Hilfe!! Einbauküche von Vormiter beim Auszug

  • Nach 13 Monaten ziehe ich aus einer vorrenovierten Mietwohnung aus. Ich habe die 5 Jahre alte Einbauküche von Vormieter (über Vermieter) gekauft. Jetzt der Vermieter will mir die Kaution nicht bezahlen, weil er sagt, dass vielleicht die Küche entsorgt werden müss (er hat keinen neuen Nachmieter gefunden und kann nicht sagen, ob die Küche bleiben darf). Er sagt auch, dass die weitere Entsorgungskosten (Streichen ecc.) möglich sind. Ich denke, dass wir können die Wohnung so verlassen, wie sie uns gegeben wurde, also mit der Küche in der selben Zustand. Bitte, helfen Sie mir!!!

  • Wenn Sie die Küche vom Vormieter erworben haben ist diese ihr Eigentum und müssen diese, sofern Sie mit dem Vermieter keine anderweitige Regelung treffen, auch mitnehmen.

    Welche Renovierungsmaßnahmen beim Auszug erforderlich sind, ist im Mietvertrag geregelt und den kennen nur Sie.

  • Hallo semley


    Ich habe die 5 Jahre alte Einbauküche von Vormieter (über Vermieter) gekauft. Jetzt der Vermieter will mir die Kaution nicht bezahlen, weil er sagt, dass vielleicht die Küche entsorgt werden müss
    ...
    Ich denke, dass wir können die Wohnung so verlassen, wie sie uns gegeben wurde, also mit der Küche in der selben Zustand.

    Die Küche ist durch den Kauf dein Eigentum geworden,
    und einzig du kannst entscheiden was damit passiert.

    Solltest du kein interesse an der Küche haben,
    musst du sie Entsorgen oder halt wieder Verkaufen.
    Der Käufer könnte dein Nachmieter sein,
    dein Vermieter, oder halt eine andere dritte Person.


    VG Syker

  • Viellen Dank für die Antwort!!! Ich meinte nur die Arbeiten in die Küche nach der Entsorgung... Was sollen wir schreiben in der Abgabeprotokoll (es ist noch nicht bewusst, ob die Küche übernommen werden kann)? Darf der Vermieter auch veitere Kosten für die Entsorgung berechnen (die Kaution ist 2000EUR!!!)?

  • Viellen Dank für die Antwort!!! Ich meinte nur die Arbeiten in die Küche nach der Entsorgung... Was sollen wir schreiben in der Abgabeprotokoll (es ist noch nicht bewusst, ob die Küche übernommen werden kann)? Darf der Vermieter auch veitere Kosten für die Entsorgung berechnen (die Kaution ist 2000EUR!!!)?

    Hallo,

    vielleicht kann Ihnen dieser Beitrag helfen.

    Wofür darf ein Vermieter die Kaution verwenden? (Miete, Mietkaution)

    Ebenso, sollten Sie auch im Mietvertrag auf die Klauseln der Kaution achten.

    Im schlimmsten Fall müssen Sie, wenn Sie die Küche die Sie erworben haben in der Wohnung hinterlassen, für die Entsorgung aufkommen sofern an Wänden etc. Löcher oder dergleichen entstanden sind, auch für die Instandsetzung ( Reperaturen ).

    In der Regel ist es aber üblich, eine Wohung besenrein zu verlassen.

    Wie gesagt, Mietvertrag beachten, was vereinbart wurde.

    Mein Tip:

    Verkaufen oder Verschenken Sie die Küche wenn Sie diese nicht mehr benötigen. Zur Not abbauen und Lagern. Löcher zu Spachteln ( eben die normalen reperaturen ) einmal weiß streichen und die Küche ist sauber hinterlassen.

    Grüße

  • Darf der Vermieter auch veitere Kosten für die Entsorgung berechnen (die Kaution ist 2000EUR!!!)?


    Wenn der Vermieter die Sachen entsorgt, weil Du Dich dazu geweigert hast, kann er Dir die Kosten und Folgekosten dafür berechnen.

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