Beiträge von ferdinand55

    Danke für die Antworten!

    Berny: Ja, die Daten waren willkürlich :P. Ja, H is Hauptvermieter.

    Also, damit das vielleicht nochmal deutlicher wird. Die Fallfrage ist, ob der H der von ihr geltend gemachte Anspruch zusteht?
    (H fordert A auf, dem Untermieter B umgehend zu kündigen. Als Begründung nennt sie, dass A nach dem Vertrag nicht berechtigt ist, unterzuvermieten)

    Damit ich das richtig verstanden habe:

    1) Der "Anspruch" der H, A soll B kündigen, steht ihr nicht zu, denn so einen Anpruch gibt es nicht.
    2) ABER: Die Alternativen
    a) H kann A wegen Vertragsbruch kündigen gem. § 543 I (Vertragsbruch) oder II 1 Nr. 2 Alt. 2 (unbefugte Überlassung an einen Dritten). Das hätte zur Folge, dass auch das Untermietverhältnis A-B erlischt. Somit hätte H das, was sie erreichen möchte. Aber das ist im Bezug auf die Fallfrage ja vielleicht garnicht gefragt :confused:
    Die Fallfrage irritiert mich!

    b) weiß der Geier :eek:

    Danke für eure Hilfe schonmal :)

    Guten Tag,

    ich benötige Hilfe zur Lösung folgenden Sachverhalts, der sich vereinfacht so darstellt:

    A und die Hausgemeinschaft H haben einen Mietvertrag ab dem 01.01.2012 geschlossen. Laut Vertrag ist A nicht zur Untermiete berechtigt. A vermietet B die gesamte Wohnung zum 01.01.2012 befristet bis zum 31.04.2012.
    Am 31.02.2012 erfährt H davon und fordert A auf, dem B zu kündigen.

    Meine Frage ist nun: Kann A dem B sofort kündigen? Kann das nur die H? Wie ist die Lösung?

    Danke und liebe Grüße

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