Steckdose im Kelleraum geht über Allgemeinstrom

  • Wir sind vor einigen Monaten in eine Wohnung mit einem recht großen Keller gezogen. Da wir keine Lust hatten den Trockner in unsere Wohnung aufzustellen und der Kellerraum über einen Stromanschluss verfügt, haben wir den Ihn dort aufgebaut.

    Nach ein paar Wochen hat sich herausgestellt, dass die Steckdosen in den einzelnen Kellerräumen über den Allgemeinstrom laufen. Der Vermieter bat mich deshalb ein zusätzliches Kabel von meinem Zähler in meinen Kellerraum zu legen. Auch wenn ich im ersten Moment dachte, dass das wohl eher Aufgabe des Vermieters ist, wollte ich wegen den vom Elektriker veranschlagten 100-150€ auch nicht direkt Zoff mit dem Vermiter bekommen und hatte vor die Kosten einfach zu übernehmen. Leerrohr vorm Zählerkasten im EG in den Keller lag ja nach Aussage des Vermieters.

    Am Wochenende war der Elektriker da und hat bei der Ausführung festgestellt, dass das Leerrohr nicht mehr ganz so leer ist, sondern total zugemüllt und nicht mehr zu gebrauchen ist. Für den Durchbruch vom EG in den Keller würden jetzt nocheinmal mindestens 150€ anfallen.

    Deshalb meine Frage: Wer muss dafür eigentlich aufkommen? Bzw. kann der Vermieter von mir verlangen diese Kabel zu ziehen, wenn weder im Mietvertrag noch bei der Wohnungsbesichtigung irgendwann die Rede davon war, dass die Steckdose im eigene Kellerraum nicht genutzt werden darf?

  • Diese Frage ist doch wohl mehr als frech. Du willst entweder weiterhin auf Kosten der Mitmieter deine Wäsche trocknen oder dich vor den Kosten, die allein von dir zu tragen sind, drücken.

    Eine Steckdose im Keller bedeutet ja nicht, dass man dort Geräte mit einem Anschlusswert jenseits von 2 kW anschließen könnte.

    Zitat

    Da wir keine Lust hatten den Trockner in unsere Wohnung aufzustellen

    Weil du keine Lust hast, soll der Vermieter den Anschluss bezahlen? Gehts noch?

  • Entschuldigen Sie bitte, aber man muss sich ja nicht gleich so aufregen. Ich will mich nicht vor irgendwelchen Kosten drücken. Mir geht es ausschließlich darum zu erfahren wie hier die Rechtslage ist.

    Ganz so offensichtlich ist die für mich nicht. Bei der Wohnungsbesichtigung wurde mir auch der Kellerraum gezeigt. Es war dabei klar ersichtlich, dass dieser über einen Stromanschluss verfügt. Für mich stellt sich jetzt lediglich die Frage, ob es in meiner Verantwortung als Mieter liegt hier nachzufragen in wie weit ich diese Steckdose auch nutzen darf.

    Eine Steckdose im Keller bedeutet ja nicht, dass man dort Geräte mit einem Anschlusswert jenseits von 2 kW anschließen könnte.

    Und wo liegt hier die Grenze? Hätte ich eine Gefriertruhe angeschlossen, hätte es vermutlich niemand mitbekommen und der Verbrauch wäre ingesamt auch nicht geringer gewesen.

    Bei meiner Recherche im Internet bin ich dabei auf einen interessanten Fall gestoßen.
    Kellerlicht im Mieterkeller ist kein Allgemeinstrom/

  • Zitat

    bin ich dabei auf einen interessanten Fall gestoßen.

    Und jetzt meinst du, dass aufgrund eines Amtsgerichtsurteils dein Vermieter deinen und auch die anderen Keller vom Allgemeinstrom abklemmen muss? Aber was hälst du denn davon, dass du ein Leerrohr verlegst und der Elektriker den Rest erledigt?

  • Amtsgerichtsurteile sind keine Grundsatzurteile und haben deshalb keine überregionale Bedeutung.

    Selbst wenn da eine Dose installiert ist, können Sie da nicht einen stromfressenden Trockner betreiben. Damit bestehlen Sie Ihre Mitbewohner.
    Sie fragen nun sogar noch, wie man diesen Diebstahl rechtlich absichern könnte.:(

    Da kann man schon mal den Kopf schütteln.

    Niemand wird Ihnen die Aufstellung eines Trockners im Keller verwehren.
    Die extra Kosten hierfür m üssen Sie schon selbst tragen.

    Entweder eine Leitung zum Wohnungszähler oder Einbau eines Zwischenzählers.

  • Erst sollte mal geklärt werden, OB in (D)einem Kellerraum überhaupt Wäschetrocknen gefahr- und konzequenzlos möglich ist.
    Du hast die Wohnung incl. Kellerraum so gemietet wie sie war. Also müsstest Du, falls Du mit Einverständnis des VM dort einen WT betreiben möchtest, Dir auf eigene Kosten mit Einverständnis des VM eine separate Leitung dorthin legen (lassen).

  • Zitat

    Wer muss dafür eigentlich aufkommen?


    Du

    Zitat

    Bzw. kann der Vermieter von mir verlangen diese Kabel zu ziehen,


    Nicht kann, er muss um eine Übervorteilung gegenüber anderer Mieter zu verhindern.

    Zitat

    wenn weder im Mietvertrag noch bei der Wohnungsbesichtigung irgendwann die Rede davon war, dass die Steckdose im eigene Kellerraum nicht genutzt werden darf?


    Die darf für Allgemeines benutzt werden.

    Zitat

    Da wir keine Lust hatten den Trockner in unsere Wohnung aufzustellen


    Und wenn Du mal keine Lust hast Miete zu zahlen, wer soll das dann übernehmen ?

    Zitat

    Und wo liegt hier die Grenze?


    Im Unterschied Allgemeinbenutzung - WHG-Nutzung.

    Zitat

    Hätte ich eine Gefriertruhe angeschlossen, hätte es vermutlich niemand mitbekommen


    Selbstverständlich, der VM oder andere Mieter.

  • Zitat

    Die darf für Allgemeines benutzt werden


    Aber was genau ist denn "Allgemeines"? Würde mich ja auch mal interessieren.

    Wozu braucht man im Keller denn überhaupt eine Steckdose, wenn nicht für Gefriertruhe oder Vergleichbares? Nutzung von Handwerkszeug, wenn man den raum als Bastelkeller nutzt würde ja auch schon unter "Diebstahl" fallen...

    Hast mal die anderen Mieter gefragt, was die so im Keller haben? Möglicherweise zwar keine Wäschetrockner, aber durchaus Gefriertruhen?

  • Zitat

    Aber was genau ist denn "Allgemeines"? Würde mich ja auch mal interessieren.


    Z.B. Gerätschaften - des Reinigungsdienstes, HM, Handwerker, usw...
    Zumindest aber keine Geräte die dauernd betrieben werden, außer alle wollen das.

  • Oh Gott, wenn ich gewusst hätte, was ich hier für eine Lawine lostrete.

    Wie ich in meinem ersten Posting evtl. nicht klar genug geschireben habe, hatte ich sowieso vor die Kosten zu übernehmen, war dann nur etwas überrascht (vlt. auch etwas verärgert über das zugemüllte Leerrohr) von den zusätzlichen Kosten.

    Was einem hier alles unterstellt wird - Diebstahl, Mietprellerei. Meine eigentliche Frage hat aber irgendwie noch keiner beantwortet, zumdindest nicht wirkich stichhaltig begründet.

    Zitat

    Du hast die Wohnung incl. Kellerraum so gemietet wie sie war.

    Und da war/ist eine Steckdose.

    Zitat

    Du

    Und warum?

    Zitat

    Die darf für Allgemeines benutzt werden.

    Und wo ist definiert was Allgemeines in meinem eigenen Kellerraum ist???

    Zitat

    Und wenn Du mal keine Lust hast Miete zu zahlen, wer soll das dann übernehmen ?

    Was hat die Entscheidung darüber, ob ich meinen Trockner im Keller aufstelle, damit zu tun ob ich meine Miete zahle oder nicht. Ich habe ja nicht beschlossen, oh, ich stelle meinen Trockner in den Keller damit die andern Mieter meine Strom bezahlen, sondern weil ich einen 30qm Keller habe, der zufällig über einen Stromanschluss verfügt und ich mir dadurch die Konstruktion "Trockner auf Waschmaschine" in meinem 8qm Bad sparen kann.

    Zitat

    Im Unterschied Allgemeinbenutzung - WHG-Nutzung.

    siehe oben - wer definiert Allgemeines?


    Zitat

    Selbstverständlich, der VM oder andere Mieter.

    Aber nur dann, wenn es eine alte Gefriertruhe ist, die ordentlich Lärm macht.

    Zitat

    Erst sollte mal geklärt werden, OB in (D)einem Kellerraum überhaupt Wäschetrocknen gefahr- und konzequenzlos möglich ist.

    Geklärt, geht - zumindest betreibt der Vermieter in seinem Kellerraum auch Trockner und Waschmaschine (laut eigener Aussage auf den eigenen Zähler).

    Zitat

    Hast mal die anderen Mieter gefragt, was die so im Keller haben? Möglicherweise zwar keine Wäschetrockner, aber durchaus Gefriertruhen?

    Genau das, habe ich ja auch in meinem zweiten Posting schon erwähnt. :)

    Einmal editiert, zuletzt von budking82 (25. März 2013 um 17:16)

  • Zitat

    Und warum?


    Weil das dein Sonderwunsch ist.
    Der VM könnte es dir u.U. auch ganz verbieten.
    Es zählt alles außerhalb deiner gemieteten Wohnfläche zum allgemeinen, außer Du könntest deinen Keller erreichen ohne deine WHG zu verlassen.

    Zitat

    Und wo ist definiert was Allgemeines in meinem eigenen Kellerraum ist???


    Die Definition hat dir dein VM doch mitgeteilt. Es ist sein Haus, nicht deines, er allein bestimmt.
    Besteht dein Kellerraum aus Lattenverschlägen oder gemauert mit normaler Türe ?

    Zitat

    Was hat die Entscheidung darüber, ob ich meinen Trockner im Keller aufstelle, damit zu tun ob ich meine Miete zahle


    Du könntest doch evtl. auch mal beschließen keine Miete mehr zu bezahlen.
    Man beschließt als Mieter, von sich aus, nichts ohne vorher die Genehmigung des VM einzuholen, ist stressfreier.

    Zitat

    Aber nur dann, wenn es eine alte Gefriertruhe ist, die ordentlich Lärm macht.


    Nein, da gibt es andere simplere Methoden, das schnell zu ermitteln.

    Zitat

    zumindest betreibt der Vermieter in seinem Kellerraum auch Trockner und Waschmaschine


    Das hast Du seither nicht erwähnt.

  • Weil das dein Sonderwunsch ist.

    Naja, eigentlich hat der Vermieter einen Wunsch geäußert.

    Es zählt alles außerhalb deiner gemieteten Wohnfläche zum allgemeinen, außer Du könntest deinen Keller erreichen ohne deine WHG zu verlassen.

    Naja immerhin, ist der Keller als Bestandteil der Wohnung im Mietvertrag aufgeführt.

    Man beschließt als Mieter, von sich aus, nichts ohne vorher die Genehmigung des VM einzuholen, ist stressfreier.

    Ich bin sicherlich keine Freund des etwas ausufernden deutschen Mieterschutzrechtes, aber diese Aussage halt ich doch für etwas gewagt. Ich denke nicht, dass ich mir für die Einrichtung meiner Wohnung die Genehmigung des Vermieters einholen muss. Zumindest nicht dann wenn es sich um eine gewöhnliche Nutzung handelt. Und bisher war zumindest der Meinung, dass auch der Keller, insbesonder wenn er im Mietvertrag aufgeführt ist zur Wohnung gehört.

    Das hast Du seither nicht erwähnt.

    Meine Frage war ja auch nicht, ob es generell zulässig ist einen Trockner in unserem Keller zu betreiben.

  • Zitat

    Naja immerhin, ist der Keller als Bestandteil der Wohnung im Mietvertrag aufgeführt.

    Ja, ja, aber nicht der Betrieb eines Wäschetrockners mit Allgemeinstrom. Willst du solch ein Teil in Betrieb nehmen, musst du und nicht der Vermieter dafür sorgen, dass der Strom über deinen Zähler läuft.

    Ist das wirklich so schwer zu verstehen?

  • Für Permanentdiskutierer wohl schon...

    Ich interessiere mich lediglich für eine sachlich begründete Antwort - Ihre Aussagen von wegen Diebstahl, für alles das Einverständis des Vermieters einholen, ect., erfüllen dies in nicht wirklich. Vielleicht waren meine Erwartungen aber einfach zu hoch.

    Einen schönen Abend noch.

  • Zitat

    Naja, eigentlich hat der Vermieter einen Wunsch geäußert.


    Das war kein Wunsch, sondern eine Ansage !
    Ein VM wünscht nicht, er handelt !

    Zitat

    Ich denke nicht, dass ich mir für die Einrichtung meiner Wohnung die Genehmigung des Vermieters einholen muss.


    Nicht direkt, aber nochmal, hier geht es nicht um deine WHG !

    Zitat

    Und bisher war zumindest der Meinung, dass auch der Keller, insbesonder wenn er im Mietvertrag aufgeführt ist zur Wohnung gehört.


    Nein, nicht zur WHG, zur Mietsache.

    Zitat

    Meine Frage war ja auch nicht, ob es generell zulässig ist einen Trockner in unserem Keller zu betreiben.


    Genau diese Frage hätte aber deine Erste sein müssen !

    Zitat

    für alles das Einverständis des Vermieters einholen,


    Richtig, das ist Mieterpflicht !
    Warum erwirbst Du nicht selbst Eigentum, dann kannst Du fast im Alleingang entscheiden.

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