Hallo. Mein Anliegen:
In meinem Mietvertrag steht als Zusatzvereinbarung getippt von meinem Vermieter: "Das Appartement wird grundsätzliche nur an eine Person vermietet."
Ich habe vor, demnächst eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen und möchte zusammen mit meinem künftigen Lebenspartner in der Wohnung leben (solange wir eine andere Wohnung gemietet haben).
Hat mein Vermieter das Recht, mir den Mietvertrag zu kündigen aufgrund des Einziehens meines Lebenspartners in mein Appartement? Oder steht das Lebenspartnerschaftsgesetz höher als die Mietvereinbarung in diesem Fall?
Danke im Voraus.
G.Braun
Appartement an eine Person vermietet
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gurambraun -
10. Februar 2013 um 00:22 -
Erledigt
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Hallo gurambraun,
wenn da in Deinem Mietvertrag steht als Zusatzvereinbarung getippt von meinem Vermieter: "Das Appartement wird grundsätzliche nur an eine Person vermietet.", so ist dies eine Individualvereinbarung und vorrangig ggü Formularvereinbarungen.
Aaber: Es steht da ja nur etwas über die Vermietung, nicht über die Anzahl der Bewohner...
Wie gross ist die Wohnung? -
32 Quadratmeter. Es ist so, dass die Mieten in meiner Region sehr hoch sind. Ich habe momentan keine Chance umzuziehen. Darum stellt sich für mich diese Frage mit dem Mietrecht.
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32 Quadratmeter. Es ist so, dass die Mieten in meiner Region sehr hoch sind. Ich habe momentan keine Chance umzuziehen. Darum stellt sich für mich diese Frage mit dem Mietrecht.
... welche ich Dir leider nicht zufriedenstellend beantworten kann.
Deshalb sollteste mal mit Deinem VM sprechen. Falls keine Einigung, könnteste einen RA konsultieren... aber bedenke bitte die möglichen Konsequenzen jeglicher Art...
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Ich hoffe nur, dass der Vermieter uns, als neuvermähltes Paar, nicht auf die Straße setzen kann, nur, weil er in dem Mietvertrag diese Individualvereinbarung getroffen hat.
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Mögliche Konsequenzen jeglicher Art... Also meinst Du, er könnte uns gesetzlich und legal aufgrund des Mietvertrages auf die Straße setzen? Obwohl wir "geheiratet" haben (eingtr. Lebns. eingegangen sind) und das Recht auf das Zusammenleben hätten?
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Ich hoffe nur, dass der Vermieter uns, als neuvermähltes Paar, nicht auf die Straße setzen kann, nur, weil er in dem Mietvertrag diese Individualvereinbarung getroffen hat.
Nicht er, sondern Ihr habt sie getroffen. Wer sie 'reingeschrieben hat, ist egal. -
Okay, danke für Deine Meinung. Ich möchte gern auch andere Meinung erfahren bzw. einen professionellen Rat bekommen.
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Okay, danke für Deine Meinung. Ich möchte gern auch andere Meinung erfahren bzw. einen professionellen Rat bekommen.
Erstere werden bestimmt noch kommen.
Letztere gibt es aufgrund des Rechtsberatungsmissbrauchsgesetzes ausschliesslich bei einer bestimmten Berufsgruppe nicht umsonst... -
Zitat
... welche ich Dir leider nicht zufriedenstellend beantworten kann.
Warum wundert mich das jetzt nicht ?ZitatIch möchte gern auch andere Meinung erfahren bzw. einen professionellen Rat bekommen.
Prof. Rat bekommst Du, wie der selbsternannte Halbgott schon schrieb nur bei einem Advokaten.
Bei 32 m² könnte es bsp-weise auch auf eine Überbelegung hinauslaufen. -
Wenn es sich um einen eingetragenen Lebenspartner handelt, brauchen Sie keine Zustimmung des Vermieters.
Wenn im Mietvertrag ein solcher Passus vereinbart wurde, gilt dieser nicht für nachstehende Personen, (Kinder, Eltern, Ehegatten, eingetragende Labenspartner)Hinweis: Nachzug des Partners
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