Beiträge von erle

    Wenn die Frau demnächst wieder ein Baby hat, dann kann es auch sein, dass sie ihre Gören endlich zum Spielen aus der Bude jagt, damit das Baby seine Ruhe hat.
    Oder es wird noch schlimmer und zum Rumgeballer kommt noch andauerndes Babygeschrei, weil das Kleine eben nicht seine Ruhe hat...

    Es kann doch nicht jeder immer gleich umziehen wegen sowas. Wer weiß, wie lange man in der Gegend nach einer vergleichbaren Wohnung suchen muss?

    Zitat

    Die darf für Allgemeines benutzt werden


    Aber was genau ist denn "Allgemeines"? Würde mich ja auch mal interessieren.

    Wozu braucht man im Keller denn überhaupt eine Steckdose, wenn nicht für Gefriertruhe oder Vergleichbares? Nutzung von Handwerkszeug, wenn man den raum als Bastelkeller nutzt würde ja auch schon unter "Diebstahl" fallen...

    Hast mal die anderen Mieter gefragt, was die so im Keller haben? Möglicherweise zwar keine Wäschetrockner, aber durchaus Gefriertruhen?

    Ganz einfach: die tatsächliche Größe ist 36,18m², abweichend davon sind im Vertrag 40m² angegeben. Das nennt der TE dann Abweichung von der tatsächlichen Größe...
    Umgekehrt wären 10% von 40m² die Abweichung von der angegebenen Größe.

    Was ist daran so schwer zu verstehen?

    @dolce
    Den genauen Wortlaut kannst z.B. Hier nachlesen.
    Du hättest also Pech gehabt.

    Also eigentlich bekommt man diese Marken jedes Jahr zugeschickt, sofern man die jährliche Müllgebühr+Behältergebühr bezahlt hat. Ist jedenfalls bei uns so, hab ich grade gestern wieder draufgeklebt. Bei MfH bekommt ja nur der Verwalter/Vermieter die Marken.

    Das heißt, entweder hat Dein Verwalter keine Gebühren mehr bezahlt und keine Marken bekommen (glaub ich weniger), oder diese liegen noch bei ihm rum. In beiden Fällen würde ich das als sein Versäumnis sehen und ihn zunächst mal (schriftlich) auffordern, die Marken anzubringen. Habt Ihr ihn überhaupt schonmal drauf angesprochen? Womöglich hat er es einfach vergessen, wohnt nicht bei Euch im Haus und keiner meldet sich deswegen? Wie soll er das dann überhaupt mitbekommen?

    Findet denn die Modernisierung ausschließlich in Deiner Wohnung statt, so dass für die 10.000,- evtl. ein neues Bad, Bodenbeläge usw. zu erwarten ist? Das würde den Wohnwert ja sicherlich erheblich steigern und somit eine höhere Miete ja auch rechtfertigen. Dann liegt es an Dir, was Neues zu suchen, wenn das zu teuer wird.

    Oder sind die 10.000 nur der Anteil des Vermieters an z.B. einer Gebäudesanierung? Dann würdest zwar künftig wohl Heizkosten sparen, aber die sind sicherlich keine 100,- im Monat bei einer - vermutlich - so kleinen Wohnung wie Deiner. Dagegen könnte sich der Vermieter aber selber nicht wehren, selbst wenn er wollte.

    Stell Dir vor, es wird eine Wohnung renoviert, die 600,- kalt kostet und hinterher 750,- kalt. Das ist keine Verdoppelung und trotzdem könnten es sich die Mieter evtl. nicht leisten und müssten ausziehen.

    Denke, wenn es sich nur um Deine Wohnung handelt und sonst im Haus nichts gemacht wird, dann könnte es durchaus sein, dass der Vermieter Dich loswerden will, so er denn die Modernisierung wirklich durchsetzt.

    Simselsamsel
    Dass der Titel dieses Forums täuscht und man eben praktisch keine Hilfe bei seinen Problemen bekommt, sondern eher nur Polemik und dumme Sprüche, scheint normal zu sein. Die Herren/Damen Haupt-Antworter zicken sich ja schon untereinander an, wie kann man da für sich selber was Anderes erwarten?

    Zitat

    Nunja, zurück zu Frage. Was kann ich eurer Meinung tun?


    Wie Tacheles schon sagt: konsequent die Polizei holen, wenn es WIRKLICH anhaltend laut ist. Natürlich vorher selber klingeln und meckern, es sei denn du hast Angst um Deine Gesundheit dabei.
    Bloßes Rumtrampeln gilt da m.E. leider nicht. Was würdet Ihr denn z.B. machen, wenn die Frau wirklich 150kg hätte und gar nicht leiser könnte? Die Wahl der Hausschuhe ist leider ihre Sache.
    Oder beim "Verkehr" jedesmal hochgehen und Sturm klingeln. Wenn Sie schon Euch den "Spaß" der Nachtruhe verderben, dann macht es doch auch umgekehrt so. Könnte nämlich sein, dass die Polizei bei dieser Art Ruhestörung zu spät kommt und die schon fertig sind. Dann steht Ihr ggf. dumm da.

    Normalerweise steht in einer Hausordnung oder Mietverträgen zwar oft was von Rücksichtnahme usw. Aber das interessiert nur Leute mit entsprechend sozialem Verhalten. Der Rest geht seinen Mitmenschen auf die Nerven.
    Krieg herrscht hier doch offenbar eh schon und Deiner Beschreibung nach hab ich nicht den Eindruck, dass Ihr mit Appellen oder Vernunft weiterkommt.
    Und dass Hausverwalter irgendwas ausrichten könnten, von dem Gedanken hab ich mich schon längst verabschiedet. Die können ja auch nur rummeckern aber sonst? Entweder die Leute halten sich dran oder er gibt irgendwann auf, weil er eh kein Bock auf solche Streitereien hat. Die "Macht" eines Verwalters gibt es m.E. nur solange, wie die Bewohner diese akzeptieren und sich freiwillig dran halten.


    Wenn vereinbart, dann schon.
    Wo ist das Problem ?

    Wo hab ich denn geschrieben, dass ein Betretungsrecht vereinbart wurde?

    Zitat

    Der Vermieter hat darauf bestanden, dass er für den Notfall einen Schlüssel behalten darf.


    Das ist doch noch lange keine Zustimmung, dass der da jederzeit reindarf, wie kommst Du da drauf?

    Das mit dem Radiowecker hör ich zum Ersten Mal, aber guter Punkt. Heißt, ein neugieriger Vermieter kann einfach irgendwas in der Art behaupten und dann da reingehen? Gibt ja z.B. auch die Sache mit den gekippten/offenen Fenstern bei Unwetter, was ja auch eine Tatsache wäre...
    Aber ich denk, selbst da kann der Vermieter genausogut erstmal den Mieter anrufen (im Zeitalter von Handys kein Problem mehr) und fragen, ob er rein darf oder ob der Mieter evtl. selber grade auf dem Heimweg ist usw.
    Bin sicher, dass die Sache mit den Fenstern vor 20 Jahren oftmals als Notfall durchgegangen wäre. Bei wirklich Gefahr im Verzug. Würde mich aber schon mal interessieren, wie das die Richter heute sehen. Eben wegen besserer Erreichbarkeit der Leute...

    Aber ok, meine eigentliche Frage sollte ja sein: ist so ein Schlosstausch ein Grund für eine fristlose Kündigung?
    Antwort kam darauf zwar keine, aber ich vermute mal: nein. Wer mit irgendwelchen Gerichtsurteilen oder Paragraphen dienen kann, her damit.

    Stattdessen wohl erstmal Auffordern, das alte Schloss wieder einzubauen und dann ggf. mit Frist kündigen usw...
    Denn eigentlich geht es doch nur darum, dass der Mieter im Fall der Fälle halt Schadenersatzpflichtig ist, wenn die Türe aufgebrochen werden muss. Aber nur die Tatsache, dass der Vermieter halt nicht jederzeit und ohne Erlaubnis reinkann? Darf er ja ohnehin nicht.

    @Kolonium, wer sich in einem öffentlichen Forum rumtreibt und nicht damit klarkommt, wenn jemand anderer Meinung ist, sollte einfach mal den Rechner auslassen! Jedenfalls hab ich nicht den Eindruck, dass bei IHNEN außer blöden Sprüchen irgendeine sinnvolle Antwort rüberkommt...

    Gisbert, dann würde ich die Pflanzen auch mitnehmen, solange Du nicht grade grade 2m hohe Sträucher ausgraben musst...

    Außerdem gehört zur Gartenpflege auch mal das Entfernen von Pflanzen. Es bleibt also noch ein Interpretationsspielraum, was die Pflege des Gartens angeht. Man kann ihn auch einfach wieder so "schön" machen, wie er früher mal war und die zu groß gewordenen Sachen entfernen...

    Mal abgesehen davon, ist in diesem Urteil auch immer ide Rede davon, dass die Pflanzen beim Entfernen beschädigt werden müssten. Wenn der Besitzer sie aber später wieder wo einpflanzen will, ist von einer Beschädigung nicht auszugehen.

    Im Übrigen: wieviel Gültigkeit haben eigentlich solche OLG Urteile? Gelten die dann automatisch als eine Art Gesetz für ganz Deutschland? Oder könnte das ein anderes Gericht genausogut auch anders auslegen?

    Dieses Urteil wird bei mein-schoener-garten.de zitiert und da steht eindeutig, dass es eine entsprechende Klausel im Mietvertrag gibt, s.u.. Und der Vertrag war von 1964...

    Heißt, wenn sowas im Vertrag des TE fehlt und nur die Rede von Pflege oder gar Wiederherstellen des Zustands bei Einzug die Rede ist, dann kann er über seine Pflanzen auch verfügen, oder? Gisbert, was steht dazu bei Dir drin?

    Zitat, Quelle: mein-schoener-garten.de:

    Zitat

    Die Klägerin hätte die Sträucher auch bei einem Auszug nicht mitnehmen dürfen, da im Mietvertrag festgelegt war, dass Einrichtungen, inklusive Pflanzen, und Anlagen beim Auszug kostenlos zurückzulassen sind. Pflanzen, die mit dem Grundstück derart verbunden sind, dass sie bei einer Trennung zerstört würden, müssen zurückgelassen werden.

    In Deinem Mietvertrag steh doch sicherlich nur, dass der Garten von Dir auf Deine Kosten gepflegt und unterhalten wird. Wenn da vorher keine Pflanzen waren und nach Deinem Auszug auch wieder keine sind, sondern einfach nur z.B. Rasen, dann sollte das doch rechtens sein.
    Der Vermieter kann jedenfalls die Wiederherstellung wie bei Einzug verlangen, mehr nicht. Ansonsten müsstet Ihr üebr eine Entschädigung für Dich verhandeln, wenn die Pflanzen bleiben. Ist das Gleiche wie mit einer vom Mieter eingebauten Küche. Vermieter kann sie übernehmen, hat aber keinen Anspruch darauf, sie kostenlos zu bekommen.

    Waren jedoch bei Einzug Sträucher oder sonstige nennenswerte Pflanzen da (die sind bei Neubeschaffund in iener gewissen Größe nicht mehr ganz billig), dann würde ich das vorher mit dem Vermieter abklären.

    Wie bitte?!?! Was soll denn der Blödsinn?

    Kein Vermieter ist berechtigt, ohne Zustimmung des Mieters und ohne Notfall dessen Wohnung zu betreten! Tut er das doch, ist das Hausfriedensbruch! Punkt.
    Ob es einen Wasserrohrbruch gab oder es gebrannt hat, wird sich sehr leicht nachweisen lassen. Das ist wie in meinem ersten Post beschrieben aber nicht der Fall.

    Und es ist doch völlig egal, ob der Vermieter den Schlüssel mit oder ohne Zustimmung des Mieters behalten hat.... Einfach mal googln. Es gibt tausende solcher Fälle, wo man das im Mietvertrag stehen hat, dass der Vermieter einen Schlüssel einbehält. FÜR NOTFÄLLE!!! Und trotzdem wird - auch in diesem Forum - den Mietern geraten, in solchen Fällen, wo er einfach so reinging Anzeige zu erstatten.

    Und bei mir soll das auf einmal anders sein?

    Moment! Mit dieser Klausel gewährt man doch nicht jederzeit freien Zugang, noch dazu ohne Wissen des Mieters!
    Und das mit dem Anmeckern oben war so gemeint, dass der Vermieter ohne Notfall versucht hätte, reinzukommen. Heißt, ein gewechseltes Schloss wird vom korrekten Vermieter nie bemerkt und gibt dem Mieter trotzdem mehr Sicherheit.
    Ein Vermieter, der ohne Notfall reingeht, macht sich strafbar.

    Welches Vergehen ist denn da im Zweifelsfall schwerer?

    Was willst Du eigentlich, hast All-inklusive-WHG, saubermachen, usw... wie in einem Hotel und meckerst !


    Da kommt auch jeden Tag die Putze macht sauber, leert den Mülleimer, - und ist, wie Du schon weißt, bedeutend teurer.

    Ich hasse Hotels, auch aus diesem Grund. Und wenn ich sage, dass ich selber putzen will, gibt es keinen Grund, in der Wohnung rumzuschnüffeln.
    Ist es denn zuviel verlangt, ein Mindestmaß an Privatsphäre zu erwarten?

    Eine ZugangsMÖGLICHKEIT heißt noch lange nicht, dass ein Vermieter nach Lust und Laune ohne Vorankündigung eine Wohnung betreten darf. Und ich glaube nicht, dass das explizit so vereinbart sein muss. Sonst bräuchte man hier auch nicht den Fragenden was von Hausfriedensbruch erzählen, wenn das mal ein Vermieter getan hat. Es gibt ja schließlich oft den Fall mit dem einbehaltenen Notfallschlüssel...

    Hallo,

    vor zwei Jahren hatte ich mal eine kleine Wohnung für kurze Zeit gemietet. Voll möbliert usw. Der Vermieter hat darauf bestanden, dass er für den Notfall einen Schlüssel behalten darf. Ohne diese Klausel hätte es keine Whg. gegeben. Ich hab es einfach unterschrieben und dann direkt im Anschluss den Schließzylinder getauscht. Später bei Auszug den Alten wieder rein, denn es gibt ja wirklich keinen Grund, in die Whg zu gehen. In Notfällen hätte der eh viel zu weit weg gewohnt...

    Dachte mir, wenn der das anmeckert, hat er versucht, in meine Wohnung zu kommen. Also versuchter Hausfriedensbruch.

    Derzeit bin ich wieder auf Wohnungssuche und möchte wissen, wie ich künftig mit solchen Eventualitäten verfahren soll. Ich muss aus beruflichen Gründen meistens kleine Appartements mieten, wo sowas möglicherweise öfter vorkommt.

    Also wie ist das rechtlich? Ich unterschreibe das und tausche heimlich das Schloss. Ist das dann ein fristloser Kündigungsgrund?
    Kann man drauf bestehen, den Schlüssel bei Bekannten in der Nähe zu hinterlegen, weil man vermutet, dass der Vermieter in die Wohnung geht? Ich meine, wenn der das anmeckert, hätte dieser Versuch ja schon stattgefunden, sonst würde das ja keiner merken.

    Gruß
    Erle

    Hallo,

    ich hab mir anfang des Monats aus beruflichen Gründen (Freelancer, Wochenendheimfahrer) telefonisch von zuhause aus eine Ferienwohnung gesichert, in die ich dann auch am 4. März eingezogen bin. War froh, so schnell überhaupt was gefunden zu haben. Bilder oder genauere Infos über die Gegebenheiten kannte ich nicht.

    Gesagt habe ich dem Vermieter, dass ich für 3 Monate bleiben würde, was auch so geplant war. Miete für März im voraus bar gezahlt. Aber:

    - diese Wohnung ist NICHT abschließbar. Es gab keinen Schlüssel dazu, der wäre angeblich verlorengegangen
    - angeblich müsste die Whg auch jederzeit zugänglich sein wegen irgendeinem Öl-Alarm unter meinem Fenster im Wohnzimmer

    Deswegen kann ich auch nicht einfach heimlich das Schloss tauschen, das würde der sofort merken.

    Der Vermieter kommt offenbar öfters mal in die Wohnung und dreht im nicht benutzten Schlafzimmer einfach die Heizung aus, obwohl wir vereinbart hatten, dass ich zwecks besserer "Lüftung" der Räume die Türen offen lasse. Er fummelt am Duschvorhang rum, scheint auch mal mit dem Staubsauger drin gewesen zu sein. Leert den Müll, räumt mal was in der Küche um...
    Und ich weiß nicht, was der sonst noch so alles in der Wohnung und womöglich mit meinen Sachen macht!

    Ich denke, es geht ihm primär um die pauschal bezahlten Heizkosten und dass nichts schimmelt. Aber ich finde, für 500,- für so eine Bude kann ich trotzdem ein gewisses Maß an Privatsphäre erwarten.

    Ich packe jeden Tag ALLE meine persönlichen Dinge in die Reisetasche und decke mein Bett ordentlich ab. Lasse keine Wertsachen dort.

    Jetzt frage ich mich: gilt so eine mündliche Aussage von mir, dass ich 3 Monate bleiben wolle, als verbindliche Zusage oder kann ich auch einfach Ende diesen Monats wieder ausziehen?
    Gibt ja keine Zeugen und wenn ich argumentiere, dass ich mit diesem ständigen Schnüffeln nicht klarkomme, dann denke ich eigentlich, kann der mir nichts in Rechnung stellen oder so... Ist das richtig?

    Ob es sich wirklich um Hausfriedensbruch handelt, bin ich mir nicht sicher. Schließelich hätte ich ja am ersten Tag auch einfach sagen können, "nö, entweder mit abschließbarer Türe oder gar nicht..." Nur wollte ich halt nicht in ein noch teureres Hotel.

    Problem: ich hab ja noch meine Sachen drin und keine Ersatzbleibe und will daher eigentlich nicht vorher die Pferde scheu machen, indem ich jetzt schon was dazu sage, dass mir das Betreten nicht passt.

    Was tun?

    Gruß
    Erle

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