Danke für die Antworten!
Berny: Ja, die Daten waren willkürlich :P. Ja, H is Hauptvermieter.
Also, damit das vielleicht nochmal deutlicher wird. Die Fallfrage ist, ob der H der von ihr geltend gemachte Anspruch zusteht?
(H fordert A auf, dem Untermieter B umgehend zu kündigen. Als Begründung nennt sie, dass A nach dem Vertrag nicht berechtigt ist, unterzuvermieten)
Damit ich das richtig verstanden habe:
1) Der "Anspruch" der H, A soll B kündigen, steht ihr nicht zu, denn so einen Anpruch gibt es nicht.
2) ABER: Die Alternativen
a) H kann A wegen Vertragsbruch kündigen gem. § 543 I (Vertragsbruch) oder II 1 Nr. 2 Alt. 2 (unbefugte Überlassung an einen Dritten). Das hätte zur Folge, dass auch das Untermietverhältnis A-B erlischt. Somit hätte H das, was sie erreichen möchte. Aber das ist im Bezug auf die Fallfrage ja vielleicht garnicht gefragt 
Die Fallfrage irritiert mich!
b) weiß der Geier :eek:
Danke für eure Hilfe schonmal 