Beiträge von solocan

    Hallo,

    vielen Dank an alle, die seine Meinung und Wissen angeboten haben!!

    Ich bin bisschen der Meinung, dass ich hier leicht falschverstanden werde und möchte eins klarmachen:

    Mein Ziel ist nicht, fristlos zu kündigen oder den Vertrag abzubrechen. Ich habe völlig Respekt an Vertrag und bin der Meinung, dass der auch eingehalten werden muss. Mir geht es um das Recht bzw. Kulanz zur Untervermietung. In meinem Vertrag steht, dass die Untervermietung nur mit Zustimmung des VMs möglich ist. Es ist bisher so gewesen, dass man mit Absprache problemlos sein Zimmer an die Leute kurzfristig vermieten durfte. Jetzt hat sich der Spieß auf ein Mal gedreht und ich darf keinen Untermieter holen...Eine wohnt sogar momentan als Untermieterin für 3 Monate in der obigen WG. Letztes Jahr habe ich auch für 2 Monate einen gehabt...Hätte ich das gewusst, dass die Sache sich geändert hat oder nach VMs Laune entschieden wird, hätte ich auf jeden Fall vor 3 Monaten schon gekündigt... Ich hoffe, es wird damit klar, worum es bei mir geht...Ich finde es jetzt launisch...Gut, vertraglich hat er sich geschützt und vor dem Gericht hätte ich jetzt wahrscheinlich deutlich schlechtere bis gar keine Karten...

    In dem Fall, entweder löse ich diesen Konflikt durch einen angenehmen Aufhebungsvertrag, in dem ich deren Zustimmung "bezahle" oder sie bestehen nur darauf, mir Schaden zu verursachen und ich ziehe mir eine Lehre daraus und mach mein Leben weiter...

    Nur die Sache klargemacht zu haben, dass ich kein dreister Student bin, der sich nicht an seinem Vertrag halten will und 'rumstreitet...

    Vielen Dank für die Antworten.

    Zitat


    "Ich finde so etwas allerdings im allgemeinen Mietrecht nicht."
    Das können Sie auch nicht, denn lesen Sie hier:

    BGB § 553 Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte

    Ich ging von diesem aus:
    § 543 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund - dejure.org

    Hier zu streiten ist der "wichtige Grund". Nachdem ich im Internet schon für die Mieter ausgefallene Entscheidungen darüber gelesen habe, wollte ich mich nur darüber informieren. Dass der Satz so in der Form im Gesetz nicht drin steht, ist mir bekannt.

    Zitat

    Nein dabei brauchst du deinem VM nicht behilflich zu sein,
    oder ihm Hilfe zu organisieren.
    Dein VM wird das sicherlich alleine hinbekommen.

    Ich befinde mich gerade in einer schwierigen Situation für mich und schreibe nicht hier, damit es mit mir lächerlich gemacht wird... Na gut. Trotzdem danke für Ihre ausführliche Antwort. Der Aufhebungsvertrag wird schon das erste, wonach ich streben werde.

    Schade, dass die Gesetze in der Hinsicht so vermieterschonend sind. Es wäre für mich recht bedauerlich, wenn der Vermieter einfach launisch ein überfragtes Zimmer leer lässt, in dem er den Mietvertrag bis in alle Grenzen benutzt und dem Mieter trotz jedem Lösungsversuch Schaden verursachen möchte. Er hat nämlich absolut GAR NICHTS zu verlieren, ausser das Gefühl, seine Macht zu beweisen, in dem er einem armen Studenten Schaden verursacht...

    Hallo,

    ich wohne in einem Haus, wo die Zimmer von einer Mietfirma an Studenten vermietet werden. Ich fange übernächsten Monat (Mai) meine Diplomarbeit in USA an und unglücklicherweise habe ich erst diese Woche eine Bestätigung gekriegt. Ich kann daher den Frist mit 3 Monaten nicht einhalten. Das war eine Situation an der ich nichts ändern konnte...

    Ich habe heute die Zuständige bei der Mietfirma angerufen, um eine Zustimmung für einen Untermieter zu holen (Das ist sehr üblich im Haus, habe ich letztes Jahr auch für zwei Monate auch ohne Probleme gemacht) und sie hat mich auf eine äußerst unhöfliche Weise darauf hingewiesen, dass ich nicht mal für März kündigen darf (Heute der 6. also 3 Tage überschritten) und ich danach eine Kündigungsbestätigung für Ende Juni mit dem Verbot der Untermiete erhalten werde, sie nicht mehr Untermiete erlauben, da sie keine guten Erfahrungen allgemein im Haus hatten... Ich habe sie darauf erwähnt dass ich als Student keine doppelte Miete leisten kann und sie hat es mir dann, mich ohne fertigzuhören, mitten im Gespräch aufgelegt. (Um die Art und Kommunizerbarkeit der Vermieter klarzumachen)

    Ich bin, wie schon erwähnt, ein Student und kann mir 3 Monate lang doppelte Mietbelastung absolut nicht leisten. In Stuttgart-Mitte ist es absolut kein Problem innerhalb von einer Woche 30 gescheite Nachmieter zu finden, auch für Vermieter nicht.

    Ich möchte in dem Fall eine fristlose Kündigung geben und einen Anwalt über die Beratungshilfe zu organisieren. Ich habe bereits gelesen, dass eine Verweigerung der Untermiete ohne stichhaltige Gründe ein Grund für die fristlose Kündigung darstellen kann, wie z.B. hier beschrieben:

    Zeitmietvertrag vorzeitig kündigen - Geht das überhaupt?

    Ich finde so etwas allerdings im allgemeinen Mietrecht nicht. Übrigens kann dieser "stichhaltige Grund" lange diskutiert werden...Ich würde gerne einen offiziellen Antrag zur Untermiete machen und ihn danach als Grund der fristlosen Kündigug benutzen.

    Was empfehlt ihr mir denn für diese Situation? Wie ist die aktuelle rechtliche Lage? Muss ich jetzt Hilfe beantragen, damit der Vermieter ein hochgefragtes Zimmer in Stuttgarter Stadtmitte drei Monate lang aus Spaß leer lassen kann?

    Ich bin dankbar für jeden Tipp und Rat.

    Hallo zusammen,

    ich befinde mich gerade in einem Konflikt mit meiner Vermieterin. Ich bin ein Student, wohne in einem großen Altbau, dessen Wohnungen zimmerweise vermietet werden. Wir haben auch eine Waschküche mit 2 billigen Waschmaschinen der Einsteigerklasse.

    Meine Mutter (nicht deutsche, keine Deutschkenntnisse, nie in Deutschland gewohnt) hat mich in Deutschland 1 Woche lang besucht. Während ihrem Aufenthalt hat sie meine Wäsche in der Waschküche waschen wollen und die Maschine ist kaputtgegangen. Die Maschine geht jede Woche kaputt, da erstens sie einfach die übermäßige Auslastung nicht aushält und zweitens die Abflüsse problematisch sind...Auf jeden Fall hat es auch meine Mutter erwischt und dieses Mal war zufällig der Hausmeister da und hat sie dafür beschuldigt, dass sie die Maschine überbeladen und kaputtgemacht habe..Er hat sie dabei auch angeschrien, und befohlen dass sie sofort den Raum verlassen soll...An dem Abend ist der Hausmeister zu mir gekommen, als ich von der Arbeit zurückkam und frech bemerkt, dass meine Mutter nie im Leben solche Maschinen gesehen habe und nicht weiß, wie damit umzugehen ist....

    Nach einer Woche, nachdem meine Mutter weg ist, habe ich einen Brief von Vermieterin erhalten, dass meine Mutter ohne Zustimmung von ihr bei mir wohnt und ich unverzüglich mitteilen soll, wie lange sie schon da war und dass sie für die Doppelbelegung täglichen Betrag erfordert und ich die Rechnung für zwei(!) kaputte Waschmaschinen in Kürze erhalten werde...

    Zur Info: Die Maschinen sind schon einige Jahre alt und jedes Mal mindestens eine davon kaputt, wenn ich etwas waschen will..Meine Mutter hat an dem besagten Tag die Maschinen sogar wenig gefüllt..(und natürlich hat sie zu Hause vollautomatische Maschinen seit deren Erfindung und hat nie Probleme gehabt...)

    Ich habe daraufhin einen Brief zurückgeschrieben, dass meine Mutter eine Woche geblieben ist und die Tickets beigelegt. Auszug aus dem Mietvertrag beigelegt, dass die kurzen Besuche ohne Genehmigung vom Vermieter zulässig sind und meine Mutter keinesfalls die Maschinen unordnungsgemäß benutzt hat und sie seit Jahren vollautomatische Waschmaschinen benutzt, ohne irgendeine kaputtgemacht zu haben und sie ggf. die nicht ordnungsgemäße Nutzung beweisen sollen.

    Gestern nach einem Monat darauf, habe ich einen Brief von einem Anwalt bekommen, ungefähr dieselben Sachen wiederholt und angedeutet, dass meine Mama deutsch versteht und den Hausmeister einfach nicht verstehen wollte...Dass der 1-wöchiger Besuch nicht unter dem Satz betrachtet werden kann und mit Vermieterin abzustimmen war. (Bisher sind mehrmals die Freundinnen von meiner Mitbewohnerin bis zu 4 Monate gewohnt und die Freundin von meinem Mitbewohner wohnt fast bei uns, ohne Bescheid zu geben und irgendwelche Probleme)

    Nun weiß ich nicht, wie ich damit umgehen soll...Ich bin ein Student, habe knapp Geld und schon mal keins mir einen Anwalt zu holen...Die wissen das ganz genau und erpressen mich. Ich möchte die Rechnung nicht bezahlen, wenn sie kommt.

    ABER

    ich muss innerhalb von zwei Monaten ausziehen wegen meiner Diplomarbeit...

    Ich gehe in dem Fall davon aus, dass sie irgendwelche Kosten von meiner hinterlegten Kaution (600€) abziehen wird...Oder irgendwelche übertriebene Reparaturkosten aufstellen wird, in dem Fall muss ich dagegen rechtlich kämpfen..

    Darf sie das?

    Sollte ich in dieser Situation jetzt etwas unternehmen?

    Vielen Dank für jeden Rat und Tipp...

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