Beiträge von juttaL

    Hallo,
    auf diesen Seiten steht zu o.g. folgendes:

    Folgende Pflichtangaben sind in einer Abrechnung unverzichtbar:

    - eine geordnete Zusammenstellung der gesamten Ausgaben und Einnahmen
    - die Angabe und Erläuterung des zugrunde liegenden Umlageschlüssels
    - die Berechnung des auf die Wohnung des Mieters entfallenden Anteils der Kosten
    - die von dem Mieter geleisteten Vorauszahlungen

    Quelle: Nebenkostenabrechnung - Betriebskostenabrechnung

    In meiner Abrechnung ist der erste Punkt nicht erfüllt. Einen Teil der Kosten kann ich mir aufwändig aus der Abrechnung herausrechnen, doch nicht alles!

    Ich sehe dies so:
    Dort müsste stehen Heizkosten Gesamtes Haus xxx,xx € - Ihre Heizkosten xxx,xx € .
    Analog ebenso für Warmwasserkosten,....
    Bei mir steht jedoch nur Ihre Kosten z.b. Ihre Heizkosten xxx,xx € . einen Teil kann ich mir wie o.g. herausrechnen.

    Zum 2. Punkt taucht zwar in der Abrechnung auf 30% Fest und 70% Verbrauch. Dies ist sicher so richtig und korrekt.
    Jedoch wurde der Umlageschlüssel nie erläutert oder benannt!?

    Meine Frage:
    Muss die Gegenüberstellung Gesamtkosten - Eigene Kosten defintiv als einfach, nachvollziehbare Gegenüberstellung erfolgen?

    MfG

    Jutta

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