Hallo m13t3r,
"Wir wohnen über einem Sonnenstudio. Zu diesem gehört auch ein Parkplatz mit Zufahrt."
- Wer war dort zuerst, Ihr oder das Studio?
--- Also, das Sonnenstudio ist vor unserem Einzug schon dort gewesen...
"In unserem Mietvertrag wurde uns ein Stellplatz zugewiesen, der sich auf diesem Parkplatz befindet, für den wir bezahlen müssen.
Wir haben natürlich auch unser (P)Kennzeichen und einen Hinweis für die widerrechtlichen angebracht.
Jedoch parken die Kunden des Sonnenstudios immer auf unserem Parkplatz, sowie auch Fremde."
- Was meint denn Euer Vermieter dazu?
Schon mal an Selbsthilfe (Absperrung) gedacht?
"Uns droht man nun mit Abmahnung, wenn wir nicht unseren Mund halten"
- Wer droht?
--- Unser Vermieter hat die mündliche Abmahnung ausgesprochen!
"und so parken wie andere auch."
- Verstehe ich nicht.
--- Wir sollen uns dem Parkverhältnis der "anderen Parker" ( Kunden, Fremde) anpassen...
"1- Ist das Sonnenstudio verpflichtet, sich um eine ordentliche Parksituation zu bemühen?"
- Es soll da irgendwelche Vorschriften geben, dass bzgl. der vorhandenen Fläche Parkraum vorhanden sein müsste... genaueres könnteste wohl beim Ordnungsamt erfahren.
--- Das ist baulich vorgeschrieben wieviel Parkplätze etc. vorhanden sein müssen, was aber von Bundesland zu Bundesland verschieden sein dürfte, die Vorschriften dessen sind mir bekannt, hat aber nicht mit unserem Problem zu tun...
"2- Wozu ist das Studio allgemein verpflichtet bezgl. des Parkplatzes."
- Antwort wie vor.
--- Also gibt es keine gesetzlichen Regeln, die Gewerbliche verpflichten, Parkordnung zu halten oder der gleichen?...
"3- Welche pflichten hat der Vermieter des Parkplatzes, da er ja auch an uns einen Platz vermietet?"
- Er vermietet Euch einen PP, nicht die ungehinderte Zufahrt...:(
--- Soviel mir bekannt ist, muss er dafür sorgen dass die Zufahrt nutzbar ist und die Parkfläche erreichbar sein muss...
"4- Was können wir in dieser Situation machen?"
- Wenn nichts nützt, mit dem VM eine Lösung (Änderung des MV) finden.
--- Klare Ansage des VM: "Passen wir uns nicht an - Ausziehen!"
Nachtrag:
Mir ist nur wichtig zu erfahren, welche Pflichten der VM bezw. der Pächter des Sonnenstudios hat, das auf dem genannten Parkplatz geregelt geparkt wird und ob er sowas wie eine Aufsichtspflicht hat, das Ordnung herrscht.
Es ist ja kein öffentlicher Parkplatz, wo man behörden ( POL, OA, etc.) einschalten kann.
Wir haben einen Parkplatz gemietet! der von den Kunden des Studios genutzt wird wenn unser PKW nicht dort steht.
Was das Studio genau weiß!
Die Halter Parken wie sie Lust und Laune haben und dem Studio ist es egal.
Unser Auto wurde von den Kunden mehrfach schon beim Ein- & AusParken beschädigt.
Grüße