Schriftliche Kündigung: gerechtfertigt?

  • Hallo allerseits,

    mein Name ist Matthias und ich bin von dem geschilderten Vorfall nicht direkt betroffen. Meine Freundin befindet sich in einem Mietverhältnis, welches ihr Vermieter ihr kündigen möchte. In ihrem Mietvertrag ist festgelegt, dass die Wohnung für eine Person gedacht ist und weitere Personen angemeldet werden müssten. Sie ließ aber eine Freundin bei sich einziehen ohne ihn davon in Kenntnis zu setzen, was in einer schriftlichen Kündigung resultierte. Er hatte zuvor schon mündlich mitgeteilt, dass er nicht möchte, dass die Freundin in der Wohnung bleibt, aber nie eine schriftliche Abmahnung verfasst.

    Meine Frage ist, ob die Kündigung rechtskräftig ist. In Mietsachen kenne ich mich nicht aus und möchte mich gerne informieren. Leider dürft ihr also davon ausgehen, dass mein Vorwissen bezüglich Kündigungsrecht = 0 ist!

    Ich bedanke mich im Vorraus für alle Hilfe, die uns zuteil wird. Es wäre eine große Erleichterung für mich, wenn ihr geholfen werden könnte!

    Grüße aus dem "sonnigen" Bonn,

    Matthias

  • Hallo Matthias,

    ich halte die Kündigung für gerechtfertigt.
    Wäre die Mitbewohnerin direkt nach der (Ab-)Mahnung (sowas kann auch mündlich geschehen) ausgezogen, wäre die Angelegenheit erledigt - aber so...: Sie wollte es wohl "wissen"...:mad:


  • In ihrem Mietvertrag ist festgelegt, dass die Wohnung für eine Person gedacht ist und weitere Personen angemeldet werden müssten. Sie ließ aber eine Freundin bei sich einziehen ohne ihn davon in Kenntnis zu setzen, was in einer schriftlichen Kündigung resultierte.

    BGB § 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters
    (1) .....
    (2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn
    1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat.
    ........

    Eine solche "schuldhafte Verletzung" des Vertrages liegt meines Erachtens hier vor. Die Festlegung im Mietvertrag ist dazu eindeutig.

  • [I]Eine solche "schuldhafte Verletzung" des Vertrages liegt meines Erachtens hier vor. Die Festlegung im Mietvertrag ist dazu eindeutig.


    Zeitgeist? - Manche Leute meinen wohl, es sei "smart", sich über Regeln hinwegzusetzen...:mad:

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