Beiträge von siebenfels

    danke für eure Antworten.. Die Trocknungsfirma sagte, es gibt Pauschalbeträge, die wir pro 24 h Trockner-Laufen erhalten. Daher kein Ablesen...
    Bei meinen bisherigen Recherchen habe ich immer wieder gelesen, dass zuersteinmal die Gebäudeversicherung der Vermieter greift, die sich dann das Geld vom Verursacher zurückholt... Vielleicht habe ich das dann wohl falsch verstanden.
    Wegen der Tapete - sie wurde durch das durchlaufende Wasser nicht "persönlich" getroffen, wir schätzen nur, dass das Trocknungsgerät dazu beiträgt, dass sie JETZT abblättert (sie ist nicht die neuste..)
    Sollte das ganze wirklich zivilrechtlich geklärt werden müssen, kann mir jemand sagen, was mein nächster Schritt sein sollte?
    Es tut mir leid, dass ich hier sehr unbeholfen und unwissend wirke. Aber jeder sagt etwas anderes und dass wir gar keine Forderungen ggü. der Hausverwaltung stellen können sondern uns an unsere Ober-Nachbarn wenden müssen, ist mir jetzt ganz neu.. Danke!

    Guten Tag liebe Mietrechtler,

    In unserer WG-Küche tropfte es vor 2 Monaten, die Waschmaschine der Mieter über uns lief aus. Nachdem einige Tage später eine Trocknungsfirma da war, ein Trocknungsgerät für 2 Wochen aufstellte und uns große Hoffnung machte, wir würden auf alle Fälle die Küche renoviert bekommen, haben wir nichts mehr neues erfahren.
    Die Hausverwaltung behauptet, im Abschlussbericht der Trocknungsfirma stünde, es sei alles trocken. Natürlich - es wurde ja auch 14 x 24 Stunden am Stück getrocknet.
    Bis jetzt haben wir kein Geld für den zusätzlichen Strom für das Gerät bekommen. Die Tapete blättert ab, wir vermuten, dass das Trocknungsgerät hierzu seinen Teil beiträgt - kann das denn sein? Der Wasserfleck an der Decke ist zudem deutlich sichtbar.

    Die Hausverwaltung weigert sich, unsere Küche renovieren zu lassen - obwohl nun auch schon Wasserflecken hinter der Tapete sichtbar werden, die jedoch sicher schon nach dem Wasserschaden vor zwei Monaten vorhanden waren... Aber auch schon bei unserem Einzug!

    Unser Mietvertrag beinhaltet eine Schönheitsreperatur-Klausel, welche wohl rechtskräftig ist - aber ist die Renovierung nach einem Wasserschaden - zumindest der sichtbare Fleck! - etwa eine Schönheitsreperatur? Wir wohnen erst seit 6 Monaten in der Wohnung und sehen es nicht ein, selbst etwas zu tun.. Oder sind wir hierzu verpflichtet?

    Danke sehr, wir sind echt verzweifelt und wollen bald wieder eine intakte Küche..

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!