Mein Vermieter will ab nächsten Monat die Miete aller Mieter per Lastschriftverfahren einziehen und verlangt innerhalb einer Woche die Unterzeichnung eines Vordruckes zur Einzugsermächtigung mit dem Verwendungszweck "Verpflichtung aus Mietvertrag" zu unterschreiben (ohne das dort eine Angabe über den tatsächlichen Mietbetrag steht oder Möglichkeit wäre einzutragen).
Er beruft sich dabei darauf das im Mietvertrag dieser Vorgang vorgesehen wäre. Im Mietvertrag steht unter der eigentlichen Vereinbarung zur Überweisung tatsächlich so eine Möglichkeit der Vereinbarung, sie ist jedoch weder ausgefüllt (kein Kreuzchen meiner Zustimmung und kein Eintrag zu anfallenden Kosten falls man dem nicht zustimmt) noch gestrichen. Er verlang jetzt jedoch ab April 10 Euro (Zusatzkosten) falls man der Einzugsermächtigung nicht zustimmt und weiter überweisen will.
Kann der Vermieter die 10 Euro Zusatzkosten verlangen bei Überweisung? Ist die Vorraussetzung für ein Lastschriftverfahren hier überhaupt gegeben (da nicht ausgefüllt, nur aufgeführt)?