Vortäuschung falscher Tatsachen

  • Hi zusammen,

    ich habe heute mal in allen möglichen Beiträgen hier rumgestöbert, die ungefähr zu unseren Problemen mit unserer Vermieterin bzw. unserem gemietetem Haus passen.

    Ich bin mir mittlerweile sicher, dass uns unsere Vermieterin bewußt getäuscht hat, was den Zustand des Hauses angeht.
    Ein paar kleinere Mängel haben wir direkt bei der Besichtigung bemerkt und sie hat versprochen diese zu beseitigen. Bis heute ist das nicht passiert. Die Fenster sind undicht, genauso wie die Türen. Selbst abdichten mit Tesamoll war erfolglos, die Haustür hat einen Spalt von mehreren cm. Die Gästetoilette ist komplett zugekalkt, so dass dort nur das 'kleine Geschäft' verrichtet werden kann, alles andere bleibt stecken. Seit Monaten warten wir darauf, dass die Toilette (so hatte sie versprochen) ausgetauscht wird. Es war sogar Jemand da, der sich das angesehen hat. Im Hauptbad leckt der Spülkasten und die toilette ist auch nicht ganz dicht, ständig haben wir Pfützen im Bad, vom Geruch mal ganz zu schweigen.
    Das ganze Haus scheint an einer 6 Ampere Sicherung zu hängen und mehr als 2 Haushaltsgeräte gleichzeitig geht nicht, dann fliegt die Sicherung raus.
    Überall kommen immer mehr Mängel zum Vorschein.
    Der Klopfer allerdings, als uns eine befreundete Nachbarin erzählte, dass es ein Gutachten über 'unser' Haus gäbe, das grobe Mängel aufzeigt. Sogar von Unbewohnbarkeit war die Rede.

    Wir haben jetzt zwar gekündigt, aber ich befürchte, dass sie uns da einiges versucht in Rechnung zu stellen.
    Können wir da irgendwie vorbeugen?

    Liebe Grüße Heli

  • 1. Den wohl größten Teil der Mängel hätte man bei einer Besichtigung sehen können und auch müssen.

    2. Alle weiteren Beschwerden und Mängel nur noch schriftlich, incl. der versprochenen Arbeiten, die nicht ausgeführt wurden.

    Oder anders gesagt. Wer mit geschlossenen Augen eine Bruchbude anmietet, der hat das Recht auf Mietminderung in der Regel verwirkt, weil diese nur für eine Verschlechterung der Mietsache zum Tragen kommt.

    Hier ein Beitrag aus dem Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

    Ausschluß der Minderungsansprüche bei Kenntnis:

    Kennt der Mieter den Mangel bereits bei Abschluss des Vertrages, so kann er die Miete deswegen nicht mindern (§ 536d BGB). Ist dem Mieter der Mangel aufgrund grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann er nur dann später mindern, wenn der Vermieter ihm den Mangel arglistig verschwiegen hat. Dabei ist grundsätzlich eine Verpflichtung des Vermieters anzunehmen, den Mieter auf verborgene Mängel, die die Tauglichkeit mindern, hinzuweisen (Beispiel: nur zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten auftretender Lärm). Der Mieter würde seinerseits zum Beispiel dann grob fahrlässig handeln, wenn er vor der Anmietung das Objekt nur teilweise besichtigt, also manche Zimmer gar nicht erst anschaut.

  • die groben Mängel sind erst nach dem Einzug bzw. beim bewohnen des Hauses aufgetaucht. Es war Alles hübsch 'vertuscht', zugebaut, übertapetziert.

  • Das mag sein, aber einen Spalt in der Haustüre von mehreren Zentimetern sollte man nicht übersehen. Aber warum machen Sie sich jetzt schon Gedanken darüber, wie Ihre Vermieterin reagieren wird?

    Warten Sie ab und wenn die Ihnen die Schäden am Haus aufs Auge drücken will, dann zum Anwalt!

  • Der Spalt in der Tür ist erst nach dem Einzug entstanden.
    Ebenso ist uns das mit der Stromleitung erst nach dem Einzug aufgefallen. Nur um mal das grobe zu nennen.

    Die kleineren Mängel haben wir schon vor unserem Einzug bemängelt (mündlich) und haben uns auf ihre Zusage, dass Alles bis zum Einzug gerichtet würde verlassen. Wer würde das nicht bei einer netten alten Dame?!?
    Ebenso hatten wir uns angeboten die kleineren Dinge selbst zu beheben und ihr die Materialrechnungen zu geben, das lehnte sie ab. Sie hat lieber, bei einem größeren Schaden an der Flurdecke, Schwarzarbeiter geschickt, die Freitagabend so gegen 23.30h mal rumkommen wollten.

    Ich mache mir Gedanken, weil wir mittlerweile mehrfach von Nachbarn und einem vorherigen Mieter vor ihr gewarnt wurden.

    Hab gestern mal mit meinem Anwalt telefoniert. Der hat gemeint, auch wenn wir bereits gekündigt hätten, sollten wir eine Mängelliste mit der Bitte um Beseitigung an sie schicken. Darin sollen wir unbedingt aufführen, dass wir sie bereits mehrfach persönlich auf die Mängel hingewiesen haben und sie Behebung versprochen hat, aber bisher nicht erfolgte. Und Fotos sollen wir von den offensichtlichen Mängeln machen.

  • Ist paralell gelaufen.
    Ich hab hier gepostet, mein Mann hat von der Arbeit aus telefoniert.
    Abends haben wir uns von unseren Aktivitäten erzählt.

    Zwei Dumme, ein Gedanke :cool:

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