unerlaubte Untermiete; Mieter vs Untermieter

  • Guten Tag,

    ich benötige Hilfe zur Lösung folgenden Sachverhalts, der sich vereinfacht so darstellt:

    A und die Hausgemeinschaft H haben einen Mietvertrag ab dem 01.01.2012 geschlossen. Laut Vertrag ist A nicht zur Untermiete berechtigt. A vermietet B die gesamte Wohnung zum 01.01.2012 befristet bis zum 31.04.2012.
    Am 31.02.2012 erfährt H davon und fordert A auf, dem B zu kündigen.

    Meine Frage ist nun: Kann A dem B sofort kündigen? Kann das nur die H? Wie ist die Lösung?

    Danke und liebe Grüße

  • Das ist doch nicht schwer, hast wohl nicht aufgepasst als das Thema dran war. Kündigen kann nur ein Vertragspartner dem anderen.

    Nur H kann A wegen Vertragsbruch kündigen. H kann A auffordern, aber A kann sich stur stellen.

  • ferdinand55:

    "A und die Hausgemeinschaft H haben einen Mietvertrag ab dem 01.01.2012 geschlossen. Laut Vertrag ist A nicht zur Untermiete berechtigt."
    - Mit Hausgemeinschaft meinste wohl den Vermieter?

    "A vermietet B die gesamte Wohnung zum 01.01.2012 befristet bis zum 31.04.2012."
    - Meinst wohl 30.04.2012?

    "Am 31.02.2012 erfährt H davon und fordert A auf, dem B zu kündigen."
    - Das passt 2x nicht:
    1. Dieses Datum gibt es nicht.
    2. Ich kann nicht jemanden zu einer Vertragskündigung auffordern, sondern meinen Vertragspartner nur auffordern, die illegale Untervermietung zu beenden.

    "Kann A dem B sofort kündigen?"
    - Nein, denn auch Mieter und Untermieter haben einen MV miteinander, wonach i.d.R. die gesetzlichen drei Monate einzuhalten sind.

    "Kann das nur die H?"
    - w.o. unter 2. beschrieben.

    "Wie ist die Lösung?"
    dito.

  • Hallo ferdinand55,

    wenn es "hart" kommt und das Untermietverhältnis gemäß vertragliche Vereinbarung nicht beendet wird, dann kann event. § 543 Abs.1 in Kraft treten. Da die Möglichkeit besteht auf eine unzumutbare Vertragsfortsetzung als einen wichtigen Grund (unerlaubte Untervermietung) gebrauch zu machen.

    Somit könnte dann das Mietverhältnis von H mit A beendet werden und B ist auch "gekündigt", da kein Vertrag zwischen H und B besteht.
    B müsste dann aber von A gekündigt werden.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Danke für die Antworten!

    Berny: Ja, die Daten waren willkürlich :P. Ja, H is Hauptvermieter.

    Also, damit das vielleicht nochmal deutlicher wird. Die Fallfrage ist, ob der H der von ihr geltend gemachte Anspruch zusteht?
    (H fordert A auf, dem Untermieter B umgehend zu kündigen. Als Begründung nennt sie, dass A nach dem Vertrag nicht berechtigt ist, unterzuvermieten)

    Damit ich das richtig verstanden habe:

    1) Der "Anspruch" der H, A soll B kündigen, steht ihr nicht zu, denn so einen Anpruch gibt es nicht.
    2) ABER: Die Alternativen
    a) H kann A wegen Vertragsbruch kündigen gem. § 543 I (Vertragsbruch) oder II 1 Nr. 2 Alt. 2 (unbefugte Überlassung an einen Dritten). Das hätte zur Folge, dass auch das Untermietverhältnis A-B erlischt. Somit hätte H das, was sie erreichen möchte. Aber das ist im Bezug auf die Fallfrage ja vielleicht garnicht gefragt :confused:
    Die Fallfrage irritiert mich!

    b) weiß der Geier :eek:

    Danke für eure Hilfe schonmal :)

  • Zitat

    Das hätte zur Folge, dass auch das Untermietverhältnis A-B erlischt.


    Wirklich ?
    Wann erlischt es denn ?

    Zitat

    Somit hätte H das, was sie erreichen möchte. Aber das ist im Bezug auf die Fallfrage ja vielleicht garnicht gefragt


    Haste in deinen Vorlesungen wieder nicht aufgepasst ?

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