Beiträge von sonne

    Hallo, kann mir jemand Auskunft geben??
    In meiner Betriebskostenabrechnung wird allg. der Verteilungs-
    schlüssel 135/1.000 angewandt.
    Nur bei der Grundsteuer steht dort
    Summe 264,13 62,28/264,12
    Das passt weder zu der Fläche (46m2 von 384m2 Wohnfläche ) noch zu 1/6 Anteil = Summe der Eigentumswohnungen.

    Meine Frage: Gibt es einen vorgegebenen Abrechnungsschlüssel
    für Berechnung der Grundsteuer, bzw. muss nicht einheitlich nach
    einem Schema bei den Betriebskosten abgerechnet werden?

    Meinst du, dass dieser Mangel noch durch einen Gutachter
    bewertet werden muss, obwohl der Vermieter zuerst Rep.
    zugesagt hat, dann behauptet hat, er hätte keinen Handwerker
    aufgetrieben und nun die Bemerkung mit der "unkonventionellen, aber dichten Lösung" gemacht hat? Die Tatsache, dass es nicht mehr
    hereinregnet schließt aber ja nicht ein, dass ständige Zugluft
    bleibt?
    Mit ist klar, dass eine kostenintensive gerichtliche Außeinander-
    setzung nicht infrage kommt, deswegen ja die Ohnmacht und Ver-
    zweiflung!

    Was habe ich unter "Vorgaben der Hausverwaltung" zu verstehen??
    Sind diese Zählerdaten nicht gerichtlich relevante Werte?

    Und sind die nicht zu schließenden Fenster, auf deren Rep.-Reklamation der
    Vermieter nicht reagiert kein " schwerer Mietmangel", der Abzüge ermöglicht?
    Danke und Gruß, Sonne

    Wir benötigen dringend hilfreiche Unterstützung!
    Am 30.12.2012 erhielten wir eine Betriebskostenabrechn.für
    1.8.10-31.7.11 + 1.8.11-31.7.12
    Die Wohnung wurde am 1.5.10 gemietet, es handelt sich um eine
    Dachg.Wohn. in einem 6-Fam.Wohnh.Diese wird von meinem Sohn bewohnt.
    Die 1. Abrechnung wohl seit 1.08. 2012 verjährt ??Richtig ? § ??

    Die Abrechnung Aug. 11-Sept.12 ist außerordentlich hoch. Danach hätte mein Sohn,der nur 135/1000 Hausanteil ( 46 qm) bewohnt 39,42 % der gesamten Haus-Heizkosten verbraucht.
    Kann ein solcher Wert überhaupt möglich sein - vorausgesetzt,die
    Person arbeitet zuhause (wie 4 von 6 Part.) und hat wegen Krankh.
    ein etwas höheres Wärmebedüfnis?
    Kann man ISTA-Abechnungen anzweifeln? Mit Erfolg? Erneute zusätzliche Kosten bringen uns allerd. in Schwierigk. .
    Kann jemand evtl. berechnen ob dieser Wert stimmen kann?
    Ich habe mir die Gesamtzahlen der Hausverw. besorgt:
    Beispiel Ablesung Wohn.Größe Heizung+WW
    Wohnung 1 747 Einh. qm 73,43 747,42
    2 2002 „ qm 71,38 1011,61
    3 1385 qm 73,35 786,90
    4 1710 qm 71,35 995,51
    5 840 qm 48,71 700,52
    6 10740 qm 46,45 2350,04

    Bei 6592,00 € Gesamtkosten für Heizung, WW, Hausn. wurden 44 % der Kosten berechnet.( = Kamink. etc mit gleichem %-Satz)

    Es gibt noch ein Ärgernis, das evtl. mitverantwotlich ist:
    Seit Einzug läßt sich ein kl. Dachfenster nicht ganz schließen.
    ( Spalt 1 cm). Trotz mehrf. Mahn. keine Reakt. des Vermieters.
    Im Aug. 2012 platzte durch Hitze an einem großen Dachschrägen-fenster das Schanier : Rekl. - nach 6 Wo hat der Vermieter das
    Fenster ( durch welches es in die Sitzecke regnete ) mit einem
    Kabelbinder festgezurrt. Zug herrscht seitdem zwischen beiden
    Fenstern. Vermieter : Ich habe es dicht gemacht,wenn auch unkon-
    ventionell ..
    Frage: Kann gegeb. bei der Abr. 11/12 ein Abzug für Fenster 1 vorgenommen werden? Wenn ja, wie hoch ? Ankündigung der Kürzung der Heizkosten 12/13 ? Was ist möglich?
    Nächste Wo soll nun ein Schreiner kommen...
    Ich hänge die Abrechnungen an und wäre SEHR DANKBAR für hilfreiche Erfahrungen und Hinweise.

    Heizkostenabrechnung - Ich brauche dringend Hilfe

    Die am 30.12.12 eingegangenen Abrechnungen für die Mietwohnung meines Sohnes stellen mich vor große Fragen und bescheren mir schlaflose Nächte:
    Folgendes: Am 30.12.2012 kam per Einschreiben/Einwurf die Heizkostenabrechnung für die
    Jahre Aug.10/Juli 11 und dto. 11/12.

    Nach meinen jetzigen Erkenntnissen ist die 1.Abrechnung wohl seit 1.08. 2012verjährt ?? Mit welchem § kann ich dies wohl belegen?

    Ich habe mir inzwischen die Gesamt-Hausabrechnung besorgt:
    Die Abrechnung Aug. 11-Sept.12 ist außerordentlich hoch. Danach hätte mein Sohn, der nur 135/1000 Hausanteil bewohnt 39,42 % der gesamten Heizkosten verbraucht.Der gesunde Menschenverstand läßt daran erhebliche Zweifel aufkommen.
    Auch wenn mein Sohn zuhause arbeitet und wegen Krankheit viell. ein leicht höheres Wärembedürfnis hat,- ist eine solche Diff. denkbar?
    Die übersandte Gesamtabrechnung des Hauses lässt weitere Zweifel an der
    Richtigkeit der Ablesung aufkommen:

    Beispiel Ablesung Wohn.Größe Heizung+WW
    Wohnung1 747 Einheiten qm 73,43 747,42
    2 2002 „ qm 71,38 1011,61
    3 1385 qm 73,35 786,90
    4 1710 qm 71,35 995,51
    5 840 qm 48,71 700,52
    6 10740 qm 46,45 2350,04

    Bei 6592,00 € Gesamtkosten für Heizung, WW, Hausnebenkosten wurden mit [U]seinem Anteil von 135/1000 44 % der Kosten berechnet.

    Frage: Kann man gegen ISTA-Ablesungen in irgend einer Weise sinnvoll vogehen? Gibt es eine Berechnungsmethode, die einen Fehler belegen könnte? Wir können uns keine großen Kosten mehr leisten, daher bin ich für jeden Hinweis dankbar.

    Noch ein Detail: Seit Einzug im Jahre 2010 ist ein kl. Dachfenster in der
    Küche nicht fest zu verschließen. Dies wurde immer und immer wieder reklamiert. Im letzten Sommer platzte nun bei Hitze an einem großen Dachschrägenfenster ein Scharnier, so dass es aufstand und hereinregnete.
    Der Vermieter hat nach Wo. dahingehend reagiert,indem er das Fenster mit einem Kabelbinder festzurrte. Dadurch entsteht seitdem Durchzug von Kälte.
    Erst jetzt soll eine Rep. stattfinden.
    Frage: Kann die Abrechnung 11/12 wegen Fenster 1 gekürzt werden,
    + Ankündigung einer Kürzung für 12/13 für größeren Mangel ? Und wenn ja, um wieviel?
    Ich hoffe, ich habe die Sit. einigermaßen verständlich dargestellt. Es handelt sich um ein 6-Fam.-Miethaus.Unsere Wohnung liegt im Dachgeschoß.

    Herzlichen Dank schon mal für alle Hinweise!

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