Liebe Community,
lange ist es her, dass ich hier um Rat fragen musste. Und gut so, denn ohne Stress beim Wohnen lebt es sich schöner! 
Ich habe eine sehr explizite Frage zu einem Mietvertrag, den ich als PDF hochgeladen habe:xxxxx
Entschuldigt bitte die Bildqualität und die Rotation. Besser habe ich es wirklich nicht hinbekommen!
Zur Geschichte:
April 2016 bin ich einer Studentenverbindung beigetreten und Mitte des Monats eingezogen. Wen interessiert, um welche es geht kann dies einfach herausfinden, für die Sache jedenfalls spielt es keine Rolle. Der Mietvertrag wurde über ein bestimmtes Zimmer abgeschlossen. Während der Zeit meiner Mitgliedschaft habe ich 2 mal das Zimmer gewechselt (jeweils verschiedene), jedes hat seine eigene monatliche Miete, abhängig von der Zimmergröße.
Letzten Samstag habe ich meine Mitgliedschaft beendet und plane zum 01.10. in einer anderen Stadt ein neues Studium zu beginnen. Einen Tag darauf gab mir ein Alter Herr (eines der Mitglieder, die ihr Studium bereits beendet haben und nun die Verbindung finanziell unterstützen) zu verstehen, dass man mir bis zum 31.07. kündigen will. Ich müsste also für 2 Monate eine Bleibe in Bonn finden, um dann weiterzuziehen, was ich definitiv nicht gestemmt bekommen würde.
Jetzt habe ich mich auch schon ein wenig schlau gemacht:
- die Kündigungsfrist seitens des Vermieters ist per Gesetz auf 3 Monate gesetzt (da das Mietverhältnis sich nur auf etwas mehr als 2 Jahre beläuft)
- wird im Mietvertrag eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart, kann sie vom Mieter genutzt werden, nicht aber vom Vermieter. Für ihn gelten dennoch die 3 Monate
- ein Zeitmietvertrag ist nur dann gültig, wenn ein besonderer Grund für die Befristung des Mietverhältnisses angegeben wird. Dies wird im Vertrag nicht festgehalten, daher sollte eine solche Klausel nicht zulässig sein
Soweit korrekt?
Und vielleicht ein wenig spezifischer:
- in meiner Kopie des unterschriebenen Mietvertrags wurde als Ende des Mietvertrags ("Es endet mithin am ..., wenn es nicht zuvor wirksam gekündigt wird.") Januar 2017 angegeben. Da nie eine Kündigung erfolgte, wäre eine Befristung sowieso vom Tisch, richtig? Das Mietverhältnis wurde einvernehmlich weitergeführt. Selbst der Passus, dass die Mietdauer auf 4 Semester in Folge begrenz wäre, müsste ungültig sein, da ich bereits im fünften Semester hier wohnhaft bin und nichts anderes schriftlich festgehalten wurde.
Ich will auch nur so lange noch hier wohnen bleiben, bis ich sicher in meine zukünftige Wohnung ziehen kann. Eine Kündigung ist mir noch nicht zugegangen, sollte sie aber kommen, wäre ich gerne gewappnet. Für jede Art von Hilfe bin ich zutiefst dankbar!
Mit den besten Grüßen,
Euer Brixx
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Grace