Erfahrung mit der Kautionskasse?

  • Zitat

    Auch die Originalgehaltsabrechnung kann man fälschen,


    Korrekt, genauso wie eine Bonitätsauskunft, daher sollte jeder VM die im überreichten Unterlagen prüfen und nicht nur zur Kenntnis nehmen.

    Zitat

    Gesetztlich bist Du als Vermieter dazu verpflichtet die Barkaution auf ein separates Konto einzuzahlen.


    Getrennt von des VM Vermögen, aber auf des VM Namen.
    Ergo werden dem VM Zinsen gutgeschrieben und folglich auch dem VM Zast+Soli abgezogen.
    Dem Mieter dem das nicht passt, darf gerne wegen 1 oder doch 2 Euronen klagen.

    Zitat

    der Mieter wiederum ist dazu verpflichtet seine Zinserträge bei der Einkommensteuer anzugeben,


    Das ist natürlich falsch. Seit der Zast interessiert das keinen mehr.
    Er kann so er will, so er glaubt unter 25% zu liegen.

    Zitat

    aber in Deutschland gibt es auch Regionen in denen es komplizierter ist eine Wohnung zu vermieten, bzw. in der bei der Vermietung sogar soweit gegangen wird, dass auf die Kaution aus Wettbewerbsgründen verzichtet wird


    Ist bekannt, da wäre ich längst in Rente gegangen.
    Ich vermiete zum Glück (für alle Mieter) am fast anderen Ende der Republick.

    Zitat

    Da hat der Vermieter den Vorteil dass er dennoch die maximale gesetzlich zulässige Absicherung über 3 MM erfährt:-)


    So siehts aus.
    3MM bar ist ja quasi auch money aber fix auf den Tisch, damit kann ich gut leben. Jetzt bin ich tatsächlich überzeugt.

  • Die Bonitätsauskunft erhält der Mieter ja nicht als Dokument, die Bonität wird automatisch bei Antragsstellung geprüft, somit kann man diese Bonitätsauskunft nicht fälschen.

    Richtig auf den Namens des Vermieters, aber gesetztlich sind die Zinserträge erwirtschafteter Gewinn der dem Kautionseinzahler, also dem Mieter gehört. Somit hat der Vermieter die Pflicht ein Konto entsprechend zu führen und die erwirtschafteten Zinsen zur jährlichen Einkommenssteuererklärung zur Verfügung zu stellen. Mag sein dass es sich nur um ein paar Cent handelt, aber Gesetz ist nun mal Gesetz.

    Ist aber ein Argument für einige Regionen.

    Besten Gruß, Martin.

  • Zitat

    Die Bonitätsauskunft erhält der Mieter ja nicht als Dokument,


    Natürlich als Dokument, etwas anderes akzeptiert ein geübter Privat-VM nicht.
    Ein geübter Privat fordert nicht für den Mieter die Auskunft an, wer bezahlt den Aufwand und die Zeit ?

    Zitat

    die Bonität wird automatisch bei Antragsstellung geprüft,


    Falsch
    Bei Gesellschaften mag das stimmen.

    Zitat

    somit kann man diese Bonitätsauskunft nicht fälschen.


    Soso, ich habe bereits 4 gefälschte Bonitätsauskünfte in meiner Sammlung.
    Am PC lässt sich viel machen, aber bei mir funktioniert das nicht, ich bin einfach besser, - viel besser.

    Zitat

    Richtig auf den Namens des Vermieters


    Das kann richtig sein, man könnte es aber auch auf Mutti, Pappi, Oma, Opa, Onkel, Tante, Kumpel, usw... anlegen, getrennt vom VM Vermögen eben.

    Zitat

    Mag sein dass es sich nur um ein paar Cent handelt, aber Gesetz ist nun mal Gesetz.


    Wer will kann ja klagen, sonst sind doch viele Mieter auch nicht so schüchtern.

  • Bei der Bonitätsprüfung über die Deutsche Kautionskasse erhält der Mieter KEINE Unterlagen zu seiner Bonitätsprüfung.
    Die Bonitätsprüfung erfolgt im Telefongespräch bei Antragsabschluss, so hat der Telefonist damals eine Aufnahme gestartet ( natürlich wurde ich vorher gefragt ob ich damit einverstanden bin) und dann, lt. seiner Aussage die Bonitätsprüfung über die Schufa angestoßen.... wahrscheinlich sind die über die Schufa verlinkt, auf deren Homepage ist die Schufa als Kooperationspartner angegeben, übrigens meiner Meinung nach auch ein Zeichen von Qualität bzw. Seriösität.

    Wenn Du als Vermieter eine Schufaauskunft haben willst, da bin ich der gleichen Meinung, dann würde ich die auch vom Mieter anfordern und nicht selbst mich darum kümmern;

    Naja und was ist die Deutsche Kautionskasse? Ein Assekuradeur der für den Kunden eine Mietkautionspolice bei der Gesellschaft beantragt, bzw. prüft ob etwas gegen die Ausstellung der Bürgschaft spricht somit wird bei Antragsstellung automatisch die Bonität geprüft.

    und mein Zitat "somit kann man die Bonitätsauskunft nicht fälschen" ist ein wenig aus dem Zusammenhang gerissen, denn wie ich die Unfälschbarkeit erklärt habe, besteht definitiv nicht die Möglichkeit, die Bonitätsauskunft über den hinterlegten Prozesse durch den Antragssteller manipulieren zu lassen.....

    Ja das ist wohl leider ein Übel heutzutage..... die Rechtschutzversicherungen macht das Klagen heute sehr leicht... sehr zum Leid von Vermietern aber auch Mietern....

  • Richtig ! ! !
    Aber zum Glück nicht all zu lange.

    Zitat

    prüft ob etwas gegen die Ausstellung der Bürgschaft spricht somit wird bei Antragsstellung automatisch die Bonität geprüft.


    Macht das nicht jedes Kreditinstitut auch so ?

  • Ich selber nutze die Money Fix Miet Kaution. Feine Sache.
    Für die jenigen die hier nur Vermutungen hin kritzeln oder noch keine Ahnung haben hier mein Beispiel:
    Money Fix prüft zuerst die Schufa. Ist sie positiv kann man sie erst dann beantragen. Man bekommt schon gleich einen Tag spaeter die Unterlagen und die Urkunde, die man dem VM übergibt. Durch diese Urkunde weiß der Vermieter automatisch das die Schufa in Ordnung ist und seine Kautionshöhe steht ebenfalls drin. Der Vorteil für den Mieter ist, sollte der Fall eintreten das die Kaution gebraucht wird, prüft Money Fix ob diese Forderung rechtens ist. Wenn ja wird der geforderte Betrag sofort an VM ausgezahlt. Natürlich muss der Mieter die Summe zurück zahlen.
    Zu den Gebühren:
    Einmalige Grundgebühr 96 €
    In meinem Fall für 960 € Kaution Jaehrlich 56 €

  • Ich selber nutze die Money Fix Miet Kaution. Feine Sache.
    Einmalige Grundgebühr 96 €
    In meinem Fall für 960 € Kaution Jaehrlich 56 €


    Ich selber nutze die Nur-Bares-ist-Wahres Miet Kaution. Feine Sache.
    Einmalige Grundgebühr 0 €
    In meinem Fall für 960 € Kaution Jaehrlich 0 €.

    Danke für die Werbung, sechs, setzen!

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