Beiträge von m13t3r

    Viellen Dank für die Antwort!!! Ich meinte nur die Arbeiten in die Küche nach der Entsorgung... Was sollen wir schreiben in der Abgabeprotokoll (es ist noch nicht bewusst, ob die Küche übernommen werden kann)? Darf der Vermieter auch veitere Kosten für die Entsorgung berechnen (die Kaution ist 2000EUR!!!)?

    Hallo,

    vielleicht kann Ihnen dieser Beitrag helfen.

    Wofür darf ein Vermieter die Kaution verwenden? (Miete, Mietkaution)

    Ebenso, sollten Sie auch im Mietvertrag auf die Klauseln der Kaution achten.

    Im schlimmsten Fall müssen Sie, wenn Sie die Küche die Sie erworben haben in der Wohnung hinterlassen, für die Entsorgung aufkommen sofern an Wänden etc. Löcher oder dergleichen entstanden sind, auch für die Instandsetzung ( Reperaturen ).

    In der Regel ist es aber üblich, eine Wohung besenrein zu verlassen.

    Wie gesagt, Mietvertrag beachten, was vereinbart wurde.

    Mein Tip:

    Verkaufen oder Verschenken Sie die Küche wenn Sie diese nicht mehr benötigen. Zur Not abbauen und Lagern. Löcher zu Spachteln ( eben die normalen reperaturen ) einmal weiß streichen und die Küche ist sauber hinterlassen.

    Grüße

    Ich bin garantiert nicht dein Kollege, - gehts noch ?

    Danke, deine Intelligenz hast du hier nun mehrfach unter Beweis gestellt.
    Es ist mir eine Freude dir zeigen zu können oder auch nachzuweisen, das Du nur Klatschen und Singen gelernt hast. Entschuldige bitte wenn das schon zu viel vermutet ist ;]

    Tob dich aus mein Kind, wenn Du im realen Leben nicht mehr Teilnehmen darfst...

    Alles Gute!

    -- ENDE --

    Jetzt hab ichs, Du bist von drüben, ein Quoten-Ossi, Mensch sag das doch gleich.
    Ossi Forum - bundesweites Kontakt- und Unterhaltungsforum
    Ossifresser?!


    Ooooocch das wäre aber gar nicht nett, die persönlichen Entfaltungsmöglichkeiten von usern einzuschränken.


    Das alles hilft bei dir nix, Du brauchst einen Gehirnchirurg, der dir eine ebensolche Prothese einsetzt.


    Vorsicht Kollege!
    Der Einsatz von IPv4 ist nicht automatisch ein Schutz, sich hinter einer Maske zu verstecken. Manchmal dreht sich die Welt schneller als sie es soll.

    Für mich bist Du und deine Beiträge ein klarer Verstoß gegen 2. a und 5 der NB dieses Forums...

    Und Erfahrene nutzer, sollten sich langsam einmal an die Administration wenden, so das User wie Du gelöscht oder gesperrt werden...

    Da schliesse ich mich an.
    Das "Dumme" an der Sache ist jedoch, dass dieser armselige Zeitgenosse mit zunehmender Kritik versucht, sich selbst noch zu übertrumpfen...
    Was soll's, wenn's ihn glücklich macht...

    So sieht es aus :)
    Schade nur, das hier eine Moderation fehlt um seine eigenen Beiträge zu schützen bezw. solche Personen für seine Themen zu sperren.

    Grüße

    Oooooch, die Wahrheit veträgt nicht jeder, aber Du bist ja auch gelernter Mieter, gelle.

    Nein, nur jemand der Lesen/Schreiben/Denken kann und am wichtigsten, Zusammenhänge versteht.

    Ich gehe davon aus, das Du in einem INet-Cafe sitzt, da zu Hause das Dach offen und undicht scheint. Wind und Wetter setzt dir zu... Könntest doch gleich einen neuen Thread eröffnen und um Hilfe bitten das

    - schnell ein Dachdecker kommen kann ( Zimmermann, Neurologe)
    - wer die Kosten tragen muss (Du, Krankenkasse)
    - ob es sich noch lohnt, einen solch großen operativen Weg zu gehen

    diesen _Dachschaden_ zu reparieren...

    So, und nun mal sehen, wer der "Klügere"(Sprichwort) ist, fals Du 1 und 1 zusammen zählen kannst.


    Grüße

    Ja was denn nun, war mein Satz eine Frage oder Antwort ?

    Für dich und deine "primitive" Art, ist dieser Thread nicht der richtige Spielplatz :) - Fühl dich in Deinen 1000 Beiträgen und 1000 Foren gut, wo Du nur son Kram postest um Ja einer der Top-Poster zu sein.
    Hilfreich bist du nur in der Abnutzung deiner Tastatur.
    Ich versteh auch nicht, warum son Spammer in so einem "lukrativem" Forum sein Unwesen treiben kann...

    Zu Dir jetzt keinen weiteren Beitrag mehr.

    Thema kann geschlossen werden!


    Grüße

    Wenn Du das alles weißt, ging ja durch die Presse, warun frägst Du dann hier ?

    Verstehe Deine Frage nicht so ganz.
    Selbstverständlich versuche ich darauf zu Antworten.

    Als ich in diesem Forum um Hilfe gebeten habe, war ich genau so schlau wie alle anderen in diesem Bereich.
    Jedoch schreibe ich was ich ich recherchiert habe durch Internet und Behörden.
    Oder kannst Du mir sagen, wo ich behauptet habe, das ich vorher alles gewusst habe?

    Bin ich dir mit den Antworten zu nahe getreten weil Du keine AW geben konntest und ich was nützliches gefunden habe?

    Ich finde deine Antwort als unangemessen, sorry - Dann lieber gar nix posten, als zu kritisieren.

    Dennoch danke für deinen Beitrag :)

    Berny,

    solange du keine _Forderungen_ abtritts, ist es kein Inkasso-ähnliches Verfahren oder dergleichen und somit bist Du im Pfand-Recht deiner Vorderung!

    Nicht umsonst steht auf vielen Produkten : " ... Eigentum bis zur vollständigen bezahlung..."

    :)

    Grüße

    Falsch! Berny,

    das ist keine Nötigung nach § 240 stgb.
    Ich sagte im Beitrag bereits schon etwas dazu!

    Es ist dein Recht, dass das Fahrzeug erst ausgelöst wird, wenn die von Dir vorgestreckte Rechnung beglichen wurde vom Verursacher.

    Dieses Verfahren wenden ebenso die Abschleppunternehmen an!
    -- Fahrzeug abgeschleppt. Zahlen. Mitnehmen. --

    Schonmal ein Urteil gelesen das diesem widerspricht?

    Du bist auftraggeber und hast somit ein Pfand-Recht!
    Das ist deutsches Recht.

    Keine Nötigung oder wovon du sprechen magst.
    Sonst würden einige Dienste nicht mehr exestieren.

    Rechachiere bitte das Gegenteil :)
    Dann bin ich bereit das zu glauben.


    ( Der Tatbestand der Nötigung nach § 240 stgb besteht erst dann wenn Du _Grobfahrlässig oder mit Vorsatz_ nach strafrechtlicher Sicht deinen PKW als Blockade nutzt um dem Falschparker einen auszuwischen oder dergleichen...) - _Vorsatz_

    Wo ist in deiner Antwort der o.g. Tatbestand erfüllt :)

    Unser Problem ist erledigt!

    Wir haben die Verantwortlichen mal über Rechte und Pflichten aufgeklärt dank des Beitrages und der Infos durch Bau- & Ordnungsamt.
    Wir haben jetzt unseren Stellplatz und können diesen sichern mit was auch immer.

    Wer ähnliche Probleme hat, den Park-/Stellplatz in seinem Mietvertrag stehen hat, _muss_ und _kann_ den Vermieter in die Pflicht nehmen, dass dieser sorgt, das der Platz zugänglich ist und bleibt!
    Im schlimmsten Fall, muss auch dieser für die Räumungskosten als Eigentümer aufkommen!

    Noch ein Hinweis:

    Wenn der Park-/Stellplatz zugeparkt ist, ihr keine andere Möglichkeit habt
    zu Parken, dann nutzt euer Recht, die Zufahrt zum be- und endlanden zu nutzen ( Eine Zufahrt darf zum be- und entladen genutzt werden ). So geht ihr der Anzeige wegen Nötigung aus dem Weg.
    Legt einen Zettel hinein wo ihr erreichbar seit und wenn der Halter/Fahrer sich meldet, das er dringend nun weg muss, dann klärt ihn auf, was Abschleppen kostet. und ihr habt schon ein Unternehmen angerufen! :)
    mal sehen wie er dann reagiert und wie er die kosten begleichen will.
    Ihr könnt dann auch sagen, das ihr selbst die Rechnung begleicht, jedoch das KFZ erst dann ausgehändigt wird, wenn er die Rechnung beglichen hat, bei euch! - DAS ist deutsches Recht :)

    Wer sich unsicher ist. Anwalt konsultieren...

    (Das hier ist keine Rechtsberatung oder dergleichen.)
    (Einiges ist von Bundesland zu Bundesland auch verschieden!)

    Grüße

    Japp, halte ihm doch mal den Artikel unter die Nase.

    Dem Artikel zur Folge kann man bei google wirklich einiges finden.
    Also haben wir nun auch Handhabe durch Urteile vom OLG.

    Wir haben morgen einen Termin mit dem Studio und Vermieter.

    Werde beiden Seiten mal darlegen nun, wie die Fakten sind.

    Ich werde euch darüber berichten.

    Natürlich nicht, ist Privatgelände.

    --- Hat man als Gewerblicher nutzer keine Pflichten gegenüber seinem Parkplatz? ( Streu- und Räumdienst ist klar )

    Das kann er machen wie er will, kann auch Nichtkunden, trotz Verbotsschilds, 20 Std. parken lassen.

    --- Okay, wie schon gesagt, das ist mir klar, ich kann das Abschleppprozedere durchziehen...
    Aber der VM muss uns es doch ermöglichem, auf unserem PP zu parken oder dafür sorge zu tragen dass das Studio ihre Kunden im Auge hat.

    Irgend einen oder einen fest zugewiesenen ?
    --- Wir haben einen _festen Stellplatz_

    Das geht den VM nix an.
    --- Das ist klar.

    Hallo m13t3r,

    "Wir wohnen über einem Sonnenstudio. Zu diesem gehört auch ein Parkplatz mit Zufahrt."
    - Wer war dort zuerst, Ihr oder das Studio?

    --- Also, das Sonnenstudio ist vor unserem Einzug schon dort gewesen...

    "In unserem Mietvertrag wurde uns ein Stellplatz zugewiesen, der sich auf diesem Parkplatz befindet, für den wir bezahlen müssen.
    Wir haben natürlich auch unser (P)Kennzeichen und einen Hinweis für die widerrechtlichen angebracht.
    Jedoch parken die Kunden des Sonnenstudios immer auf unserem Parkplatz, sowie auch Fremde."
    - Was meint denn Euer Vermieter dazu?
    Schon mal an Selbsthilfe (Absperrung) gedacht?

    "Uns droht man nun mit Abmahnung, wenn wir nicht unseren Mund halten"
    - Wer droht?

    --- Unser Vermieter hat die mündliche Abmahnung ausgesprochen!

    "und so parken wie andere auch."
    - Verstehe ich nicht.

    --- Wir sollen uns dem Parkverhältnis der "anderen Parker" ( Kunden, Fremde) anpassen...

    "1- Ist das Sonnenstudio verpflichtet, sich um eine ordentliche Parksituation zu bemühen?"
    - Es soll da irgendwelche Vorschriften geben, dass bzgl. der vorhandenen Fläche Parkraum vorhanden sein müsste... genaueres könnteste wohl beim Ordnungsamt erfahren.

    --- Das ist baulich vorgeschrieben wieviel Parkplätze etc. vorhanden sein müssen, was aber von Bundesland zu Bundesland verschieden sein dürfte, die Vorschriften dessen sind mir bekannt, hat aber nicht mit unserem Problem zu tun...

    "2- Wozu ist das Studio allgemein verpflichtet bezgl. des Parkplatzes."
    - Antwort wie vor.

    --- Also gibt es keine gesetzlichen Regeln, die Gewerbliche verpflichten, Parkordnung zu halten oder der gleichen?...


    "3- Welche pflichten hat der Vermieter des Parkplatzes, da er ja auch an uns einen Platz vermietet?"
    - Er vermietet Euch einen PP, nicht die ungehinderte Zufahrt...:(

    --- Soviel mir bekannt ist, muss er dafür sorgen dass die Zufahrt nutzbar ist und die Parkfläche erreichbar sein muss...

    "4- Was können wir in dieser Situation machen?"
    - Wenn nichts nützt, mit dem VM eine Lösung (Änderung des MV) finden.

    --- Klare Ansage des VM: "Passen wir uns nicht an - Ausziehen!"


    Nachtrag:

    Mir ist nur wichtig zu erfahren, welche Pflichten der VM bezw. der Pächter des Sonnenstudios hat, das auf dem genannten Parkplatz geregelt geparkt wird und ob er sowas wie eine Aufsichtspflicht hat, das Ordnung herrscht.
    Es ist ja kein öffentlicher Parkplatz, wo man behörden ( POL, OA, etc.) einschalten kann.

    Wir haben einen Parkplatz gemietet! der von den Kunden des Studios genutzt wird wenn unser PKW nicht dort steht.
    Was das Studio genau weiß!

    Die Halter Parken wie sie Lust und Laune haben und dem Studio ist es egal.
    Unser Auto wurde von den Kunden mehrfach schon beim Ein- & AusParken beschädigt.

    Grüße

    Hallo.

    Also wir haben folgendes Problem und vielleicht hat jemand eine paar Tipps für uns.

    Wir wohnen über einem Sonnenstudio. Zu diesem gehört auch ein Parkplatz mit Zufahrt.
    Auf diesem Parkplatz ist es erlaubt, für Kunden des Sonnenstudios max. bis zu einer Stunde (1h) zu parken. Es ist ebenfals ausgeschildert das Fahrzeuge abgeschleppt werden, die widerrechtlich dort parken.
    Soweit so gut und verständlich für jeden ausgeschildert.
    Jedoch parken da nicht nur Kunden sondern auch Stadtbesucher etc.

    Unser Problem:

    In unserem Mietvertrag wurde uns ein Stellplatz zugewiesen, der sich auf diesem Parkplatz befindet, für den wir bezahlen müssen.

    Wir haben natürlich auch unser (P)Kennzeichen und einen Hinweis für die widerrechtlichen angebracht.

    Jedoch parken die Kunden des Sonnenstudios immer auf unserem Parkplatz, sowie auch Fremde.

    Klar ist uns das "Abschleppverfahren" etc...

    Wir haben dieses auch dem Studio schon mehrfach mitgeteilt und dem Vermieter. Jedoch nimmt sich keiner der Sache an.

    Im Gegenteil. Uns droht man nun mit Abmahnung, wenn wir nicht unseren Mund halten und so parken wie andere auch.

    Das schlimme ist, das schon mehrfach beim Ausparken unser Auto beschädigt wurde. (Natürlich war es keiner...)

    Da sind meine Fragen dazu.

    1- Ist das Sonnenstudio verpflichtet, sich um eine ordentliche Parksituation zu bemühen?
    2- Wozu ist das Studio allgemein verpflichtet bezgl. des Parkplatzes.
    3- Welche pflichten hat der Vermieter des Parkplatzes, da er ja auch an uns einen Platz vermietet?
    4- Was können wir in dieser Situation machen?

    Ich bin dankbar für jeden Rat :]

    Grüße

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