Guten Tag,
ich benötige Hilfe zur Lösung folgenden Sachverhalts, der sich vereinfacht so darstellt:
A und die Hausgemeinschaft H haben einen Mietvertrag ab dem 01.01.2012 geschlossen. Laut Vertrag ist A nicht zur Untermiete berechtigt. A vermietet B die gesamte Wohnung zum 01.01.2012 befristet bis zum 31.04.2012.
Am 31.02.2012 erfährt H davon und fordert A auf, dem B zu kündigen.
Meine Frage ist nun: Kann A dem B sofort kündigen? Kann das nur die H? Wie ist die Lösung?
Danke und liebe Grüße