Mietvertrag Vermieter eine Familie

  • Hallo,
    eine kurze Frage:

    Bei Durchsicht unseres vor knapp über drei Jahre alten abgeschlossenen Mietvertrages fiel uns folgendes auf;

    Oben erste Seite erste Zeile steht Familie xy, Adresse, Wohnort.
    Dann kommt Mietvertrag für (Objektbeschreibung)
    Familie xy - als Vermieter (ohne Bezeichnung von Personen) und
    unsere Vornamen und Nachnamen, unsere alte Adresse, unser alter Wohnort - als Mieter. Muss der Vermieter nicht auch ordentlich namentlich benannt werden ? Es hat eine Person aus der Familie unterschrieben. Reicht das aus ?

    Danke für eure Antworten, LG Blumenkind

  • Hallo Blumenkind

    Muss der Vermieter nicht auch ordentlich namentlich benannt werden ?



    Der Vermieter ist doch ordentlich bennnant worde.
    Familie xy
    Würdest du auch fragen wenn da stände:
    Immobiliengesellschaft xy?


    Es hat eine Person aus der Familie unterschrieben. Reicht das aus ?



    Wenn die unterschreibende Person einzelvertretungsberechtigt ist ja.
    Bei Familien wird dies aber nur selten so praktiziert.

    VG Syker

  • Zitat

    Es hat eine Person aus der Familie unterschrieben. Reicht das aus ?


    Ja

    Zitat

    Bei Familien wird dies aber nur selten so praktiziert.


    Richtig, einer unterschreibt, der Rest fungiert als Zeugen.

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