Nebenkosten Nachzahlung Fragen

  • Sehr geehrten Damen und Herren,

    Ich habe vor vier Monaten eine Wohnung als Untermiete gemietet. Wir haben Nebenkostenpauschal im Hoehe von 100 Euro(inklusiv 50 Euro Pauschal fuer Strom) vereinbart.

    Jetzt ender mein Vertrag am 05.04. und mein Vermieter sagt mir, dass ich mehr Strom als vereinbart benutzt habe. Er will dass ich ueber 400 Euro mehr bezahle auf Basis des Stromrechners, der in der Wohnung steht.

    Ich habe im Internet gelesen, dass eine solche Erhoehung, auch rueckwirkende - von dem Mietvertrag erlaubt sein muss. In meinem steht es nichts dazu, aber dieser benutzt auch die Bestimmungen aus dem Hauptmietvertrag meines Vermieters. Ich habe auch gelesen, dass ich ein Jahr habe, um meine Schulden zurueck zu zahlen.

    Jetzt will mein Vermieter mir den Vertrag nicht zeigen und sagt, dass ich verpflichtet bin, alles jetzt zu bezahlen. er sagt auch so etwas, dass da keine Erhoehung von Nebenkosten ist und dass das nichts mit dem Vertag zu tun hat. Das verstehe ich schon ueberhaupt nicht. Er sagt auch, dass es keine Moeglichkeit gibt, um eine ofizielle Berechnung von der Kraftwerk zu bekommen, weil solche Berechnungen bekommt man in Deutschland jaehrlich. Aber sicher kann er mir solche Dokumenten bringen, wo steht - wie viel ich jeden Monat verbraucht habe oder?

    Mein Vermieter ist ueberhaupt nicht kooperativ. Es ist moeglich, dass ich wirklich so viel bezahlen mussen werde, aber ich will einen Bescheid bekommen und nicht alles nur auf dem Wort des Vermieters und auf dem Rechner stehen.

    Was ist dann das Ihre Meinung nach? Ich weiB ueberhaupt nicht, welche Rechte ich habe und wozu ich verpflichtet bin.

    Danke sehr im Voraus,

  • Zitat

    Wir haben Nebenkostenpauschal im Hoehe von 100 Euro(inklusiv 50 Euro Pauschal fuer Strom) vereinbart.


    Schriftlich ?
    Wenn ja, stell die Vereinbarung mal hier rein.

    Zitat

    Ich habe auch gelesen, dass ich ein Jahr habe, um meine Schulden zurueck zu zahlen.


    Wo liest man denn sowas ?

    Zitat

    solche Berechnungen bekommt man in Deutschland jaehrlich.


    Auf Antrag auch unterjährig, könnte aber was kosten.
    Bezahlst Du das ?

  • Hallo thelastmammoth,

    "Ich habe vor vier Monaten eine Wohnung als Untermiete gemietet. Wir haben Nebenkostenpauschal im Hoehe von 100 Euro(inklusiv 50 Euro Pauschal fuer Strom) vereinbart."
    - Schriftlich, nachweisbar?

    "Jetzt ender mein Vertrag am 05.04. und mein Vermieter sagt mir, dass ich mehr Strom als vereinbart ..."
    - Schriftlich, nachweisbar?

    "aber dieser benutzt auch die Bestimmungen aus dem Hauptmietvertrag ..."
    - Du hast nichts mit anderen Mietverträgen zu tun.

    "Jetzt will mein Vermieter mir den Vertrag nicht zeigen"
    - Muss er auch nicht, denn Du hast nichts mit anderen Mietverträgen zu tun.

    "sagt, dass ich verpflichtet bin, alles jetzt zu bezahlen."
    - Man kann es ja versuchen... besonders mit Leuten, die sich hier nicht so gut auskennen...:(
    To make the long story short: Wichtig ist, WAS in Eurem Mietvertrag (wortwörtlich) geschieben steht.

  • Zitat

    Wir haben Nebenkostenpauschal im Hoehe von 100 Euro(inklusiv 50 Euro Pauschal fuer Strom) vereinbart.

    Wenn tatsächlich eine Pauschale für Nebenkosten und Strom vereinbart wurde, dann kann der Vermieter keine Nachforderung mehr stellen. Darum solltest du unbedingt den Mietvertrag scannen oder fotografieren und hier einstellen.

    Wäre keine Pauschale beim Strom vereinbart, dann müsste bei Einzug der Zähler abgelesen worden sein. Aber ganz unter uns, für unseren 2 Personenhaushalt bezahlen wir im Monat 54,- Euro (Ökostrom).

    Noch was. Stromrechnungen werden in der Regel nur 1x im Jahr vom Lieferanten erstellt. Der Abnehmer (Kunde, Verbraucher) bezahlt aber monatlich (manchmal auch nur alle 2 Monate) einen Abschlag auf den vereinbarten Jahresbetrag.

  • Zuers, danke sehr Euch allen fuer alle Antworten. Jetzt ist mein Mietsvertrag mitgefuegt.

    Berny. ist wirklich dann so, dass ich die Bestimmungen, die auf mich wirken koennen nicht sehen kann? Wie schuetzt man dann sich vor Betrugsversuche. Alle koennen jeztzt mehr Geld verlangen, auch wenn das nicht im Hauptmietvertrag vereinbart wurde - weil sie nicht verpflichtet sind, Belege zu zeigen?

    So kann der Vermieter dann ueberhaupt von mir etwas verlangen, wenn er keine Beweise stellt? Was gilt dann fuer einen Beweis?

    Mainschwimmer, so dann bin ich ueberhaupt nicht vepfilchtet, etwas nachzuzahlen? Dort gibt es im Vertrag eine vereinbarte strom monatliche pauschale.

    Danke sehr noch mal im Voraus fuer die weitere Hilfe,

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  • Dieser Vertrag ist doch im Grunde ganz eindeutig. Im §4 heißt es 2x pauschal, sowohl bei den Nebenkosten und beim Strom. Also kann der Vermieter keinen Cent mehr als 350,- Euro pro Monat verlangen.

    Rückt der Untervermieter nach 6 Monaten die Kaution nicht raus, dann sofort einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Der kostet nicht viel, bringt aber Klarheit.

  • Wir haben Nebenkostenpauschal im Hoehe von 100 Euro(inklusiv 50 Euro Pauschal fuer Strom)


    Falls Du es mal benötigen solltest, besser: "Wir haben Nebenkosten pauschal in Hoehe von 100 Euro plus fuer Strom pauschal 50 Euro mietvertraglich vereinbart."

  • Zitat

    Erlaubt mein Vertrag dann so etwas nciht?

    Das erlaubt kein Vertrag, dass auf Zuruf die Pauschale geändert werden könnte. Denkbar wäre es nur, wenn der erhöhte Stromverbrauch durch Zählerstände bei Ein- und Auszug bewiesen werden kann. Aber davon habe ich nichts gelesen, dass ein Zählerstand notiert wurde.

  • Notiert habe ich das nicht - weil ich zum ersten Mal gemietet habe und mein Vermieter hat mir nichts darueber gesagt, dass ich so machen soll. Er hat aber selbst die Zahl bei seinem Auszug notiert. Das steht nicht in dem Vertrag. Deswegen frage ich, was ich jetzt machen soll - weil er mir sagt, dass die Unterschied so groB auf dem Zahler ist, dass ich noch 400 Euro bezahlen muss. Ich weiB nicht, wie er das pruefen will.

  • Nebenkostenerhöhung - Erhöhung der Betriebskosten
    das was hier geschrieben ist(ganz unter - Erhoehung einer vereinbarten Nebenkostenpauschale) wirkt in meinem Fall wirklich nicht? Erlaubt mein Vertrag dann so etwas nciht?


    Da müsste man solch einen Passus im Vertrag finden.
    Zitat: "Haben die Parteien eine Nebenkostenpauschale vereinbart, muss der Vermieter dem Mieter die Erhöhung nach § 560 Abs. 1 Satz 1 BGB in Textform mitteilen, wenn der Mietvertrag eine Betriebskostenerhöhung grundsätzlich erlaubt. In dieser Mitteilung ist ferner der Grund für die Umlage zu bezeichnen und zu erläutern, § 560 Abs. 1 Satz 2 BGB.
    Bin selbst auch Vermieter...: Pauschalen, nein danke!! ;(

  • Zitat

    auch wenn die Zaehlerstaende so zeigen?

    Welche Zählerstände? Es gibt doch keine vom Einzug, darum ist der Zählerstand bei Auszug kein Beweis dafür, dass ein so hoher Verbrauch überhaupt vorliegt.

  • So wie ich das verstehe - ich bin nicht rechtlich vepflichtet, etwas nachzuzahlen, auch wenn die Zaehlerstaende so zeigen?


    Zitat noch einmal: "In dieser Mitteilung ist ferner der Grund für die Umlage zu bezeichnen und zu erläutern, § 560 Abs. 1 Satz 2 BGB."
    Wenn bspw. feststeht, dass Du permanent mehr Stromkosten verursachst als pauschal vereinbart, könnte m.E. die Pauschale entsprechend angepasst werden. Es soll für (hemmungslosen) Mehrverbrauch ja nicht grünes Licht gegeben werden. Ich muss da bspw. an meine Mieterin denken, die vier(!)mal sowiel Wasser brauchte wie die anderen Mieter. Also blieb mir nichts anderes über als Zwischenzähler einzubauen.

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