Dass NK-Abr. generell über 12 Mon. berechnet werden müssen.
Es gibt eine Ausnahme, die auf euch zutreffen würde.
Um welcche Ausnahme handelt es sich?
Dass NK-Abr. generell über 12 Mon. berechnet werden müssen.
Es gibt eine Ausnahme, die auf euch zutreffen würde.
Um welcche Ausnahme handelt es sich?
Das ist natürlich mal wieder falsch.
Was ist falsch?
Hallo Berny,
es geht hier um die NK-Abrechnung über 4 Monate für 2011.
Ich habe mich bei einer anderen Eigentümerin des Hauses über den MEA erkundigt.
Wohnfläche 71,71 und Stellplatz 12,75 = 84,46.
Wie folgt wurde abgerechnet:
Allgeimeinstrom nach MEA
Aufzugkosten nach MEA
Gebäudeversicherung nach MEA
Grundsteuer nach Anteil
Haftpflichversicherung nach MEA
Hausmeister, Reinigungsdienst nach MEA
Heizkosten nach ista Abrechnung
Kabel-TV Gebühren nach Wohneinheiten
Müllabfuhrgebühren nach MEA
Regenwassergebühren nach MEA
Tiefgaragenkosten nach MEA (laut der Eigentümerin nicht umlagefähig)
Wartung Kaltwasser nach Wohneinheiiten
Wartung RWA,Feuerlöscher, Rolltor nach MEA
Wartung/Reinigung Regenrinne nach MEA
Umlage gesamt beträgt 1200 - Umlage anteilig 84,71 (anderer Schlüssel als oben bereits beschrieben.
Da im Mietvertrag nicht gesondert geregelt ist, das für den Stellplatz NK abgerechnet werden dürfen, kann m.E. die Müllabfuhrgebühren oder beispielsweise die Wartung der Regenrinne nicht auf den Stellplatz umgelegt werden sondern auf die Quadratmeter, oder? Und dr Schlüssel ist indirekt sowieso falsch, da der MEA 84,46 beträgt und nicht 84,71. Das ist kleinig aber wenn schon denn schon.
Und wie schon erwähnt beläuft sich die ista-Abrechnung auf 21 Monate und nicht auf 4 Monate. Das passt doch alles nicht zusammen, oder?
Wir wohnen seit September 2011 dort und haben auf den letzten Drücker die NK-Abrechnung bekommen.
Nein für den Stellplatz gibt es keinen eigenen Mietvertrag. Und der Stellplatz hat natürlich auch keine eigene Mülltonne. Das war ein Beispiel mit den Müllkosten. Die Regenrinnen Wartung wurde auch auf dn Stellplatz mit abgerechnet...
Seit September 2011. Es geht auch um die Nebenkostenabrechnung für 2011.
Nein, es gibt keinen eigenen Mietvertrag für die Garage. Ist im MIetvertrag mit enthalten. Aber wie gesagt, keine Regelung über die Abrechnung der NK auf den Stellplatz. Natürlich hat die Garage keine eigene Tonne. Ein weiteres Beispiel dazu wären die NK für die Regenwassergebühren und Reinigung der Regenrinne die ebenfalls auf den Stellplatz berechnet wurden.
Ganz zu schweigen davon, das in der NK-Abrechnung eine Position die nicht auf Mieter umlagefähig ist abgerechnet wurde.
Hallo!!!
Schilderrung des Mietvertrages:
1. Die monatliche Miete: xxx EUR
2. Garagenstellplatz: xxx EUR
3. Betriebskosten: xxx EUR
Umlageschlüss ist im Mietvertrag mit "siehe WEG Abrechnung" definiert.
... Die Betriebskostenpositionen werden nach Miteigentumsanteil verteilt.
Es ist nirgendwo schriftlich vereinbart das Nebenkosten auf den Garagenstellplatz abgerechnet werden.
Jetzt haben wir eine Nebenkostenabrechnung bekommen, wo alle Positionen (bis auf Kabel-TV Gebühren und Wartung Klatwasserzähler) mit dem MEA berechnet wurde der die Quatdratmeter des Wohnung und des Stellplatzes in der Tiegarage beinhaltet.
M.E. kann man doch keine z.B. Müllabfuhrgebühren auf den Garagenstellplatz umrechnen, oder?
Theoretisch hat der Hausverwalter die WEG-Abrechnung 1 zu 1 an uns alls Mieter weitergegeben. Ist das in Ordnung?
Unteranderem hben wir den Fall das der Zeitraum der ista (Ablesung) über den Zeitraum von 21 Monaten an uns berecchnet wurde. Ich weiß aber, das mit eine Nebenkostenabrechnung über den Zeitraum 12 Monate zusteht.
Danke für Infos!
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