In meinem Mietvertrag steht bezüglich des Gartens wörtlich nur:
Kurze Beschreibung der Gartenanlage und ihrer Bepflanzung (Zustand bei Vertragsbeginn): "Naturnaher Nutz- und Ziergarten". Und:
"Der Ernteertrag von Obstbäumen, -sträuchern, Gemüseanbau und Blumen steht während der Dauer der Mietzeit dem Mieter zu."
Gruß Gisbert
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