Mieterhöhung Berechnungsmethode vermischen?

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem.
    Mietvertrag: 1 Wohnung mit Keller und TG-Platz
    Kaltmiete gesamt: 600 EUR; und keine separate Preisausweisung des TG-Stellplatzes sowie des Kellers

    Jetzt fordert der Vermieter aber eine Mieterhöhung indem er:

    - den Stellplatz aus der Gesamtmiete mittels einer "Vergleichsmiete" (3 Mieter sind benannt a 50 EUR) abzieht.
    - und die restliche verbleibende Kaltmiete (550 EUR) mit dem Verweis auf den geltenden Mietspiegel erhöhen will. (Die Berechnung mit Verweis auf den Mietspiegel ist im Grunde richtig; also unstrittig.)

    Frage:

    Es ist m.E. doch nicht möglich verschiedene Berechnungsmethoden nach Belieben zu vermischen? Oder liege ich da falsch??

    M.E. zählt doch TG-Stellplatz genauso wenig wie der Keller, da er in der Mietfläche aufgezählt ist und im Mietpreis inkludiert ist.

    Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

  • Wenn die Räume als eine Einheit vermietet wurden kann auch eine Mieterhöhung nur auf dieser Basis erfolgen.
    Wenn der Garagenanteil bei der Berechnung außen vor bleibt ist das für Sie doch günstiger als mit Garagenanteil.

  • Guten Morgen,

    vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Aber wieso soll das bei einer Mieterhöhung günstiger sein, wenn man den Stellplatz herausrechnet?
    Aktuell ist es so, dass incl. Stellplatz die Miete schon über der Miete gem. Mietspiegel liegt (€/m²). Ohne Stellplatz liegt man drunter und müsste eine Mieterhöhung akzeptieren.


  • Aktuell ist es so, dass incl. Stellplatz die Miete schon über der Miete gem. Mietspiegel liegt (€/m²). Ohne Stellplatz liegt man drunter und müsste eine Mieterhöhung akzeptieren.

    So gesehen, Ja!

  • Hallo mietrechtsfrage,

    wenn der VM die Miete erhöhen möchte, muss er sie nicht irgendwie berechnen. Er kann ganz einfach nur seine Wunschvorstellung mitteilen und um Zustimmung bitten.
    Falls Du den Eindruck hast, dass er den Hals nicht voll genug kriegt, frage ihn doch mal, was er sonst noch benötigt um gaaanz glücklich zu sein.
    Und - das letzte Hemd hat eh' keine Taschen...:cool:

  • Zitat

    Kaltmiete gesamt: 600 EUR; und keine separate Preisausweisung des TG-Stellplatzes sowie des Kellers

    Muss beim Keller nicht gemacht werden, der kostet eh keine Miete.

    Aber die ganze Rechnerei ist doch Quatsch, denn wenn es einen qualifizierten Mietspiegel gibt, ist der das Maß der Dinge und nicht irgendwelche Vergleichswohnungen.

  • Zitat

    Falls Du den Eindruck hast, dass er den Hals nicht voll genug kriegt, frage ihn doch mal, was er sonst noch benötigt um gaaanz glücklich zu sein.


    Genugtuung könnte eine Antwort sein.

    Zitat

    Und - das letzte Hemd hat eh' keine Taschen...


    Manchr VM lassen sich mit Grabbeigaben bestatten, da reichen Hemdentaschen eh nicht aus.

  • Hallo mietrechtsfrage,

    wenn der VM die Miete erhöhen möchte, muss er sie nicht irgendwie berechnen. Er kann ganz einfach nur seine Wunschvorstellung mitteilen und um Zustimmung bitten.
    ...:cool:


    na so einfach ist das nicht. Eine Mieterhöhung muss immer begründet werden. §558a BGB
    OK, er könnte es vielleicht doch, und auf Mieter hoffen, die einfach zustimmen.

    Danke für die ganzen Antworten.

    LG
    mietrechtsfrage

  • na so einfach ist das nicht. Eine Mieterhöhung muss immer begründet werden. §558a BGB
    OK, er könnte es vielleicht doch, und auf Mieter hoffen, die einfach zustimmen.


    Eben - Letzteres hatte neulich bei uns problemlos 2x geklappt.:p

  • Zitat

    OK, er könnte es vielleicht doch, und auf Mieter hoffen, die einfach zustimmen.


    Wenn alles korrekt ist, wird nicht gehofft, sondern eben geklagt und dem unwilligen Mieter drohen weitere Kosten.
    Lustig ist meist, dass gerade die größten Querulanten und Quertreiber immer zustimmen, scheinen sich doch schlau gemacht zu haben, aber andere Mieter zum Widerspruch aufforden um diese in die Kostenfalle zu treiben.

  • Wenn alles korrekt ist, wird nicht gehofft, sondern eben geklagt und dem unwilligen Mieter drohen weitere Kosten.

    In diesem Fall (Vermischung von Berechnungsmethoden), scheint es eben nicht korrekt zu sein.
    Von daher sehen wir einer Klage gelassen entgegen, sollte sich der Vermieter dafür entscheiden.

    Es geht nicht darum, keine Mieterhöhung zu akzeptieren; nur sollte sie auch gerecht und korrekt sein. Da die aktuelle Miete aber noch über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, kann sich der Vermieter nicht nach Lust und Laune neue Berechnungsmethoden ausdenken, um die Grundmiete künstlich unter die Vergeichsmiete fallen zu lassen.

    LG
    mietrechtsfrage

  • In diesem Fall (Vermischung von Berechnungsmethoden), scheint es eben nicht korrekt zu sein.
    Von daher sehen wir einer Klage gelassen entgegen, sollte sich der Vermieter dafür entscheiden.
    Es geht nicht darum, keine Mieterhöhung zu akzeptieren; nur sollte sie auch gerecht und korrekt sein. Da die aktuelle Miete aber noch über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, kann sich der Vermieter nicht nach Lust und Laune neue Berechnungsmethoden ausdenken, um die Grundmiete künstlich unter die Vergeichsmiete fallen zu lassen.


    Du sagst es. Es gibt ja solche und solche und solche .... Vermieter. Wir als kleine VM sind bis jetzt damit am besten gefahren, MEH Nicht mit Gewalt durchzusetzen, sondern sie abzustimmen mit der Leistungsfähigkeit bzw. -bereitschaft der Mieter. Lieber 12 etwas geringere Mieten jährlich als zehn/elf mit Risiko behaftete bzw. Leerstand. Abba jeder Jeck ist eben anders.:cool:

  • Zitat

    Da die aktuelle Miete aber noch über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, kann sich der Vermieter nicht nach Lust und Laune neue Berechnungsmethoden ausdenken,


    ortsüblichen Vergleichsmiete ?
    Wenn es sich um den Höchstwert der Mietpreisspanne handelt ist eine Erhöhung gar nicht möglich, ansonsten bis.

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