Heizkostenant. 42 % für 1 von 6 Wohnungen??

  • Wir benötigen dringend hilfreiche Unterstützung!
    Am 30.12.2012 erhielten wir eine Betriebskostenabrechn.für
    1.8.10-31.7.11 + 1.8.11-31.7.12
    Die Wohnung wurde am 1.5.10 gemietet, es handelt sich um eine
    Dachg.Wohn. in einem 6-Fam.Wohnh.Diese wird von meinem Sohn bewohnt.
    Die 1. Abrechnung wohl seit 1.08. 2012 verjährt ??Richtig ? § ??

    Die Abrechnung Aug. 11-Sept.12 ist außerordentlich hoch. Danach hätte mein Sohn,der nur 135/1000 Hausanteil ( 46 qm) bewohnt 39,42 % der gesamten Haus-Heizkosten verbraucht.
    Kann ein solcher Wert überhaupt möglich sein - vorausgesetzt,die
    Person arbeitet zuhause (wie 4 von 6 Part.) und hat wegen Krankh.
    ein etwas höheres Wärmebedüfnis?
    Kann man ISTA-Abechnungen anzweifeln? Mit Erfolg? Erneute zusätzliche Kosten bringen uns allerd. in Schwierigk. .
    Kann jemand evtl. berechnen ob dieser Wert stimmen kann?
    Ich habe mir die Gesamtzahlen der Hausverw. besorgt:
    Beispiel Ablesung Wohn.Größe Heizung+WW
    Wohnung 1 747 Einh. qm 73,43 747,42
    2 2002 „ qm 71,38 1011,61
    3 1385 qm 73,35 786,90
    4 1710 qm 71,35 995,51
    5 840 qm 48,71 700,52
    6 10740 qm 46,45 2350,04

    Bei 6592,00 € Gesamtkosten für Heizung, WW, Hausn. wurden 44 % der Kosten berechnet.( = Kamink. etc mit gleichem %-Satz)

    Es gibt noch ein Ärgernis, das evtl. mitverantwotlich ist:
    Seit Einzug läßt sich ein kl. Dachfenster nicht ganz schließen.
    ( Spalt 1 cm). Trotz mehrf. Mahn. keine Reakt. des Vermieters.
    Im Aug. 2012 platzte durch Hitze an einem großen Dachschrägen-fenster das Schanier : Rekl. - nach 6 Wo hat der Vermieter das
    Fenster ( durch welches es in die Sitzecke regnete ) mit einem
    Kabelbinder festgezurrt. Zug herrscht seitdem zwischen beiden
    Fenstern. Vermieter : Ich habe es dicht gemacht,wenn auch unkon-
    ventionell ..
    Frage: Kann gegeb. bei der Abr. 11/12 ein Abzug für Fenster 1 vorgenommen werden? Wenn ja, wie hoch ? Ankündigung der Kürzung der Heizkosten 12/13 ? Was ist möglich?
    Nächste Wo soll nun ein Schreiner kommen...
    Ich hänge die Abrechnungen an und wäre SEHR DANKBAR für hilfreiche Erfahrungen und Hinweise.

  • Hallo sonne,

    "Am 30.12.2012 erhielten wir eine Betriebskostenabrechn. für 1.8.10-31.7.11"
    - Ist verjährt: Der VM kann Nachforderungen nicht mehr stellen, muss jedoch Guthaben auszahlen.

    "1.8.11-31.7.12 ... ist außerordentlich hoch. Danach hätte mein Sohn,der nur 135/1000 Hausanteil ( 46 qm) bewohnt 39,42 % der gesamten Haus-Heizkosten verbraucht."
    - Das sagt garnichts aus. Eine Mieterin von mir verbraucht bspw. 5x sowiel Warmwasser wie die anderen M durchschnittlich. (Ich habe dann Wasserzwischenzähler installiert bzw. installieren müssen :o.)

    "Kann man ISTA-Abechnungen anzweifeln? Mit Erfolg?"
    - Grundsätzlich ja. Ansprechpartner ist aber Dein Vermieter. Kommt aber auch drauf an, welche Vorgaben die von der Hausverwaltung hbzw. vom VM aben.

    "Es gibt noch ein Ärgernis, das ..."
    - Hier kommt es auf die Beweisbarkeit an...
    Rechtsanwalt, Gutachter, Gerichtskosten, und schon bist Du mindestens im mittleren vierstelligen Eurorisikobereich...:mad:

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (17. Februar 2013 um 15:06)

  • Was habe ich unter "Vorgaben der Hausverwaltung" zu verstehen??
    Sind diese Zählerdaten nicht gerichtlich relevante Werte?

    Und sind die nicht zu schließenden Fenster, auf deren Rep.-Reklamation der
    Vermieter nicht reagiert kein " schwerer Mietmangel", der Abzüge ermöglicht?
    Danke und Gruß, Sonne

  • "Was habe ich unter "Vorgaben der Hausverwaltung" zu verstehen??"
    - Die HV (also der Vertragspartner der Abrechnungsfirma) sagt ihr, nach welchen Aufteilungsschlüsseln (bspw. 30% Grundkosten, 70% Verbrauchskosten) abzurechnen ist. Ferner auch welcher Abrechnungszeitraum (meistens 1 Jahr).

    "Sind diese Zählerdaten nicht gerichtlich relevante Werte?"
    - Nach dem ersten Anscheinsbeweis schon verwertbare Werte.

    "Und sind die nicht zu schließenden Fenster, auf deren Rep.-Reklamation der
    Vermieter nicht reagiert kein " schwerer Mietmangel", der Abzüge ermöglicht?"
    - Siehe mein letzter vorheriger Absatz...:o Es liegt an Dir, das Kostenrisiko abzuschätzen.

  • Meinst du, dass dieser Mangel noch durch einen Gutachter
    bewertet werden muss, obwohl der Vermieter zuerst Rep.
    zugesagt hat, dann behauptet hat, er hätte keinen Handwerker
    aufgetrieben und nun die Bemerkung mit der "unkonventionellen, aber dichten Lösung" gemacht hat? Die Tatsache, dass es nicht mehr
    hereinregnet schließt aber ja nicht ein, dass ständige Zugluft
    bleibt?
    Mit ist klar, dass eine kostenintensive gerichtliche Außeinander-
    setzung nicht infrage kommt, deswegen ja die Ohnmacht und Ver-
    zweiflung!

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