Heizkostenabrechnung - Ich brauche dringend Hilfe
Die am 30.12.12 eingegangenen Abrechnungen für die Mietwohnung meines Sohnes stellen mich vor große Fragen und bescheren mir schlaflose Nächte:
Folgendes: Am 30.12.2012 kam per Einschreiben/Einwurf die Heizkostenabrechnung für die
Jahre Aug.10/Juli 11 und dto. 11/12.
Nach meinen jetzigen Erkenntnissen ist die 1.Abrechnung wohl seit 1.08. 2012verjährt ?? Mit welchem § kann ich dies wohl belegen?
Ich habe mir inzwischen die Gesamt-Hausabrechnung besorgt:
Die Abrechnung Aug. 11-Sept.12 ist außerordentlich hoch. Danach hätte mein Sohn, der nur 135/1000 Hausanteil bewohnt 39,42 % der gesamten Heizkosten verbraucht.Der gesunde Menschenverstand läßt daran erhebliche Zweifel aufkommen.
Auch wenn mein Sohn zuhause arbeitet und wegen Krankheit viell. ein leicht höheres Wärembedürfnis hat,- ist eine solche Diff. denkbar?
Die übersandte Gesamtabrechnung des Hauses lässt weitere Zweifel an der
Richtigkeit der Ablesung aufkommen:
Beispiel Ablesung Wohn.Größe Heizung+WW
Wohnung1 747 Einheiten qm 73,43 747,42
2 2002 „ qm 71,38 1011,61
3 1385 qm 73,35 786,90
4 1710 qm 71,35 995,51
5 840 qm 48,71 700,52
6 10740 qm 46,45 2350,04
Bei 6592,00 € Gesamtkosten für Heizung, WW, Hausnebenkosten wurden mit [U]seinem Anteil von 135/1000 44 % der Kosten berechnet.
Frage: Kann man gegen ISTA-Ablesungen in irgend einer Weise sinnvoll vogehen? Gibt es eine Berechnungsmethode, die einen Fehler belegen könnte? Wir können uns keine großen Kosten mehr leisten, daher bin ich für jeden Hinweis dankbar.
Noch ein Detail: Seit Einzug im Jahre 2010 ist ein kl. Dachfenster in der
Küche nicht fest zu verschließen. Dies wurde immer und immer wieder reklamiert. Im letzten Sommer platzte nun bei Hitze an einem großen Dachschrägenfenster ein Scharnier, so dass es aufstand und hereinregnete.
Der Vermieter hat nach Wo. dahingehend reagiert,indem er das Fenster mit einem Kabelbinder festzurrte. Dadurch entsteht seitdem Durchzug von Kälte.
Erst jetzt soll eine Rep. stattfinden.
Frage: Kann die Abrechnung 11/12 wegen Fenster 1 gekürzt werden,
+ Ankündigung einer Kürzung für 12/13 für größeren Mangel ? Und wenn ja, um wieviel?
Ich hoffe, ich habe die Sit. einigermaßen verständlich dargestellt. Es handelt sich um ein 6-Fam.-Miethaus.Unsere Wohnung liegt im Dachgeschoß.
Herzlichen Dank schon mal für alle Hinweise!