Abrechnung mit ungeeichten Wasserzählern?

  • Hallo,
    mir ist erst jetzt aufgefallen, das sowohl die jetzige, als auch die vorherige Nebenkostenabrechnung mit den Werten ungeeichter Wasserzähler erfolgte.
    Es gibt einen Warmwasserzähler welcher nur bis 2009 beglaubigt ist.
    Zwei Kaltwasserzähler ( Wohnung und Waschraum/Waschmaschine ) beglaubigt bis 2010.
    Jeweils bis Monat März die Eichmarke.
    Nun sind die Abrechnung 2011, als auch 2012 erfolgt mit den Werten der ungeeichten Zähler!
    Muss ich die Abrechnung 2012 zahlen bzw muss diese erst geändert werdenß Was ist mit der bereits gezahlten Nachzahlung 2011?

    Ist das Abrechnen mit ungeeichten Zählern eine Ordnungswidrigkeit o.ä.?

    Danke
    ekdül

  • Hallo ekdül,

    ich würde mich nicht unbedingt gegen eine Abrechnung wehren, wenn die Eichfrist der Zähler abgelaufen ist.
    Hast Du den Eindruck, dass die Zähler seitdem falsch zählen?
    Seit wann wohnt Ihr denn dort?

    Ob das Abrechnen mit ungeeichten Zählern eine Ordnungswidrigkeit o.ä. ist, müsste Dir das Ordnungsamt beantworten können.

  • Aus: Mietrechtslexikon
    Das BayObLG (2Z BR 236/04 Beschluss vom 23.03.2005) hat bspw. entschieden, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft die Ablesewerte der Wasserzähler nach Ablauf der Eichfrist nicht ihrer Jahresabrechnung zugrunde legen dürfen (gilt entsprechend für Vermieter). Die Kosten müssen dann nach Miteigentumsanteilen unter den Eigentümern aufgeteilt werden. Abrechnungsbeschlüsse der Eigentümerversammlung können erfolgreich angefochten werden, wenn nicht geeichte Zähler verwendet wurden.

    Auch im Mietrecht kann keine Abrechnung über ungeeichte Zähler erfolgen, wobei jedoch regelmäßig die Wohnfläche als Ersatzumlagemaßstab heranzuziehen sein wird.

    Vielfach unbekannt ist, dass die Verwendung ungeeichter Wasserzähler auch eine Ordnungswidrigkeit nach § 19 EichG darstellt. Die Geldbuße beträgt bis zu 10.000 €.

    Nun können Sie wählen zwischen Baum und Borke. Nichts zahlen bleibt außen vor.
    Anzeige gegenüber Ihrem Vermieter ist auch möglich.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (26. Februar 2013 um 08:15)

  • Vielfach unbekannt ist, dass die Verwendung ungeeichter Wasserzähler auch eine Ordnungswidrigkeit nach § 19 EichG darstellt. Die Geldbuße beträgt bis zu 10.000 €.
    Anzeige gegenüber Ihrem Vermieter ist auch möglich.


    Erfahrungen aus dem Vermieterforum zeigen jedoch, dass sowas recht selten - und wenn, dann nur in hartnäckigen Vermieter-Verweigerungsfällen - und, wenn jetzt deutlich andere Werte als früher berechnet werden, gehandhabt wird.
    Bei "Bedarf" würde ich dann die Wasserzähler auf Kosten der Mieter austauschen lassen. Einem anständigen Vermieter mit Gewalt an's Bein pinkeln zu wollen, kann auch gründlich in die Hose gehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (26. Februar 2013 um 13:27)

  • Zitat

    Muss ich die Abrechnung 2012 zahlen bzw muss diese erst geändert werdenß


    Ja Du musst bezahlen.
    Es gibt Gerichtsurteile, die dem Mieter 15 % zubilligen.
    Bedenke, ein defekter Zähler würde immer weniger, niemals mehr Verbrauch anzeigen.
    Zudem bezahlt die Eichung (Austausch), der Mieter, aber das weißt Du bestimmt.

    Zitat

    Was ist mit der bereits gezahlten Nachzahlung 2011?


    Was soll mit der sein ?
    Wann efolgte diese ?

  • Weil es hier zum Thema passt:

    Bei uns wurde gestern der Hauptwasserzähler geeicht = ausgetauscht.

    aufgrund dieses Themas habe ich im Keller mal nachgesehen und festgestellt, das alle 8 Kalt- / Warmwasserzähler die zu den beiden Mietparteien gehören, seit 1999 bzw. 2000 abgelaufen sind.

    :eek:

    wat nu ? bzw., was ist zu tun ? :confused:

    *grübel*

  • Das Datum, das auf den Uhren steht ist nicht das Ablaufdatum, sondern das Eichdatum.
    Bei KW-Uhr + 6J.
    bei WW-Uhr + 5J.

    Zitat

    wat nu ? bzw., was ist zu tun ?


    Was würdest Du denn gerne tun ?

  • aufgrund dieses Themas habe ich im Keller mal nachgesehen und festgestellt, das alle 8 Kalt- / Warmwasserzähler die zu den beiden Mietparteien gehören, seit 1999 bzw. 2000 abgelaufen sind.
    wat nu ? bzw., was ist zu tun ?


    Nichts.
    Wenn jemand in der Schei**e rührt, fängt es an zu stinken.

  • Naja, was soll man auch tun, nichts.

    Schon gar nicht erst anfangen, irgendwo drin rumzurühren :eek::)


    Höchstens den VM bei nächster Gelegenheit mal drauf ansprechen,
    was die Jahreszahlen auf den Wasserzählern zu bedeuten haben :cool:

    Wie sollte ein VM denn darauf reagieren ???

    Frage ich Euch ...

    P.S.
    Nicht jeder ist bei solchen Fragen gleich auf Krawall gebürstet

  • Zitat

    Höchstens den VM bei nächster Gelegenheit mal drauf ansprechen, was die Jahreszahlen auf den Wasserzählern zu bedeuten haben


    Genau, frage ihn und poste dann die Antwort.

    Zitat

    Wie sollte ein VM denn darauf reagieren ???


    Er könnte alle sofort eichen lassen.
    Wer das alles bezahlt hast Du schon oben gelesen.

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