Monatliche Stromabschaltung rechtens?

  • Hallo,

    ich bin Student und bewohne zur Zeit ein Apartment in einem inoffiziellen Studentenwohnheim.
    Nun hab ich ein Schreiben bekommen in dem steht, Zitat: "Im Rahmen der Verkehrssicherheit sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, eine Überprüfung der Elektroanlage bei Mieterwechsel durchzuführen. In Ihrem Haus ist eine Einzelabschaltung der Elektroanlage für jede Wohnung jedoch nicht möglich. Aus diesem Grund werden wir grundsetzlich an jedem 3. Freitag im Monat den Strom im gesamten Haus in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr"abstellen.
    Das dürfen die doch nicht, oder?

    Vielen Dank für jede Antwort! Gruß!

  • Mit Einführung der BetrSichV im September 2002, ist der Betreiber gesetzlich gefordert Prüfungen, Wartungen und Instandhaltungen angemessen selbst durchzuführen oder durchführen zu lassen und zu verantworten.

    Dies geschieht unter normalen Bedingungen nicht monatlich. Inwieweit in Wohnheimen besondere Bestimmungen gelten kann ich nicht sagen. Möglicherweise liegt es allein im Verantwortungsbereich des Vermieters den Turnus zu bestimmern.

    Aus meiner Sicht "dürfen" die das. Sollte dies zu einer außergewöhnlichen Belastung Ihrerseits führen, bleibt Ihnen immer noch die Kündigung.

  • Hallo Smudo,

    allmonatlich eine Abschaltung von 4h halte ich für überzogen.
    Ich würde den VM bitten, mir die von ihm zitierte gesetzliche Grundlage zu nennen.

  • Zitat

    inoffiziellen Studentenwohnheim


    Was darf man sich darunter vorstellen ?

    Zitat

    Aus diesem Grund werden wir grundsetzlich an jedem 3. Freitag im Monat den Strom im gesamten Haus in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr"abstellen.


    Aus dem genannten Grund bestimmt nicht, da gab es doch bestimmt einen Vorfall.
    Wie wurde das denn zuvor gehandhabt ?

  • Hallo Fantastisch,

    inoffiziell soll heißen, das es von keinem öffentlichen Träger wie Land oder akademischem Förderwerk, sondern von einer Wohnbaugesellschaft betrieben wird.
    Die Eigentümergesellschaft ist seit 1.1.13 die LEG Münster. Scheinbar wurde von der GAGFAH, dem bisherigen Eigentümer, gar keine Überprüfung der Elektrik bei Mieterwechsel durchgeführt.
    Der Grund leuchtet mit prinzipiell ein, allerdings erscheinen mir vier Stunden im Monat überzogen. Zumal nicht monatlich Mieterwechsel stattfinden. Ich denke sie wollen mit dem festen Termin Arbeit und Papier sparen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!