Okay, danke für Deine Meinung. Ich möchte gern auch andere Meinung erfahren bzw. einen professionellen Rat bekommen.
Beiträge von gurambraun
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Mögliche Konsequenzen jeglicher Art... Also meinst Du, er könnte uns gesetzlich und legal aufgrund des Mietvertrages auf die Straße setzen? Obwohl wir "geheiratet" haben (eingtr. Lebns. eingegangen sind) und das Recht auf das Zusammenleben hätten?
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Ich hoffe nur, dass der Vermieter uns, als neuvermähltes Paar, nicht auf die Straße setzen kann, nur, weil er in dem Mietvertrag diese Individualvereinbarung getroffen hat.
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32 Quadratmeter. Es ist so, dass die Mieten in meiner Region sehr hoch sind. Ich habe momentan keine Chance umzuziehen. Darum stellt sich für mich diese Frage mit dem Mietrecht.
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Hallo. Mein Anliegen:
In meinem Mietvertrag steht als Zusatzvereinbarung getippt von meinem Vermieter: "Das Appartement wird grundsätzliche nur an eine Person vermietet."
Ich habe vor, demnächst eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen und möchte zusammen mit meinem künftigen Lebenspartner in der Wohnung leben (solange wir eine andere Wohnung gemietet haben).
Hat mein Vermieter das Recht, mir den Mietvertrag zu kündigen aufgrund des Einziehens meines Lebenspartners in mein Appartement? Oder steht das Lebenspartnerschaftsgesetz höher als die Mietvereinbarung in diesem Fall?
Danke im Voraus.
G.Braun
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