Formelle Pflichtangaben in der Abrechnung Quelle: https://www.mietrecht.de/nebenkosten/nebenkostenabrechnung/

  • Hallo,
    auf diesen Seiten steht zu o.g. folgendes:

    Folgende Pflichtangaben sind in einer Abrechnung unverzichtbar:

    - eine geordnete Zusammenstellung der gesamten Ausgaben und Einnahmen
    - die Angabe und Erläuterung des zugrunde liegenden Umlageschlüssels
    - die Berechnung des auf die Wohnung des Mieters entfallenden Anteils der Kosten
    - die von dem Mieter geleisteten Vorauszahlungen

    Quelle: Nebenkostenabrechnung - Betriebskostenabrechnung

    In meiner Abrechnung ist der erste Punkt nicht erfüllt. Einen Teil der Kosten kann ich mir aufwändig aus der Abrechnung herausrechnen, doch nicht alles!

    Ich sehe dies so:
    Dort müsste stehen Heizkosten Gesamtes Haus xxx,xx € - Ihre Heizkosten xxx,xx € .
    Analog ebenso für Warmwasserkosten,....
    Bei mir steht jedoch nur Ihre Kosten z.b. Ihre Heizkosten xxx,xx € . einen Teil kann ich mir wie o.g. herausrechnen.

    Zum 2. Punkt taucht zwar in der Abrechnung auf 30% Fest und 70% Verbrauch. Dies ist sicher so richtig und korrekt.
    Jedoch wurde der Umlageschlüssel nie erläutert oder benannt!?

    Meine Frage:
    Muss die Gegenüberstellung Gesamtkosten - Eigene Kosten defintiv als einfach, nachvollziehbare Gegenüberstellung erfolgen?

    MfG

    Jutta

  • Hallo juttaL


    In meiner Abrechnung ist der erste Punkt nicht erfüllt. Einen Teil der Kosten kann ich mir aufwändig aus der Abrechnung herausrechnen, doch nicht alles!
    ...
    Muss die Gegenüberstellung Gesamtkosten - Eigene Kosten defintiv als einfach, nachvollziehbare Gegenüberstellung erfolgen?

    Die Abrechnung muss für den M verständlich und nachvollziehbar sein,
    dies schein bei dir wohl nicht der Fall zu sein.


    Dort müsste stehen Heizkosten Gesamtes Haus xxx,xx € - Ihre Heizkosten xxx,xx € .

    Fast richtig, die einzelnen Positionen müssten in etwa so aus sehen:
    Gesamtkosten -> Gesamteinheiten -> Mietereinheiten -> Mieterkosten
    damit es verständlich ist.



    Zum 2. Punkt taucht zwar in der Abrechnung auf 30% Fest und 70% Verbrauch. Dies ist sicher so richtig und korrekt.
    Jedoch wurde der Umlageschlüssel nie erläutert oder benannt!?

    Die Grundkosten (30%) werden nach Fläche oder Raumvolumen berechnet,
    die Verbrauchskosten (70%) wie der Name schon sagt nach Verbrauch.
    Dies ist in der HeizkostenV nachzulesen.


    VG Syker

  • Hallo Jutta,

    gehe ich recht in der Annahme, dass Du keine separate Heizkostenabrechnung erhalten hast?
    Wv. Wohnungen hat das Haus?
    Gibt es eine Firma, die die HK_Abr. macht?

  • Zitat

    Dort müsste stehen Heizkosten Gesamtes Haus xxx,xx € - Ihre Heizkosten xxx,xx € .
    Analog ebenso für Warmwasserkosten,....
    Bei mir steht jedoch nur Ihre Kosten z.b. Ihre Heizkosten xxx,xx € . einen Teil kann ich mir wie o.g. herausrechnen.


    Wohnst Du mit dem VM im selben Haus ?

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