Beiträge von budking82

    Für Permanentdiskutierer wohl schon...

    Ich interessiere mich lediglich für eine sachlich begründete Antwort - Ihre Aussagen von wegen Diebstahl, für alles das Einverständis des Vermieters einholen, ect., erfüllen dies in nicht wirklich. Vielleicht waren meine Erwartungen aber einfach zu hoch.

    Einen schönen Abend noch.

    Weil das dein Sonderwunsch ist.

    Naja, eigentlich hat der Vermieter einen Wunsch geäußert.

    Es zählt alles außerhalb deiner gemieteten Wohnfläche zum allgemeinen, außer Du könntest deinen Keller erreichen ohne deine WHG zu verlassen.

    Naja immerhin, ist der Keller als Bestandteil der Wohnung im Mietvertrag aufgeführt.

    Man beschließt als Mieter, von sich aus, nichts ohne vorher die Genehmigung des VM einzuholen, ist stressfreier.

    Ich bin sicherlich keine Freund des etwas ausufernden deutschen Mieterschutzrechtes, aber diese Aussage halt ich doch für etwas gewagt. Ich denke nicht, dass ich mir für die Einrichtung meiner Wohnung die Genehmigung des Vermieters einholen muss. Zumindest nicht dann wenn es sich um eine gewöhnliche Nutzung handelt. Und bisher war zumindest der Meinung, dass auch der Keller, insbesonder wenn er im Mietvertrag aufgeführt ist zur Wohnung gehört.

    Das hast Du seither nicht erwähnt.

    Meine Frage war ja auch nicht, ob es generell zulässig ist einen Trockner in unserem Keller zu betreiben.

    Oh Gott, wenn ich gewusst hätte, was ich hier für eine Lawine lostrete.

    Wie ich in meinem ersten Posting evtl. nicht klar genug geschireben habe, hatte ich sowieso vor die Kosten zu übernehmen, war dann nur etwas überrascht (vlt. auch etwas verärgert über das zugemüllte Leerrohr) von den zusätzlichen Kosten.

    Was einem hier alles unterstellt wird - Diebstahl, Mietprellerei. Meine eigentliche Frage hat aber irgendwie noch keiner beantwortet, zumdindest nicht wirkich stichhaltig begründet.

    Zitat

    Du hast die Wohnung incl. Kellerraum so gemietet wie sie war.

    Und da war/ist eine Steckdose.

    Zitat

    Du

    Und warum?

    Zitat

    Die darf für Allgemeines benutzt werden.

    Und wo ist definiert was Allgemeines in meinem eigenen Kellerraum ist???

    Zitat

    Und wenn Du mal keine Lust hast Miete zu zahlen, wer soll das dann übernehmen ?

    Was hat die Entscheidung darüber, ob ich meinen Trockner im Keller aufstelle, damit zu tun ob ich meine Miete zahle oder nicht. Ich habe ja nicht beschlossen, oh, ich stelle meinen Trockner in den Keller damit die andern Mieter meine Strom bezahlen, sondern weil ich einen 30qm Keller habe, der zufällig über einen Stromanschluss verfügt und ich mir dadurch die Konstruktion "Trockner auf Waschmaschine" in meinem 8qm Bad sparen kann.

    Zitat

    Im Unterschied Allgemeinbenutzung - WHG-Nutzung.

    siehe oben - wer definiert Allgemeines?


    Zitat

    Selbstverständlich, der VM oder andere Mieter.

    Aber nur dann, wenn es eine alte Gefriertruhe ist, die ordentlich Lärm macht.

    Zitat

    Erst sollte mal geklärt werden, OB in (D)einem Kellerraum überhaupt Wäschetrocknen gefahr- und konzequenzlos möglich ist.

    Geklärt, geht - zumindest betreibt der Vermieter in seinem Kellerraum auch Trockner und Waschmaschine (laut eigener Aussage auf den eigenen Zähler).

    Zitat

    Hast mal die anderen Mieter gefragt, was die so im Keller haben? Möglicherweise zwar keine Wäschetrockner, aber durchaus Gefriertruhen?

    Genau das, habe ich ja auch in meinem zweiten Posting schon erwähnt. :)

    Entschuldigen Sie bitte, aber man muss sich ja nicht gleich so aufregen. Ich will mich nicht vor irgendwelchen Kosten drücken. Mir geht es ausschließlich darum zu erfahren wie hier die Rechtslage ist.

    Ganz so offensichtlich ist die für mich nicht. Bei der Wohnungsbesichtigung wurde mir auch der Kellerraum gezeigt. Es war dabei klar ersichtlich, dass dieser über einen Stromanschluss verfügt. Für mich stellt sich jetzt lediglich die Frage, ob es in meiner Verantwortung als Mieter liegt hier nachzufragen in wie weit ich diese Steckdose auch nutzen darf.

    Eine Steckdose im Keller bedeutet ja nicht, dass man dort Geräte mit einem Anschlusswert jenseits von 2 kW anschließen könnte.

    Und wo liegt hier die Grenze? Hätte ich eine Gefriertruhe angeschlossen, hätte es vermutlich niemand mitbekommen und der Verbrauch wäre ingesamt auch nicht geringer gewesen.

    Bei meiner Recherche im Internet bin ich dabei auf einen interessanten Fall gestoßen.
    Kellerlicht im Mieterkeller ist kein Allgemeinstrom/

    Wir sind vor einigen Monaten in eine Wohnung mit einem recht großen Keller gezogen. Da wir keine Lust hatten den Trockner in unsere Wohnung aufzustellen und der Kellerraum über einen Stromanschluss verfügt, haben wir den Ihn dort aufgebaut.

    Nach ein paar Wochen hat sich herausgestellt, dass die Steckdosen in den einzelnen Kellerräumen über den Allgemeinstrom laufen. Der Vermieter bat mich deshalb ein zusätzliches Kabel von meinem Zähler in meinen Kellerraum zu legen. Auch wenn ich im ersten Moment dachte, dass das wohl eher Aufgabe des Vermieters ist, wollte ich wegen den vom Elektriker veranschlagten 100-150€ auch nicht direkt Zoff mit dem Vermiter bekommen und hatte vor die Kosten einfach zu übernehmen. Leerrohr vorm Zählerkasten im EG in den Keller lag ja nach Aussage des Vermieters.

    Am Wochenende war der Elektriker da und hat bei der Ausführung festgestellt, dass das Leerrohr nicht mehr ganz so leer ist, sondern total zugemüllt und nicht mehr zu gebrauchen ist. Für den Durchbruch vom EG in den Keller würden jetzt nocheinmal mindestens 150€ anfallen.

    Deshalb meine Frage: Wer muss dafür eigentlich aufkommen? Bzw. kann der Vermieter von mir verlangen diese Kabel zu ziehen, wenn weder im Mietvertrag noch bei der Wohnungsbesichtigung irgendwann die Rede davon war, dass die Steckdose im eigene Kellerraum nicht genutzt werden darf?

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