Keine Renovierung nach Wasserschaden?

  • Guten Tag liebe Mietrechtler,

    In unserer WG-Küche tropfte es vor 2 Monaten, die Waschmaschine der Mieter über uns lief aus. Nachdem einige Tage später eine Trocknungsfirma da war, ein Trocknungsgerät für 2 Wochen aufstellte und uns große Hoffnung machte, wir würden auf alle Fälle die Küche renoviert bekommen, haben wir nichts mehr neues erfahren.
    Die Hausverwaltung behauptet, im Abschlussbericht der Trocknungsfirma stünde, es sei alles trocken. Natürlich - es wurde ja auch 14 x 24 Stunden am Stück getrocknet.
    Bis jetzt haben wir kein Geld für den zusätzlichen Strom für das Gerät bekommen. Die Tapete blättert ab, wir vermuten, dass das Trocknungsgerät hierzu seinen Teil beiträgt - kann das denn sein? Der Wasserfleck an der Decke ist zudem deutlich sichtbar.

    Die Hausverwaltung weigert sich, unsere Küche renovieren zu lassen - obwohl nun auch schon Wasserflecken hinter der Tapete sichtbar werden, die jedoch sicher schon nach dem Wasserschaden vor zwei Monaten vorhanden waren... Aber auch schon bei unserem Einzug!

    Unser Mietvertrag beinhaltet eine Schönheitsreperatur-Klausel, welche wohl rechtskräftig ist - aber ist die Renovierung nach einem Wasserschaden - zumindest der sichtbare Fleck! - etwa eine Schönheitsreperatur? Wir wohnen erst seit 6 Monaten in der Wohnung und sehen es nicht ein, selbst etwas zu tun.. Oder sind wir hierzu verpflichtet?

    Danke sehr, wir sind echt verzweifelt und wollen bald wieder eine intakte Küche..


  • Nachdem einige Tage später eine Trocknungsfirma da war, ein Trocknungsgerät für 2 Wochen aufstellte und uns große Hoffnung machte, wir würden auf alle Fälle die Küche renoviert bekommen, haben wir nichts mehr neues erfahren.

    Der Trocknungsfirma geht die Renovierung der Küche garnichts an. Ihr Glaube in Ehren, die Realität ist Ihnen nun ja bekannt.

    Zitat

    Bis jetzt haben wir kein Geld für den zusätzlichen Strom für das Gerät bekommen.

    Wie auch, können Sie die verbrauchten Kilowatt beziffern?
    Nein! Wurde ein Zähler zwischengeschalten? Wenn nicht, selbst Schuld.

    Zitat

    Die Tapete blättert ab, wir vermuten, dass das Trocknungsgerät hierzu seinen Teil beiträgt - kann das denn sein? Der Wasserfleck an der Decke ist zudem deutlich sichtbar.


    Das ist normal und eine Renovierung, je nach Größe des Fleckes, immer notwendig.

    Zitat

    Die Hausverwaltung weigert sich, unsere Küche renovieren zu lassen...


    Mit Recht. Sie ist nun mal nicht verantwortlich für Schäden, welche Mietern anderen Mietern zufügen.
    Da die Ursache des Schadens beim "Ober"mieter liegt muß auch er für den Schaden aufkommen und das nicht nur für den Schaden in Ihrer Wohnung sondern auch noch gegenüber der Hausverwaltung für den Einsatz der Trocknungsfirma.
    Das ist eigentlich keine Angelegenheit des Mietrechtes, sondern zivilrechtlicher Natur.

    Zitat

    Unser Mietvertrag beinhaltet eine Schönheitsreperatur-Klausel, welche wohl rechtskräftig ist - aber ist die Renovierung nach einem Wasserschaden - zumindest der sichtbare Fleck! - etwa eine Schönheitsreperatur? Wir wohnen erst seit 6 Monaten in der Wohnung und sehen es nicht ein, selbst etwas zu tun.. Oder sind wir hierzu verpflichtet?

    Das hat mit der Schönheitsreparaturklausel nichts zu tun.

  • Zitat

    Bis jetzt haben wir kein Geld für den zusätzlichen Strom für das Gerät bekommen.


    Wieviel wolltet ihr denn ?

    Zitat

    Die Tapete blättert ab, wir vermuten, dass das Trocknungsgerät hierzu seinen Teil beiträgt - kann das denn sein?


    Logisch, der Leim ist wasserlöslich !

    Zitat

    Der Wasserfleck an der Decke ist zudem deutlich sichtbar.


    Aber trocken, streich drüber und gut ists.

    Zitat

    Wurde ein Zähler zwischengeschalten? Wenn nicht, selbst Schuld.


    Das ist natürlich nicht nötig, weil jedes Gerät einen integrierten Zähler hat.

  • danke für eure Antworten.. Die Trocknungsfirma sagte, es gibt Pauschalbeträge, die wir pro 24 h Trockner-Laufen erhalten. Daher kein Ablesen...
    Bei meinen bisherigen Recherchen habe ich immer wieder gelesen, dass zuersteinmal die Gebäudeversicherung der Vermieter greift, die sich dann das Geld vom Verursacher zurückholt... Vielleicht habe ich das dann wohl falsch verstanden.
    Wegen der Tapete - sie wurde durch das durchlaufende Wasser nicht "persönlich" getroffen, wir schätzen nur, dass das Trocknungsgerät dazu beiträgt, dass sie JETZT abblättert (sie ist nicht die neuste..)
    Sollte das ganze wirklich zivilrechtlich geklärt werden müssen, kann mir jemand sagen, was mein nächster Schritt sein sollte?
    Es tut mir leid, dass ich hier sehr unbeholfen und unwissend wirke. Aber jeder sagt etwas anderes und dass wir gar keine Forderungen ggü. der Hausverwaltung stellen können sondern uns an unsere Ober-Nachbarn wenden müssen, ist mir jetzt ganz neu.. Danke!


  • Bei meinen bisherigen Recherchen habe ich immer wieder gelesen, dass zuersteinmal die Gebäudeversicherung der Vermieter greift, die sich dann das Geld vom Verursacher zurückholt... Vielleicht habe ich das dann wohl falsch verstanden.

    Das wäre auch denkbar. Wir kennen die Details des Versicherungsvertrages nicht. Aber haftbar ist in jeden Fall der Verursacher.
    Sie werden um eine Konsultation mit dem Vermieter in dieser Sache nicht drumrum kommen.

  • Zitat

    Sicher?


    !00%, aber kein KW-Zähler sondern Industriestundenzähler.
    Versicherungen zahlen dann, nach Kopie der aktuellen Stromrechnung, den darin ausgewiesenen ct-Betrag.

  • Hallo Siebenfels,

    setze dich mit dem Schadenverursacher (Obermieter) auseinander. Der hat für den Schaden geradezustehen.

    Er soll das Ganze seiner Privathaftpflichtvers. melden - wenn er denn eine hat.
    Die ersetzt dann den bei euch entstandenen Schaden für die Renovierung (Tapeten, Malerarbeiten, Zeitaufwand
    für Reinigung und Renovierung, pauschal z.B. 10-15 EUR, Aufräumarbeiten - je Stunde) und den Stromverbrauch
    ( ? 14 Tage mal 24 Stunden mal kw - oder so) Hat er keine Haftpflichtvers. muß ER euch den Schaden ersetzen.

    War die Waschmaschine denn an einer Abwasserleitung angeschlossen und ist die geplatzt / gebrochen oder war
    z.B. der Abwasserschlauch einfach in einer Badewanne eingehängt o.ä. ???

  • Aber jeder sagt etwas anderes und dass wir gar keine Forderungen ggü. der Hausverwaltung stellen können sondern uns an unsere Ober-Nachbarn wenden müssen, ist mir jetzt ganz neu.. Danke!

    z.B. § 823 BGB, so in etwa: wer anderem einen Schaden zufügt ist diesem zum Ersatz verpflichtet ...

    egal ob mir jemand ins Auto oder mir beim Skifahren über die Haxen fährt oder z.B. in der Küche die Pfanne anbrennen lässt
    oder sein Waschmaschinenschlauch sich selbständig macht ...

    Hinzu kommt sicher auch noch eine Überprüfung des VM, ob nicht weitere Schäden am Haus entstanden sind, die der
    Verursacher ebenfalls zu tragen hätte, bzw. seine evtl. Haftpflichtversicherung.

    Wäre die Waschmaschine fest mit dem Rohrleitungssystem verbunden, käme evtl. die Gebäudeversicherung bzw. eine
    eigene Hausratvertsicherung dafür auf.

    Viel Glück dabei

  • die Waschmaschine der Mieter über uns lief aus.


    Hallo,
    um Spekulationen vorzubeugen, sollteste uns mal die Schadenursache näher beschreiben.

  • Hallo,
    um Spekulationen vorzubeugen, sollteste uns mal die Schadenursache näher beschreiben.

    Siiiiiiiieeeeebenfeeeeeelss, haaaaaaallloooooooooo :confused:

    kommt da noch 'ne Antwort ?

  • Vielleicht kontaktierst Du mal eine Kanzlei, die sich mit sowas auskennt. Mit der hier habe ich gute Erfahrungen gemacht. Es bringt ja nich soo viel nur darüber zu diskutieren. Eine klare Ansage von einem Experten hilft Dir da auf jeden Fall weiter.

    Viele Grüße von Katja

    Einmal editiert, zuletzt von mahlerkatja (5. März 2013 um 16:07)

  • Vielleicht kontaktierst Du mal eine Kanzlei, die sich mit sowas auskennt. Mit der hier habe ich gute Erfahrungen gemacht. Es bringt ja nich soo viel nur darüber zu diskutieren. Eine klare Ansage von einem Experten hilft Dir da auf jeden Fall weiter.


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