Hallo,
auf diesen Seiten steht zu o.g. folgendes:
Folgende Pflichtangaben sind in einer Abrechnung unverzichtbar:
- eine geordnete Zusammenstellung der gesamten Ausgaben und Einnahmen
- die Angabe und Erläuterung des zugrunde liegenden Umlageschlüssels
- die Berechnung des auf die Wohnung des Mieters entfallenden Anteils der Kosten
- die von dem Mieter geleisteten Vorauszahlungen
Quelle: Nebenkostenabrechnung - Betriebskostenabrechnung
In meiner Abrechnung ist der erste Punkt nicht erfüllt. Einen Teil der Kosten kann ich mir aufwändig aus der Abrechnung herausrechnen, doch nicht alles!
Ich sehe dies so:
Dort müsste stehen Heizkosten Gesamtes Haus xxx,xx € - Ihre Heizkosten xxx,xx € .
Analog ebenso für Warmwasserkosten,....
Bei mir steht jedoch nur Ihre Kosten z.b. Ihre Heizkosten xxx,xx € . einen Teil kann ich mir wie o.g. herausrechnen.
Zum 2. Punkt taucht zwar in der Abrechnung auf 30% Fest und 70% Verbrauch. Dies ist sicher so richtig und korrekt.
Jedoch wurde der Umlageschlüssel nie erläutert oder benannt!?
Meine Frage:
Muss die Gegenüberstellung Gesamtkosten - Eigene Kosten defintiv als einfach, nachvollziehbare Gegenüberstellung erfolgen?
MfG
Jutta