Wir benötigen dringend hilfreiche Unterstützung!
Am 30.12.2012 erhielten wir eine Betriebskostenabrechn.für
1.8.10-31.7.11 + 1.8.11-31.7.12
Die Wohnung wurde am 1.5.10 gemietet, es handelt sich um eine
Dachg.Wohn. in einem 6-Fam.Wohnh.Diese wird von meinem Sohn bewohnt.
Die 1. Abrechnung wohl seit 1.08. 2012 verjährt ??Richtig ? § ??
Die Abrechnung Aug. 11-Sept.12 ist außerordentlich hoch. Danach hätte mein Sohn,der nur 135/1000 Hausanteil ( 46 qm) bewohnt 39,42 % der gesamten Haus-Heizkosten verbraucht.
Kann ein solcher Wert überhaupt möglich sein - vorausgesetzt,die
Person arbeitet zuhause (wie 4 von 6 Part.) und hat wegen Krankh.
ein etwas höheres Wärmebedüfnis?
Kann man ISTA-Abechnungen anzweifeln? Mit Erfolg? Erneute zusätzliche Kosten bringen uns allerd. in Schwierigk. .
Kann jemand evtl. berechnen ob dieser Wert stimmen kann?
Ich habe mir die Gesamtzahlen der Hausverw. besorgt:
Beispiel Ablesung Wohn.Größe Heizung+WW
Wohnung 1 747 Einh. qm 73,43 747,42
2 2002 „ qm 71,38 1011,61
3 1385 qm 73,35 786,90
4 1710 qm 71,35 995,51
5 840 qm 48,71 700,52
6 10740 qm 46,45 2350,04
Bei 6592,00 € Gesamtkosten für Heizung, WW, Hausn. wurden 44 % der Kosten berechnet.( = Kamink. etc mit gleichem %-Satz)
Es gibt noch ein Ärgernis, das evtl. mitverantwotlich ist:
Seit Einzug läßt sich ein kl. Dachfenster nicht ganz schließen.
( Spalt 1 cm). Trotz mehrf. Mahn. keine Reakt. des Vermieters.
Im Aug. 2012 platzte durch Hitze an einem großen Dachschrägen-fenster das Schanier : Rekl. - nach 6 Wo hat der Vermieter das
Fenster ( durch welches es in die Sitzecke regnete ) mit einem
Kabelbinder festgezurrt. Zug herrscht seitdem zwischen beiden
Fenstern. Vermieter : Ich habe es dicht gemacht,wenn auch unkon-
ventionell ..
Frage: Kann gegeb. bei der Abr. 11/12 ein Abzug für Fenster 1 vorgenommen werden? Wenn ja, wie hoch ? Ankündigung der Kürzung der Heizkosten 12/13 ? Was ist möglich?
Nächste Wo soll nun ein Schreiner kommen...
Ich hänge die Abrechnungen an und wäre SEHR DANKBAR für hilfreiche Erfahrungen und Hinweise.