Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem.
Mietvertrag: 1 Wohnung mit Keller und TG-Platz
Kaltmiete gesamt: 600 EUR; und keine separate Preisausweisung des TG-Stellplatzes sowie des Kellers
Jetzt fordert der Vermieter aber eine Mieterhöhung indem er:
- den Stellplatz aus der Gesamtmiete mittels einer "Vergleichsmiete" (3 Mieter sind benannt a 50 EUR) abzieht.
- und die restliche verbleibende Kaltmiete (550 EUR) mit dem Verweis auf den geltenden Mietspiegel erhöhen will. (Die Berechnung mit Verweis auf den Mietspiegel ist im Grunde richtig; also unstrittig.)
Frage:
Es ist m.E. doch nicht möglich verschiedene Berechnungsmethoden nach Belieben zu vermischen? Oder liege ich da falsch??
M.E. zählt doch TG-Stellplatz genauso wenig wie der Keller, da er in der Mietfläche aufgezählt ist und im Mietpreis inkludiert ist.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.