Beiträge von mietrechtsfrage

    Wenn alles korrekt ist, wird nicht gehofft, sondern eben geklagt und dem unwilligen Mieter drohen weitere Kosten.

    In diesem Fall (Vermischung von Berechnungsmethoden), scheint es eben nicht korrekt zu sein.
    Von daher sehen wir einer Klage gelassen entgegen, sollte sich der Vermieter dafür entscheiden.

    Es geht nicht darum, keine Mieterhöhung zu akzeptieren; nur sollte sie auch gerecht und korrekt sein. Da die aktuelle Miete aber noch über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, kann sich der Vermieter nicht nach Lust und Laune neue Berechnungsmethoden ausdenken, um die Grundmiete künstlich unter die Vergeichsmiete fallen zu lassen.

    LG
    mietrechtsfrage

    Hallo mietrechtsfrage,

    wenn der VM die Miete erhöhen möchte, muss er sie nicht irgendwie berechnen. Er kann ganz einfach nur seine Wunschvorstellung mitteilen und um Zustimmung bitten.
    ...:cool:


    na so einfach ist das nicht. Eine Mieterhöhung muss immer begründet werden. §558a BGB
    OK, er könnte es vielleicht doch, und auf Mieter hoffen, die einfach zustimmen.

    Danke für die ganzen Antworten.

    LG
    mietrechtsfrage

    Guten Morgen,

    vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Aber wieso soll das bei einer Mieterhöhung günstiger sein, wenn man den Stellplatz herausrechnet?
    Aktuell ist es so, dass incl. Stellplatz die Miete schon über der Miete gem. Mietspiegel liegt (€/m²). Ohne Stellplatz liegt man drunter und müsste eine Mieterhöhung akzeptieren.

    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem.
    Mietvertrag: 1 Wohnung mit Keller und TG-Platz
    Kaltmiete gesamt: 600 EUR; und keine separate Preisausweisung des TG-Stellplatzes sowie des Kellers

    Jetzt fordert der Vermieter aber eine Mieterhöhung indem er:

    - den Stellplatz aus der Gesamtmiete mittels einer "Vergleichsmiete" (3 Mieter sind benannt a 50 EUR) abzieht.
    - und die restliche verbleibende Kaltmiete (550 EUR) mit dem Verweis auf den geltenden Mietspiegel erhöhen will. (Die Berechnung mit Verweis auf den Mietspiegel ist im Grunde richtig; also unstrittig.)

    Frage:

    Es ist m.E. doch nicht möglich verschiedene Berechnungsmethoden nach Belieben zu vermischen? Oder liege ich da falsch??

    M.E. zählt doch TG-Stellplatz genauso wenig wie der Keller, da er in der Mietfläche aufgezählt ist und im Mietpreis inkludiert ist.

    Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

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