Eigene Elektrogeräte in Einbauküche des Vermieters - wem gehören sie?

  • Hallo,

    als vor einiger Zeit sowohl der Elektroherd als auch der Kühlschrank kaputt gingen, habe ich diese neu gekauft und auf meine Kosten in die dem Vermieter gehörende Einbauküche einbauen lassen. Nun ziehe ich aus und habe gehört, dass Einbauelektrogeräte automatisch in den Besitz des Vermieters übergehen, wenn sie in seine Einbauküche eingebaut werden. Stimmt das oder darf ich sie mitnehmen? Die alten, kaputten Geräte wurden von mir entsorgt, sie gibt es also nicht mehr.

    Vielen Dank im Voraus für die Antwort(en)
    Gisbert

  • Gisbert:

    "als vor einiger Zeit sowohl der Elektroherd als auch der Kühlschrank kaputt gingen, habe ich diese neu gekauft und auf meine Kosten in die dem Vermieter gehörende Einbauküche einbauen lassen."
    - Der VM wurde dazu kontaktiert?

    "Nun ziehe ich aus und habe gehört, dass Einbauelektrogeräte automatisch in den Besitz des Vermieters übergehen, wenn sie in seine Einbauküche eingebaut werden."
    - Welche Rechtsverordnung hat Dir dies gesagt?

    "Stimmt das oder darf ich sie mitnehmen?"
    - Du darst die von Dir eingebrachten Gegenstände natürlich mitnehmen.

    "Die alten, kaputten Geräte wurden von mir entsorgt, sie gibt es also nicht mehr."
    - "Prima", denn das war Diebstahl...:mad: Dann solltest Du endlich mal mit dem VM ein Gespräch suchen...

  • Zitat

    Die alten, kaputten Geräte wurden von mir entsorgt, sie gibt es also nicht mehr.

    Das ist natürlich mehr als blöd. Du hast eine Küche mit Elektrogeräten angemietet. Beim Auszug musst du eine gleichwertige Küche übergeben. Wie du das machst bleibt dir überlassen. Mein Tipp dazu, lass die von dir gekauften Geräte in der Küche und wenn du wieder vor einem solchen Problem stehst, dann rede mit deinem Vermieter, bevor du wieder Unsinn verzapfst.

  • Zitat

    Die alten, kaputten Geräte wurden von mir entsorgt, sie gibt es also nicht mehr.


    Die hätten auch nicht viel genutzt.

    Wie schon mein lieber Freund weiß :

    Zitat

    Beim Auszug musst du eine gleichwertige Küche übergeben.


    meint er natürlich funktionsfähige Geräte, wie bei Anmietung.

    Versuche unter Übergabe der Originalrechnungen mit deinem lieben VM einen Vergleich auszuhandeln.

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