ZitatAuch die Originalgehaltsabrechnung kann man fälschen,
Korrekt, genauso wie eine Bonitätsauskunft, daher sollte jeder VM die im überreichten Unterlagen prüfen und nicht nur zur Kenntnis nehmen.
ZitatGesetztlich bist Du als Vermieter dazu verpflichtet die Barkaution auf ein separates Konto einzuzahlen.
Getrennt von des VM Vermögen, aber auf des VM Namen.
Ergo werden dem VM Zinsen gutgeschrieben und folglich auch dem VM Zast+Soli abgezogen.
Dem Mieter dem das nicht passt, darf gerne wegen 1 oder doch 2 Euronen klagen.
Zitatder Mieter wiederum ist dazu verpflichtet seine Zinserträge bei der Einkommensteuer anzugeben,
Das ist natürlich falsch. Seit der Zast interessiert das keinen mehr.
Er kann so er will, so er glaubt unter 25% zu liegen.
Zitataber in Deutschland gibt es auch Regionen in denen es komplizierter ist eine Wohnung zu vermieten, bzw. in der bei der Vermietung sogar soweit gegangen wird, dass auf die Kaution aus Wettbewerbsgründen verzichtet wird
Ist bekannt, da wäre ich längst in Rente gegangen.
Ich vermiete zum Glück (für alle Mieter) am fast anderen Ende der Republick.
ZitatDa hat der Vermieter den Vorteil dass er dennoch die maximale gesetzlich zulässige Absicherung über 3 MM erfährt:-)
So siehts aus.
3MM bar ist ja quasi auch money aber fix auf den Tisch, damit kann ich gut leben. Jetzt bin ich tatsächlich überzeugt.