Verweigerung der Untermiete als Grund der fristlosen Kündigung

  • Hallo,

    ich wohne in einem Haus, wo die Zimmer von einer Mietfirma an Studenten vermietet werden. Ich fange übernächsten Monat (Mai) meine Diplomarbeit in USA an und unglücklicherweise habe ich erst diese Woche eine Bestätigung gekriegt. Ich kann daher den Frist mit 3 Monaten nicht einhalten. Das war eine Situation an der ich nichts ändern konnte...

    Ich habe heute die Zuständige bei der Mietfirma angerufen, um eine Zustimmung für einen Untermieter zu holen (Das ist sehr üblich im Haus, habe ich letztes Jahr auch für zwei Monate auch ohne Probleme gemacht) und sie hat mich auf eine äußerst unhöfliche Weise darauf hingewiesen, dass ich nicht mal für März kündigen darf (Heute der 6. also 3 Tage überschritten) und ich danach eine Kündigungsbestätigung für Ende Juni mit dem Verbot der Untermiete erhalten werde, sie nicht mehr Untermiete erlauben, da sie keine guten Erfahrungen allgemein im Haus hatten... Ich habe sie darauf erwähnt dass ich als Student keine doppelte Miete leisten kann und sie hat es mir dann, mich ohne fertigzuhören, mitten im Gespräch aufgelegt. (Um die Art und Kommunizerbarkeit der Vermieter klarzumachen)

    Ich bin, wie schon erwähnt, ein Student und kann mir 3 Monate lang doppelte Mietbelastung absolut nicht leisten. In Stuttgart-Mitte ist es absolut kein Problem innerhalb von einer Woche 30 gescheite Nachmieter zu finden, auch für Vermieter nicht.

    Ich möchte in dem Fall eine fristlose Kündigung geben und einen Anwalt über die Beratungshilfe zu organisieren. Ich habe bereits gelesen, dass eine Verweigerung der Untermiete ohne stichhaltige Gründe ein Grund für die fristlose Kündigung darstellen kann, wie z.B. hier beschrieben:

    Zeitmietvertrag vorzeitig kündigen - Geht das überhaupt?

    Ich finde so etwas allerdings im allgemeinen Mietrecht nicht. Übrigens kann dieser "stichhaltige Grund" lange diskutiert werden...Ich würde gerne einen offiziellen Antrag zur Untermiete machen und ihn danach als Grund der fristlosen Kündigug benutzen.

    Was empfehlt ihr mir denn für diese Situation? Wie ist die aktuelle rechtliche Lage? Muss ich jetzt Hilfe beantragen, damit der Vermieter ein hochgefragtes Zimmer in Stuttgarter Stadtmitte drei Monate lang aus Spaß leer lassen kann?

    Ich bin dankbar für jeden Tipp und Rat.

  • Sie schreiben:"Ich habe bereits gelesen, dass eine Verweigerung der Untermiete ohne stichhaltige Gründe ein Grund für die fristlose Kündigung darstellen kann, wie z.B. hier beschrieben: Zeitmietvertrag vorzeitig kündigen - Geht das überhaupt?"

    Dieser Beitrag im angegeben Link trifft für Sie nicht zu.

    Weiter im Text:
    "Ich finde so etwas allerdings im allgemeinen Mietrecht nicht."
    Das können Sie auch nicht, denn lesen Sie hier:

    BGB § 553 Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte
    (1) Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann.

    Sie könnten also nur einen Teil des Wohnraumes untervermieten. Ihr Mietvertrag bleibt weiterhin voll gültig mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen. Daher rate ich strikt ab. Allein die Kommunikation zwischen Ihnen und dem Vermieter werden schon bald zu argen Problemen führen. Wie sich der "Untermieter" dann in die Wohnung einfügt, können Sie auch nicht voraussehen.

    Ihre Vorstellung enspricht nicht dem eines "Untermieter", sondern eines "Nachmieter."
    Diesen kann der Vermieter ohne Angaben von Gründen einfach ablehnen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (6. März 2013 um 11:42)

  • Hallo solocan


    ich wohne in einem Haus, wo die Zimmer von einer Mietfirma an Studenten vermietet werden. Ich fange übernächsten Monat (Mai) meine Diplomarbeit in USA an und unglücklicherweise habe ich erst diese Woche eine Bestätigung gekriegt. Ich kann daher den Frist mit 3 Monaten nicht einhalten. Das war eine Situation an der ich nichts ändern konnte...

    Das mag sein dass du daran nichts ändern konntest,
    aber dein VM kann das auch nicht.



    Ich habe heute die Zuständige bei der Mietfirma angerufen, um eine Zustimmung für einen Untermieter zu holen und sie hat mich ... darauf hingewiesen, dass ich nicht mal für März kündigen darf.

    Die ordentliche Kündigung hätte bis Montag beim VM sein müssen,
    um bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten am 31.05.2013 den MV zu beendigen.

    Ich verstehe aber die Untermietgeschichte nicht ganz,
    zumal es äußerst fraglich ist kurzfristig für so kurze Zeit einen Mieter zu finden,
    der ja eh spätestens am 30.06.2013 mit dir die Wohnung räumen müsste.


    und ich danach eine Kündigungsbestätigung für Ende Juni mit dem Verbot der Untermiete erhalten werde, sie nicht mehr Untermiete erlauben, da sie keine guten Erfahrungen allgemein im Haus hatten.

    Die Entscheidung des VM ist zu akzeptieren,
    oder nach BGB § 540 zu kündigen.
    (außerordenlich mit gesetzlicher Frist von 3 Monaten)


    Ich habe sie darauf erwähnt dass ich als Student keine doppelte Miete leisten kann

    Das ist eindeutig dein Problem und nicht das Problem deines VM,
    du könntest deine neue Wohnung ja auch erst zum 01.07.2013 mieten um keine doppelte Miete zu zahlen.
    Dann müsstest du mit deinen Sachen eine Nacht im Hotel o.ä. verbringen.


    Ich bin, wie schon erwähnt, ein Student und kann mir 3 Monate lang doppelte Mietbelastung absolut nicht leisten. In Stuttgart-Mitte ist es absolut kein Problem innerhalb von einer Woche 30 gescheite Nachmieter zu finden, auch für Vermieter nicht.

    Abgesehen davon das eine Neuvermietung immer einige Tage Zeit zur Abwicklung benötigt,
    steht es dir selbstverständlich frei mit deinem VM einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln.



    Ich möchte in dem Fall eine fristlose Kündigung geben

    das kannst du naturlich machen,sofern du dafür einen Grund hast.
    Ich sehe aber in deinen Ausführungen keinen Grund für eine fristlose Kündigung.



    und einen Anwalt über die Beratungshilfe zu organisieren. Ich habe bereits gelesen, dass eine Verweigerung der Untermiete ohne stichhaltige Gründe ein Grund für die fristlose Kündigung darstellen kann, Ich finde so etwas allerdings im allgemeinen Mietrecht nicht. Übrigens kann dieser "stichhaltige Grund" lange diskutiert werden...Ich würde gerne einen offiziellen Antrag zur Untermiete machen und ihn danach als Grund der fristlosen Kündigug benutzen.

    siehe oben Ausführung zu § 540



    Was empfehlt ihr mir denn für diese Situation? Wie ist die aktuelle rechtliche Lage?

    Ich kann dir nur raten einen Aufhebungsvertrag anzustreben,
    rechtlich hat der VM offensichtlich bessere Karten.



    Muss ich jetzt Hilfe beantragen, damit der Vermieter ein hochgefragtes Zimmer in Stuttgarter Stadtmitte drei Monate lang aus Spaß leer lassen kann?

    Nein dabei brauchst du deinem VM nicht behilflich zu sein,
    oder ihm Hilfe zu organisieren.
    Dein VM wird das sicherlich alleine hinbekommen.


    VG Syker

  • Vielen Dank für die Antworten.

    Zitat


    "Ich finde so etwas allerdings im allgemeinen Mietrecht nicht."
    Das können Sie auch nicht, denn lesen Sie hier:

    BGB § 553 Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte

    Ich ging von diesem aus:
    § 543 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund - dejure.org

    Hier zu streiten ist der "wichtige Grund". Nachdem ich im Internet schon für die Mieter ausgefallene Entscheidungen darüber gelesen habe, wollte ich mich nur darüber informieren. Dass der Satz so in der Form im Gesetz nicht drin steht, ist mir bekannt.

    Zitat

    Nein dabei brauchst du deinem VM nicht behilflich zu sein,
    oder ihm Hilfe zu organisieren.
    Dein VM wird das sicherlich alleine hinbekommen.

    Ich befinde mich gerade in einer schwierigen Situation für mich und schreibe nicht hier, damit es mit mir lächerlich gemacht wird... Na gut. Trotzdem danke für Ihre ausführliche Antwort. Der Aufhebungsvertrag wird schon das erste, wonach ich streben werde.

    Schade, dass die Gesetze in der Hinsicht so vermieterschonend sind. Es wäre für mich recht bedauerlich, wenn der Vermieter einfach launisch ein überfragtes Zimmer leer lässt, in dem er den Mietvertrag bis in alle Grenzen benutzt und dem Mieter trotz jedem Lösungsversuch Schaden verursachen möchte. Er hat nämlich absolut GAR NICHTS zu verlieren, ausser das Gefühl, seine Macht zu beweisen, in dem er einem armen Studenten Schaden verursacht...

    2 Mal editiert, zuletzt von solocan (6. März 2013 um 14:21)

  • Er hat nämlich absolut GAR NICHTS zu verlieren, ausser das Gefühl, seine Macht zu beweisen, in dem er einem armen Studenten Schaden verursacht...


    ... welches für manche Zeitgenossen wohl das Geilste zu sein scheint.
    Du hast PN.

  • Hallo solocan


    Ich befinde mich gerade in einer schwierigen Situation für mich und schreibe nicht hier, damit es mit mir lächerlich gemacht wird...

    Die User die die Fragen hier beantworten,
    tun dies i.d.R. in ihrer privaten freien Zeit.

    Wenn du dir beim schreiben deines Problems wenig/keien Mühe gibts,
    findest du dies in den Antworten (sofern welche kommen) wieder.


    Schade, dass die Gesetze in der Hinsicht so vermieterschonend sind. Es wäre für mich recht bedauerlich, wenn der Vermieter einfach launisch ein überfragtes Zimmer leer lässt, in dem er den Mietvertrag bis in alle Grenzen benutzt und dem Mieter trotz jedem Lösungsversuch Schaden verursachen möchte. Er hat nämlich absolut GAR NICHTS zu verlieren, ausser das Gefühl, seine Macht zu beweisen, in dem er einem armen Studenten Schaden verursacht...

    Wenn du deine Probleme gelöst hast,
    solltest du dich mal etwas schlauer zum Thema machen.
    Dann wirst du sehr schnell feststellen,
    das die Gesetze sehr Mieterfreundlich sind.


    VG Syker

  • Hallo solocan,

    wenn ein Zeitmietvertrag besteht, dann liegen Sie mit den Gedanken "Versagung der Untermieterlaubnis" ganz gut. Wenn aber die Versagung von Vermieterseite berechtigt ist, dann hat es kaum Wirkung. Eine Berichtigung kann z.B. dann vorliegen, wenn die Wohnung zu klein ist.

    Hier kann ein Aufhebungsvertrag die beste Lösung sein.
    Oft kann auch die Überrüfung des Mietvertrag eine Lösung sein, da diese überhaupt nicht ordnungsgemäß erstellt worden sind. Nicht ordnungsgemäß kann z.B. eine sogenannte Verlängerungsklausel sein.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Zitat

    Schade, dass die Gesetze in der Hinsicht so vermieterschonend sind.


    Genau, Du studierst aber nicht Jura ?
    Wenn VM nicht geschont würden, könnten sie die Bude auch abreißen, wo würdest Du denn dann nächtigen ?
    Steigenberger,Adlon, usw... ?

    Zitat

    Er hat nämlich absolut GAR NICHTS zu verlieren


    Na ja, er verliert immerhin dich, das muss er erst mal verkraften.

  • Hallo,

    vielen Dank an alle, die seine Meinung und Wissen angeboten haben!!

    Ich bin bisschen der Meinung, dass ich hier leicht falschverstanden werde und möchte eins klarmachen:

    Mein Ziel ist nicht, fristlos zu kündigen oder den Vertrag abzubrechen. Ich habe völlig Respekt an Vertrag und bin der Meinung, dass der auch eingehalten werden muss. Mir geht es um das Recht bzw. Kulanz zur Untervermietung. In meinem Vertrag steht, dass die Untervermietung nur mit Zustimmung des VMs möglich ist. Es ist bisher so gewesen, dass man mit Absprache problemlos sein Zimmer an die Leute kurzfristig vermieten durfte. Jetzt hat sich der Spieß auf ein Mal gedreht und ich darf keinen Untermieter holen...Eine wohnt sogar momentan als Untermieterin für 3 Monate in der obigen WG. Letztes Jahr habe ich auch für 2 Monate einen gehabt...Hätte ich das gewusst, dass die Sache sich geändert hat oder nach VMs Laune entschieden wird, hätte ich auf jeden Fall vor 3 Monaten schon gekündigt... Ich hoffe, es wird damit klar, worum es bei mir geht...Ich finde es jetzt launisch...Gut, vertraglich hat er sich geschützt und vor dem Gericht hätte ich jetzt wahrscheinlich deutlich schlechtere bis gar keine Karten...

    In dem Fall, entweder löse ich diesen Konflikt durch einen angenehmen Aufhebungsvertrag, in dem ich deren Zustimmung "bezahle" oder sie bestehen nur darauf, mir Schaden zu verursachen und ich ziehe mir eine Lehre daraus und mach mein Leben weiter...

    Nur die Sache klargemacht zu haben, dass ich kein dreister Student bin, der sich nicht an seinem Vertrag halten will und 'rumstreitet...

    4 Mal editiert, zuletzt von solocan (7. März 2013 um 17:08)

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