten ist maßgeblich,
    nicht die verbrauchte Menge.
    Für dich bedeut das m.E. dass beim Strom eine Erhöhung
    des kW-Preises seitens des EVU stattgefunden haben müsste.


    VG Syker

  • Hmmm das verstehe ich leider nicht Mein Vermieter hat mir gesagt, dass der Strom kostet 14 Cent pro kwms, und dass waehrend meines Aufenthaltes ich 4000 zu viel benutzt habe 8| So will er das berechnen. (und so sagt dass er so auch frueher berechnete)
    So wenn die Erhoehung der Kosten maBgeblich ist -soll ich was - mich alle Rechnungen zeigen lassen und berechnen, wie viel ich noch bezahlen muss oder? Am 03.04 kommt dann zu der Wohnung der Stromanbieter, um diesen Rechner zu sehen, und dann sagt der Vermieter, dass er alles auch fuer mich bezahlen muss. Ich bin jetzt orientierungslos. 8|

  • Zitat

    Ich muss da bspw. an meine Mieterin denken, die vier(!)mal sowiel Wasser brauchte wie die anderen Mieter.


    Ist das der einzige Grund, warum Du an diese Mieterin denkst ?

  • Zitat

    alle Rechnungen zeigen lassen

    Nein, hier muss der Vermieter den Zählerstand bei Einzug nachweisen. Wie teuer der Strom ist, lässt sich anhand der Rechnung ja ausrechnen. Und so lange der Stand beim Einzug nicht glaubhaft nachgewiesen ist, besteht kein Grund zur Zahlung.

    Aber so ganz nebenbei, wie sollst du es geschafft haben, in 4 Monaten diese Strommenge zu "verbraten", hast du eine Sauna installiert?

  • Ich weiB nicht, ich meine ich lebe mit meiner Freundin zusammen, die macht von Zeit zur Zeit laengere Badwaesche(aber nicht SO laenge), der Computer musste oft aufgeladen werden und so weiter, aber ich weiB nicht wirklich, und fuer ueber 2 Wochen waren wir ueberhaupt nicht in der Wohnung. Komisch. Wir haben auch nicht so viel geheizt, nur in zwei ersten Wochen. 8| Komisch.

  • Zitat

    Wir haben auch nicht so viel geheizt

    Heizt ihr denn mit Strom? Aber egal, der Vermieter muss beweisen, wie der Zählerstand bei Einzug war, wenn er jetzt bei Auszug kassieren will.

  • ... hier muss ich zunächst Mainschwimmers letzter Aussage zustimmen.

    Ich gehe mal davon aus, dass die Wohnung auch nur über einen Stromzähler verfügt. Allein dies erschwert schon aus meiner Sicht den zu führenden Nachweis, dass ein Mehrverbrauch lediglich durch den Untermieter verursacht wurde.

  • Zitat

    dass ein Mehrverbrauch lediglich durch den Untermieter verursacht wurde.

    So wie ich verstanden habe, wurde eine komplette Wohnung während der Abwesenheit des Hauptmieters vermietet.

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