Hallo!!!
Schilderrung des Mietvertrages:
1. Die monatliche Miete: xxx EUR
2. Garagenstellplatz: xxx EUR
3. Betriebskosten: xxx EUR
Umlageschlüss ist im Mietvertrag mit "siehe WEG Abrechnung" definiert.
... Die Betriebskostenpositionen werden nach Miteigentumsanteil verteilt.
Es ist nirgendwo schriftlich vereinbart das Nebenkosten auf den Garagenstellplatz abgerechnet werden.
Jetzt haben wir eine Nebenkostenabrechnung bekommen, wo alle Positionen (bis auf Kabel-TV Gebühren und Wartung Klatwasserzähler) mit dem MEA berechnet wurde der die Quatdratmeter des Wohnung und des Stellplatzes in der Tiegarage beinhaltet.
M.E. kann man doch keine z.B. Müllabfuhrgebühren auf den Garagenstellplatz umrechnen, oder?
Theoretisch hat der Hausverwalter die WEG-Abrechnung 1 zu 1 an uns alls Mieter weitergegeben. Ist das in Ordnung?
Unteranderem hben wir den Fall das der Zeitraum der ista (Ablesung) über den Zeitraum von 21 Monaten an uns berecchnet wurde. Ich weiß aber, das mit eine Nebenkostenabrechnung über den Zeitraum 12 Monate zusteht.
Danke für Infos!