Beiträge von Gisbert

    In meinem Mietvertrag steht bezüglich des Gartens wörtlich nur:
    Kurze Beschreibung der Gartenanlage und ihrer Bepflanzung (Zustand bei Vertragsbeginn): "Naturnaher Nutz- und Ziergarten". Und:
    "Der Ernteertrag von Obstbäumen, -sträuchern, Gemüseanbau und Blumen steht während der Dauer der Mietzeit dem Mieter zu."
    Gruß Gisbert

    Hallo,

    als vor einiger Zeit sowohl der Elektroherd als auch der Kühlschrank kaputt gingen, habe ich diese neu gekauft und auf meine Kosten in die dem Vermieter gehörende Einbauküche einbauen lassen. Nun ziehe ich aus und habe gehört, dass Einbauelektrogeräte automatisch in den Besitz des Vermieters übergehen, wenn sie in seine Einbauküche eingebaut werden. Stimmt das oder darf ich sie mitnehmen? Die alten, kaputten Geräte wurden von mir entsorgt, sie gibt es also nicht mehr.

    Vielen Dank im Voraus für die Antwort(en)
    Gisbert

    Hallo,
    beim Auszug möchte ich die von mir gekauften, gesetzten und gepflegten Gartenpflanzen ausgraben und mit in den neuen Garten nehmen. Darf ich das oder gehören die Pflanzen automatisch dem Vermieter, da sie ja in seinem Garten sind? Im Mietvertrag steht nichts darüber und es gibt auch keine mündlichen Absprachen.
    Danke für die Antwort im Voraus.
    Gisbert

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