Gartenpflanzen bei Auszug mitnehmen

  • Hallo,
    beim Auszug möchte ich die von mir gekauften, gesetzten und gepflegten Gartenpflanzen ausgraben und mit in den neuen Garten nehmen. Darf ich das oder gehören die Pflanzen automatisch dem Vermieter, da sie ja in seinem Garten sind? Im Mietvertrag steht nichts darüber und es gibt auch keine mündlichen Absprachen.
    Danke für die Antwort im Voraus.
    Gisbert

  • In Deinem Mietvertrag steh doch sicherlich nur, dass der Garten von Dir auf Deine Kosten gepflegt und unterhalten wird. Wenn da vorher keine Pflanzen waren und nach Deinem Auszug auch wieder keine sind, sondern einfach nur z.B. Rasen, dann sollte das doch rechtens sein.
    Der Vermieter kann jedenfalls die Wiederherstellung wie bei Einzug verlangen, mehr nicht. Ansonsten müsstet Ihr üebr eine Entschädigung für Dich verhandeln, wenn die Pflanzen bleiben. Ist das Gleiche wie mit einer vom Mieter eingebauten Küche. Vermieter kann sie übernehmen, hat aber keinen Anspruch darauf, sie kostenlos zu bekommen.

    Waren jedoch bei Einzug Sträucher oder sonstige nennenswerte Pflanzen da (die sind bei Neubeschaffund in iener gewissen Größe nicht mehr ganz billig), dann würde ich das vorher mit dem Vermieter abklären.

  • Zitat

    beim Auszug möchte ich die von mir gekauften, gesetzten und gepflegten Gartenpflanzen ausgraben und mit in den neuen Garten nehmen.


    Verabschiede dich von dem Gedanken.
    Mieter die in Eigenregie Bäume, Büsche, Sträucher, usw... pflanzen, dürfen diese beim Auszug nicht wieder mitnehmen.
    OLG Düsseldorf 22 U 161/97

  • Dieses Urteil wird bei mein-schoener-garten.de zitiert und da steht eindeutig, dass es eine entsprechende Klausel im Mietvertrag gibt, s.u.. Und der Vertrag war von 1964...

    Heißt, wenn sowas im Vertrag des TE fehlt und nur die Rede von Pflege oder gar Wiederherstellen des Zustands bei Einzug die Rede ist, dann kann er über seine Pflanzen auch verfügen, oder? Gisbert, was steht dazu bei Dir drin?

    Zitat, Quelle: mein-schoener-garten.de:

    Zitat

    Die Klägerin hätte die Sträucher auch bei einem Auszug nicht mitnehmen dürfen, da im Mietvertrag festgelegt war, dass Einrichtungen, inklusive Pflanzen, und Anlagen beim Auszug kostenlos zurückzulassen sind. Pflanzen, die mit dem Grundstück derart verbunden sind, dass sie bei einer Trennung zerstört würden, müssen zurückgelassen werden.

  • In meinem Mietvertrag steht bezüglich des Gartens wörtlich nur:
    Kurze Beschreibung der Gartenanlage und ihrer Bepflanzung (Zustand bei Vertragsbeginn): "Naturnaher Nutz- und Ziergarten". Und:
    "Der Ernteertrag von Obstbäumen, -sträuchern, Gemüseanbau und Blumen steht während der Dauer der Mietzeit dem Mieter zu."
    Gruß Gisbert

  • Natürlich dürfen Sie Ihre Pflanzen mitnehmen. Der @Fantastisch-Dummschwätzer hat sich zwar auf ein Urteil eines Gerichtes bezogen. Aus lauter Mangel an Intelligenz hat er das natürlich falsch interpretiert und einen echten Beitrag zur Verunsicherung der Fragesteller geleistet.

    Nochmals zusammengefasst:
    Wenn der Mieter Bäume oder Sträucher im Garten des Miethauses gepflanzt hat, darf er sie bei seinem Auszug nicht unbedingt rausrupfen. Das Argument der Richter: Wenn Gehölze eingepflanzt werden, die auf unbestimmte Zeit im Garten stehen sollen, erfolgt die Verbindung mit dem Grundstück nicht nur zu einem vorübergehenden Zweck, so dass der Mieter das Eigentum mit dem Einpflanzen verliert. Bäume und Sträucher können nämlich nach einigen Jahren nicht mehr ohne Schwierigkeiten und Risiken für ihren Bestand entfernt werden. Die Pflanzen seien wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden (OLG Düsseldorf, AZ: 22 U 161/97).

    Da es sich bei Ihnen aber um solche Arten von Pflanzen handelt, war der Hinweis auf diesen Gerichtsbeschluß ein Schuß in den Ofen. Wen wunderts!

  • Gisbert, dann würde ich die Pflanzen auch mitnehmen, solange Du nicht grade grade 2m hohe Sträucher ausgraben musst...

    Außerdem gehört zur Gartenpflege auch mal das Entfernen von Pflanzen. Es bleibt also noch ein Interpretationsspielraum, was die Pflege des Gartens angeht. Man kann ihn auch einfach wieder so "schön" machen, wie er früher mal war und die zu groß gewordenen Sachen entfernen...

    Mal abgesehen davon, ist in diesem Urteil auch immer ide Rede davon, dass die Pflanzen beim Entfernen beschädigt werden müssten. Wenn der Besitzer sie aber später wieder wo einpflanzen will, ist von einer Beschädigung nicht auszugehen.

    Im Übrigen: wieviel Gültigkeit haben eigentlich solche OLG Urteile? Gelten die dann automatisch als eine Art Gesetz für ganz Deutschland? Oder könnte das ein anderes Gericht genausogut auch anders auslegen?

  • Lasst euch von den minderwertigen und unrichtigen Aussagen des Kolinum nicht irritieren, das ist nur der Versperholer beim MSB.


    Kennst bzw. willst wohl nicht aus Deiner armseligen Haut heraus...
    Natürlich hat Kolinum recht.
    Leider hat Gisbert es bis heute nicht geschafft, die infrage kommenden Pflanzen zu beschreiben. Das dürfte eigentlich nicht soo schwer sein, oder?

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