Nebenkostenabrechnung falsch?

  • Hallo!!!

    Schilderrung des Mietvertrages:
    1. Die monatliche Miete: xxx EUR
    2. Garagenstellplatz: xxx EUR
    3. Betriebskosten: xxx EUR
    Umlageschlüss ist im Mietvertrag mit "siehe WEG Abrechnung" definiert.
    ... Die Betriebskostenpositionen werden nach Miteigentumsanteil verteilt.

    Es ist nirgendwo schriftlich vereinbart das Nebenkosten auf den Garagenstellplatz abgerechnet werden.

    Jetzt haben wir eine Nebenkostenabrechnung bekommen, wo alle Positionen (bis auf Kabel-TV Gebühren und Wartung Klatwasserzähler) mit dem MEA berechnet wurde der die Quatdratmeter des Wohnung und des Stellplatzes in der Tiegarage beinhaltet.
    M.E. kann man doch keine z.B. Müllabfuhrgebühren auf den Garagenstellplatz umrechnen, oder?
    Theoretisch hat der Hausverwalter die WEG-Abrechnung 1 zu 1 an uns alls Mieter weitergegeben. Ist das in Ordnung?
    Unteranderem hben wir den Fall das der Zeitraum der ista (Ablesung) über den Zeitraum von 21 Monaten an uns berecchnet wurde. Ich weiß aber, das mit eine Nebenkostenabrechnung über den Zeitraum 12 Monate zusteht.

    Danke für Infos!

  • Seit wann wohnst Du in der WHG ?

    Zitat

    Theoretisch hat der Hausverwalter die WEG-Abrechnung 1 zu 1 an uns alls Mieter weitergegeben.


    Praktisch sollte die der ET erhalten.

    Zitat

    M.E. kann man doch keine z.B. Müllabfuhrgebühren auf den Garagenstellplatz umrechnen, oder?


    Gibts für die Garage einen eigenen MV und vllt. eine eigene Tonne ?

  • Seit September 2011. Es geht auch um die Nebenkostenabrechnung für 2011.

    Nein, es gibt keinen eigenen Mietvertrag für die Garage. Ist im MIetvertrag mit enthalten. Aber wie gesagt, keine Regelung über die Abrechnung der NK auf den Stellplatz. Natürlich hat die Garage keine eigene Tonne. Ein weiteres Beispiel dazu wären die NK für die Regenwassergebühren und Reinigung der Regenrinne die ebenfalls auf den Stellplatz berechnet wurden.

    Ganz zu schweigen davon, das in der NK-Abrechnung eine Position die nicht auf Mieter umlagefähig ist abgerechnet wurde.

  • Wir wohnen seit September 2011 dort und haben auf den letzten Drücker die NK-Abrechnung bekommen.

    Nein für den Stellplatz gibt es keinen eigenen Mietvertrag. Und der Stellplatz hat natürlich auch keine eigene Mülltonne. Das war ein Beispiel mit den Müllkosten. Die Regenrinnen Wartung wurde auch auf dn Stellplatz mit abgerechnet...

  • Zitat

    Wir wohnen seit September 2011 dort


    Das sind bis 31.12.12 16 Monate.
    Also kann hier

    Zitat

    der Zeitraum der ista (Ablesung) über den Zeitraum von 21 Monaten an uns berecchnet wurde.


    etwas nicht stimmen.
    Das sollstest Du deinen VM fragen, hier wird das keiner beantworten können.

    Zitat

    Ich weiß aber, das mit eine Nebenkostenabrechnung über den Zeitraum 12 Monate zusteht.


    I.N. schon, aber hier können es auch die 16 Monate sein.

  • Hallo Stella84,

    da diese Abrechnung wohl kaum den gestzlichen Anforderungen entspricht, würde ich ihr insgesamt widersprechen.
    Vorher sollteste sie mal hier gescannt einstellen oder sie abschreiben, Zahlen kannste weglassen.
    Was interessiert, sind die einzelnen Posten, Abrechnungszeiträume und Aufteilungsschlüssel.

  • Hallo Berny,

    es geht hier um die NK-Abrechnung über 4 Monate für 2011.
    Ich habe mich bei einer anderen Eigentümerin des Hauses über den MEA erkundigt.
    Wohnfläche 71,71 und Stellplatz 12,75 = 84,46.

    Wie folgt wurde abgerechnet:
    Allgeimeinstrom nach MEA
    Aufzugkosten nach MEA
    Gebäudeversicherung nach MEA
    Grundsteuer nach Anteil
    Haftpflichversicherung nach MEA
    Hausmeister, Reinigungsdienst nach MEA
    Heizkosten nach ista Abrechnung
    Kabel-TV Gebühren nach Wohneinheiten
    Müllabfuhrgebühren nach MEA
    Regenwassergebühren nach MEA
    Tiefgaragenkosten nach MEA (laut der Eigentümerin nicht umlagefähig)
    Wartung Kaltwasser nach Wohneinheiiten
    Wartung RWA,Feuerlöscher, Rolltor nach MEA
    Wartung/Reinigung Regenrinne nach MEA

    Umlage gesamt beträgt 1200 - Umlage anteilig 84,71 (anderer Schlüssel als oben bereits beschrieben.

    Da im Mietvertrag nicht gesondert geregelt ist, das für den Stellplatz NK abgerechnet werden dürfen, kann m.E. die Müllabfuhrgebühren oder beispielsweise die Wartung der Regenrinne nicht auf den Stellplatz umgelegt werden sondern auf die Quadratmeter, oder? Und dr Schlüssel ist indirekt sowieso falsch, da der MEA 84,46 beträgt und nicht 84,71. Das ist kleinig aber wenn schon denn schon.

    Und wie schon erwähnt beläuft sich die ista-Abrechnung auf 21 Monate und nicht auf 4 Monate. Das passt doch alles nicht zusammen, oder?

  • Hallo Stella,

    "beläuft sich die ista-Abrechnung auf 21 Monate und nicht auf 4 Monate."
    - dürfen generell nur max. 12 Monate sein.
    Für die anderen Posten/Probleme bekommste eine PM.

  • Um welcche Ausnahme handelt es sich?


    Hallo Stella, Du solltest diesen SpamZeitgenossen nicht überbewerten.
    Natürlich kann ein Abrechnungszeitraum auch kürzer als ein Jahr sein, logo, denn Mieter orientieren sich bei Ein- oder Auszügen schliesslich nicht an den BK_Abrechnungszeiträumen in der betr. Immobilie.

  • Hallo Stella, Du solltest diesen SpamZeitgenossen (Berny) nicht überbewerten.

    Zitat

    Natürlich kann ein Abrechnungszeitraum auch kürzer als ein Jahr sein, logo,


    Natürlich kann ein Abrechnungszeitraum auch länger als ein Jahr sein, logo,
    Das weiß der selbsternannte Halbgott auch wieder nicht.

    Zitat

    Um welcche Ausnahme handelt es sich?


    Da Du 09.2011 eingezogen bist, kann und darf dein VM die erste Abrechnung zum 31.12.12 machen.
    Lasse dich von anderen nicht negativ beeinflussen, die wollen dich nur in die Kostenfalle treiben.
    Die Kosten dafür musst Du bezahlen, nicht die anderen.

  • Hallo Fantastisch


    Du solltest diesen SpamZeitgenossen (Berny) nicht überbewerten.

    Sorry, aber ich persönlich schätze die Aussagen von Berny sehr,
    und von Spam kann man da nicht reden.


    Natürlich kann ein Abrechnungszeitraum auch länger als ein Jahr sein, logo,
    Das weiß der selbsternannte Halbgott auch wieder nicht.

    Dies ist m.E. nicht zulässig,
    solltest du hierfür eine sichere Quelle haben
    bin ich gern bereit mein Wissen diesbezüglich zu verbessern.


    Da Du 09.2011 eingezogen bist, kann und darf dein VM die erste Abrechnung zum 31.12.12 machen.

    Ganz theoretisch wäre für die Zustellung der ersten Abrechnung sogar Zeit bis zum 31.08.2013


    VG Syker

  • Hallo Fantastisch
    Sorry, aber ich persönlich schätze die Aussagen von Berny sehr,
    und von Spam kann man da nicht reden.

    Dieser Fantast ist nur ein provokatorischer Stänkerer

  • Zitat

    Dieser Fantast ist nur ein provokatorischer Stänkerer

    Richtig! In einem anderen Forum hat er es unter den verschiedensten Nicks auch versucht, wurde aber stets gesperrt. Zurzeit ist er anderen Orts ganz, ganz brav.

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