Guten Tag liebe Mietrechtler,
In unserer WG-Küche tropfte es vor 2 Monaten, die Waschmaschine der Mieter über uns lief aus. Nachdem einige Tage später eine Trocknungsfirma da war, ein Trocknungsgerät für 2 Wochen aufstellte und uns große Hoffnung machte, wir würden auf alle Fälle die Küche renoviert bekommen, haben wir nichts mehr neues erfahren.
Die Hausverwaltung behauptet, im Abschlussbericht der Trocknungsfirma stünde, es sei alles trocken. Natürlich - es wurde ja auch 14 x 24 Stunden am Stück getrocknet.
Bis jetzt haben wir kein Geld für den zusätzlichen Strom für das Gerät bekommen. Die Tapete blättert ab, wir vermuten, dass das Trocknungsgerät hierzu seinen Teil beiträgt - kann das denn sein? Der Wasserfleck an der Decke ist zudem deutlich sichtbar.
Die Hausverwaltung weigert sich, unsere Küche renovieren zu lassen - obwohl nun auch schon Wasserflecken hinter der Tapete sichtbar werden, die jedoch sicher schon nach dem Wasserschaden vor zwei Monaten vorhanden waren... Aber auch schon bei unserem Einzug!
Unser Mietvertrag beinhaltet eine Schönheitsreperatur-Klausel, welche wohl rechtskräftig ist - aber ist die Renovierung nach einem Wasserschaden - zumindest der sichtbare Fleck! - etwa eine Schönheitsreperatur? Wir wohnen erst seit 6 Monaten in der Wohnung und sehen es nicht ein, selbst etwas zu tun.. Oder sind wir hierzu verpflichtet?
Danke sehr, wir sind echt verzweifelt und wollen bald wieder eine intakte Küche..