Hallo zusammen,
wir haben fristgerecht die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2015 erhalten. Im Vergleich zu den vorigen Abrechnungen 2014 und 2013 hat sich die Gesamtwohnfläche drastisch reduziert um 240qm. Demzufolge werden alle Mieter des Hauses deutlich mehr belastet ( Differnzen betragen im Schnitt 500€) . Wir haben alle Widerspruch eingelegt, auf den jetzt die Antwort kam, die da lautet _ dass die angegebe Gesamtwohnfläche der vorigen Jahre falsch war und dies nun korrigiert wurde. Allerdings ohne vorherige Mitteilung an die Mieter. An dem Haus hat sich nichts verändert ( kein Abriss oder dergleichen. Ist der Vermieter im Recht und kann das einfach so machen oder hätte er , weil ja Änderung des Umlageschlüssels, vorher den Mieter in Textform die Änderung schriftlich mitteilen müssen?
Vielen Dank schon mal