Anschaffung eines Hundes kurz vor Auszug

  • Hallo zusammen,

    Wir haben vor 13 Monaten ein Haus mit Garten in einem Dorf gemietet, mit dem festen Vorhaben, einen Hund anzuschaffen.
    Die Vermieterin war nicht abgeneigt, wollte aber erstmal gucken, wie das so mit uns läuft. In den Mietvertrag hat sie unter 'Zusatzvereinbarungen' 'keine Haustiere' eingetragen, mit der Aussage, dass dies nur vorerst gelte (natürlich nicht schriftlich). Natürlich hat sie einem Hund nicht zugestimmt :(

    Jetzt haben wir den Mietvertrag gekündigt und ziehen im August aus. Im neuen Heim dürfen wir einen Hund halten.
    Jetzt haben wir einen Welpen angeboten bekommen, der uns direkt zugesagt hat. Er ist ca. 2 Monate alt und wir könnten ihn direkt vom Tieheim übernehmen (er wurde vor 4 Wochen ausgesetzt).
    Die möchten ihn natürlich so schnell wie möglich vermitteln und so kurz wie möglich bei sich behalten.

    Kann uns die Vermieterin rechtlich was anhaben, wenn wir den Hund noch vor dem Auszug zu uns nehmen???
    Ist die handschriftliche Zusatzvereinbarung so überhaupt gültig? :confused::confused::confused:
    Man liest ja so viel über nicht zulässige Zusätze.

    Wer kann uns dazu was sagen?

    Wir haben ein altes Fachwerhaus gemietet, in dem es keine luxuriöse Ausstattung gibt. Eher ist das Gegenteil der Fall. Um es mal hart auszudrücken, hat uns die Vermieterin ganz schön über's Ohr gehauen und kein einziges ihrer Versprechen (u.a. sehr nötige Reparaturen nicht gemacht, etc.)eingehalten.


    Liebe Grüße
    Heli

  • Die Klausel "keine Haustiere" ist nicht wirksam!

    Bei einer unwirksamen Klausel muss der Vermieter konkrete Störungen durch die Hundehaltung nachweisen.

    Kann er das nicht, bleibt es bei Kleinhundi!:)

  • Der Vermieter kann eine Tierhaltung in der Wohnung nicht generell (=für alle Tierarten) im Mietvertrag untersagen (BGH NJW 1993/1062, BGH, Urteil vom 14. 11.2007 – VIII ZR 340/06), eine entsprechende Klausel ist daher ohne weiteres unwirksam.

  • Unser Anwalt hat gemeint, sie kann uns garnix.
    Da wir gekündigt haben, sind wir ausgezogen, bevor sie gerichtlich gegen uns vorgehen könnte.
    Außerdem können wir ihr einen Vergleich vorschlagen. Wir verzichten auf Beseitigung mehrerer schwerwiegender Mängel und evtl. dadurch resulierender Mietminderung und sie erlaubt uns für die letzten Monate den Hund. Wenn's hart auf hart kommt 8-)

  • Das ist gestern paralell gelaufen.
    Mein Mann hat im Laufe des Tages mit dem Anwalt gesprochen und ich hab hier geschrieben.
    Ich habe erst gestern am späten Abend von diesem Gespräch erfahren.

  • Ich fand es sehr nett und freundlich, dass Sie hier gepostet haben und hoffe, dass es ein wenig gebracht hat. :)

    Mainschwimmer,

    auch Anwälte sind Menschen und eine andere Meinung einholen, egal woher sie kommt, war schon immer besser! Deshalb, und auch aus Gründen die den Aufbau dieses Forums betreffen, finde ich die komische Fragerei nach den Gründen unangebracht. Wollen Sie denn eine Selektion einführen?:(

  • Hat sich eh grade erledigt :(

    Wir bekommen den Hund nicht!!!!!

    Grund ist, dass jemand von den Verantwortlichen der Tierheimverwaltung unsere Vermieterin kennt und sie in privatem Rahmen getroffen und zu der Sache befragt hat. Toll!!!!
    Die haben nicht mal bei uns angerufen, geschweige denn mit uns einen Termin ausgemacht, um sich ein Bild von uns zu machen. Nein!!!! Die Aussagen der guten Frau über uns hat ihnen gereicht, um uns eine Absage zu erteilen.
    Seltsame Vorgehensweise bei einem Tierschutzverein :cool:

    Danke trotzdem für ihre Hilfe

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