Zahlung der Miete per Lastschrift

  • Mein Vermieter will ab nächsten Monat die Miete aller Mieter per Lastschriftverfahren einziehen und verlangt innerhalb einer Woche die Unterzeichnung eines Vordruckes zur Einzugsermächtigung mit dem Verwendungszweck "Verpflichtung aus Mietvertrag" zu unterschreiben (ohne das dort eine Angabe über den tatsächlichen Mietbetrag steht oder Möglichkeit wäre einzutragen).
    Er beruft sich dabei darauf das im Mietvertrag dieser Vorgang vorgesehen wäre. Im Mietvertrag steht unter der eigentlichen Vereinbarung zur Überweisung tatsächlich so eine Möglichkeit der Vereinbarung, sie ist jedoch weder ausgefüllt (kein Kreuzchen meiner Zustimmung und kein Eintrag zu anfallenden Kosten falls man dem nicht zustimmt) noch gestrichen. Er verlang jetzt jedoch ab April 10 Euro (Zusatzkosten) falls man der Einzugsermächtigung nicht zustimmt und weiter überweisen will.

    Kann der Vermieter die 10 Euro Zusatzkosten verlangen bei Überweisung? Ist die Vorraussetzung für ein Lastschriftverfahren hier überhaupt gegeben (da nicht ausgefüllt, nur aufgeführt)?

  • Zitat

    Im Mietvertrag steht unter der eigentlichen Vereinbarung zur Überweisung tatsächlich so eine Möglichkeit der Vereinbarung, sie ist jedoch weder ausgefüllt (kein Kreuzchen meiner Zustimmung und kein Eintrag zu anfallenden Kosten falls man dem nicht zustimmt) noch gestrichen.


    Deshalb auch die Extra-Vereinbarung.
    Mir ein Rätsel warum man als VM auf solch eine Idee kommt.

    Zitat

    Kann der Vermieter die 10 Euro Zusatzkosten verlangen bei Überweisung?


    Siehst Du doch, er kann.
    Mir erschließt sich nur nicht der Zweck.


  • Er beruft sich dabei darauf das im Mietvertrag dieser Vorgang vorgesehen wäre. Im Mietvertrag steht unter der eigentlichen Vereinbarung zur Überweisung tatsächlich so eine Möglichkeit der Vereinbarung, sie ist jedoch weder ausgefüllt (kein Kreuzchen meiner Zustimmung und kein Eintrag zu anfallenden Kosten falls man dem nicht zustimmt) noch gestrichen.

    Ich denke hierbei handelt es sich um einen bereits vorgedrucktem Mietvertrag. Da kann so eine Möglichkeit der Lastschrift durchaus ausgewiesen sein.
    Wenn da aber kein Kreuzchen ist, dann ist das ausgeschlöossen. Eine Änderung kann also nur im gegenseitigen Einvernehmen beschlossen werden.

    Ich würde so einer rüpelhaften Vorgehensweise des Vermieters die rote Karte zeigen und weiterhin meine Miete überweisen, ohne Zusatzkosten.
    Verlangen kann jeder alles von Jeden. Man kanns ja mal versuchen!

  • Ich denke hierbei handelt es sich um einen bereits vorgedrucktem Mietvertrag. Da kann so eine Möglichkeit der Lastschrift durchaus ausgewiesen sein.
    Wenn da aber kein Kreuzchen ist, dann ist das ausgeschlöossen. Eine Änderung kann also nur im gegenseitigen Einvernehmen beschlossen werden.
    Ich würde so einer rüpelhaften Vorgehensweise des Vermieters die rote Karte zeigen und weiterhin meine Miete überweisen, ohne Zusatzkosten.
    Verlangen kann jeder alles von Jeden. Man kanns ja mal versuchen!


    Da kann ich mich nur anschliessen. Ein VM mit solch einem Gehabe würde (auch) bei mir auf Granit beissen.

  • Meine Eltern mussten auch die Miete per Lastschrift überweisen. Da sie beide schon über 80 Jahre sind, musste ich zur Bank und den Auftrag erteilen. Ich habe mich damals auch gefragt für was das gut ist. Aber das ist sicher einfacher. Erstens können die Abbuchen und der Kunde trägt die Kosten für eine Rückbuchung und zweitens merken es viele Kunden sicherlich nicht, wenn sich an der Höhe der Miete etwas ändert.

  • Meine Eltern mussten auch die Miete per Lastschrift überweisen. Da sie beide schon über 80 Jahre sind, musste ich zur Bank und den Auftrag erteilen. Ich habe mich damals auch gefragt für was das gut ist. Aber das ist sicher einfacher. Erstens können die Abbuchen und der Kunde trägt die Kosten für eine Rückbuchung und zweitens merken es viele Kunden sicherlich nicht, wenn sich an der Höhe der Miete etwas ändert.

    Es ist unnötig Uhraltfragen zu kommentieren.

  • Es ist unnötig Uhraltfragen zu kommentieren.


    Manche Uhren werden sehr alt...:rolleyes:;)
    Ausserdem passt das nicht zusammen, was unser Schlaumeier da schreibt:

    "Zitat von Agets1954
    Meine Eltern mussten auch die Miete per Lastschrift überweisen."
    - Dat jeht nich. Eine Lastschrift wird vom Zahlungsempfänger aufgrund einer erteilten Erlaubnis eingezogen.

    "Da sie beide schon über 80 Jahre sind, musste ich zur Bank und den Auftrag erteilen."
    - D.h., einen Dauerauftrag.

    "Ich habe mich damals auch gefragt für was das gut ist."
    - Wofür was gut ist?

    "Aber das ist sicher einfacher. Erstens können die Abbuchen und der Kunde trägt die Kosten für eine Rückbuchung"
    - Wenn eine Lastschrift zurückgewiesen wird, trägt zunächst der Möchtegern-Empfänger die Kosten (meist 7€50).

    "zweitens merken es viele Kunden sicherlich nicht, wenn sich an der Höhe der Miete etwas ändert."
    - Das müffelt...:mad:

  • Zitat

    Manche Uhren werden sehr alt...:rolleyes:;)

    Jepp und dann ticken sie nicht mehr so richtig:o

    Zitat

    Ausserdem passt das nicht zusammen, was unser Schlaumeier da schreibt


    Nicht nur zu dieser Frage.


  • "Da sie beide schon über 80 Jahre sind, musste ich zur Bank und den Auftrag erteilen."
    - D.h., einen Dauerauftrag.

    Klugs...modus "on" : Nö, es könnte durchaus auch ein Auftrag für das Abbuchungsverfahren sein. Den erteilt der Zahlungspflichtige einmalig auch seiner Bank und ist nicht mit dem Lastschriftverfahren zu verwechseln. Modus "off"

  • Klugs...modus "on" : Nö, es könnte durchaus auch ein Auftrag für das Abbuchungsverfahren sein. Den erteilt der Zahlungspflichtige einmalig auch seiner Bank und ist nicht mit dem Lastschriftverfahren zu verwechseln. Modus "off"


    Hmmm, das wäre doch ein Dauerüberweisungsauftrag, oder?

  • Nein , ein Dauerauftrag ist eine automatisierte Überweisung. Das Abbuchungsvervahren funktioniert analog dem Lastschriftverfahren mit dem Unterschied, dass der Zahlungspflichtige seiner Hausbank den Auftrag zu Einlösung erteilt und damit auf sein Rückgaberecht verzichtet.

  • Nein , ein Dauerauftrag ist eine automatisierte Überweisung. Das Abbuchungsvervahren funktioniert analog dem Lastschriftverfahren mit dem Unterschied, dass der Zahlungspflichtige seiner Hausbank den Auftrag zu Einlösung erteilt und damit auf sein Rückgaberecht verzichtet.


    Danke für die Info. Verstehe... einigermassen, hatte damit noch nie zu tun gehabt.

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