Beiträge von Smudo

    Hallo Fantastisch,

    inoffiziell soll heißen, das es von keinem öffentlichen Träger wie Land oder akademischem Förderwerk, sondern von einer Wohnbaugesellschaft betrieben wird.
    Die Eigentümergesellschaft ist seit 1.1.13 die LEG Münster. Scheinbar wurde von der GAGFAH, dem bisherigen Eigentümer, gar keine Überprüfung der Elektrik bei Mieterwechsel durchgeführt.
    Der Grund leuchtet mit prinzipiell ein, allerdings erscheinen mir vier Stunden im Monat überzogen. Zumal nicht monatlich Mieterwechsel stattfinden. Ich denke sie wollen mit dem festen Termin Arbeit und Papier sparen.

    Hallo,

    ich bin Student und bewohne zur Zeit ein Apartment in einem inoffiziellen Studentenwohnheim.
    Nun hab ich ein Schreiben bekommen in dem steht, Zitat: "Im Rahmen der Verkehrssicherheit sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, eine Überprüfung der Elektroanlage bei Mieterwechsel durchzuführen. In Ihrem Haus ist eine Einzelabschaltung der Elektroanlage für jede Wohnung jedoch nicht möglich. Aus diesem Grund werden wir grundsetzlich an jedem 3. Freitag im Monat den Strom im gesamten Haus in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr"abstellen.
    Das dürfen die doch nicht, oder?

    Vielen Dank für jede Antwort! Gruß!

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