Wenn alles korrekt ist, wird nicht gehofft, sondern eben geklagt und dem unwilligen Mieter drohen weitere Kosten.
In diesem Fall (Vermischung von Berechnungsmethoden), scheint es eben nicht korrekt zu sein.
Von daher sehen wir einer Klage gelassen entgegen, sollte sich der Vermieter dafür entscheiden.
Es geht nicht darum, keine Mieterhöhung zu akzeptieren; nur sollte sie auch gerecht und korrekt sein. Da die aktuelle Miete aber noch über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, kann sich der Vermieter nicht nach Lust und Laune neue Berechnungsmethoden ausdenken, um die Grundmiete künstlich unter die Vergeichsmiete fallen zu lassen.
LG
mietrechtsfrage