Mieterhöhung nachvollziehbar

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe im Oktober 2011 eine Wohnung in einem ländlichen Gebiet bezogen. Die Wohnung befindet sich in einem zweistöckigen Einfamilienhaus, ich wohne im EG, die Vermieter im OG. Ich habe einen gemeinsamen Eingang mit den Vermietern der zu einem gemeinsam genutzten Gang führt, in dem sich die Türen zu den einzelnen Wohnungen befinden. Das Haus ist voll unterkellert.
    Das Haus wurde Mitte 2011 mit einem Vollwärmeschutz verkleidet.
    Ich heize ausschließlich mit der Fußbodenheizung und habe nur einen Heizkörper im Bad.
    Für 79qm zahle ich derzeit 550€ warm. Eine Kaltmiete wurde im Vertrag nicht geregelt, allerdings habe ich als Kaution 780€ hinterlegt.
    Die Küche habe ich selbst planen und einbauen lassen. Bis auf den Laminatboden, Dusche, Badewanne und Türen war nichts in der Wohnung.
    Nun fordert der Vermieter pro Monat 650€, bezieht sich dabei auf die Anpassung auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Den Brief habe ich am 28.01.2013 bekommen, das Geld will er ab 01.02.2013.

    Nun habe ich folgende Mängel, die ich der Preiserhöhung entgegenbringen möchte und brauche von euch Rat, wie ihr den Fall beurteilt:
    -Bis August 2012 kein Kellerraum trotz voll gezahlter Miete (Musste erst ausgeräumt und gefliest werden)
    - Keine Treppe zum hinteren Gartenbereich (Türe ist vorhanden, allerdings beträgt die Stufe zum Garten ca. 1m)
    - ca. 2 Wochen Heizungsausfall (Vermieter war im Urlaub)
    - Alle Räume, vor allem im Winter, sind feucht (Wasserbildung an allen Fenstern)
    - keine optimale Raumaufteilung

    Ist eurer Meinung eine so drastische Mieterhöhung rechtens???
    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

    Grüße
    SenorOppes

  • Hallo SenorOppes,

    "Eine Kaltmiete wurde im Vertrag nicht geregelt,"
    - Was - genau! - steht im MV?

    "Nun fordert der Vermieter pro Monat 650€, bezieht sich dabei auf die Anpassung auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Den Brief habe ich am 28.01.2013 bekommen, das Geld will er ab 01.02.2013."
    - Letzteres ist lachhaft, da das Mieterhöhungsbegehren überhaupt nicht den gesetzlichen Anforerungen entspricht. Hierüber sollte er sich mal selbst schlau machen, Du brauchst das nicht. Google hilft übrigens ungemein.

    "Bis August 2012 kein Kellerraum trotz voll gezahlter Miete (Musste erst ausgeräumt und gefliest werden)"
    - War der Kellerraum lt. MV mitgemietet?

    "Keine Treppe zum hinteren Gartenbereich (Türe ist vorhanden, allerdings beträgt die Stufe zum Garten ca. 1m)"
    - Garten lt. MV mitgemietet?

    "ca. 2 Wochen Heizungsausfall"
    - Dem VM (per Handy) gemeldet? Wie waren Eure Raumtemperaturen?

    "Alle Räume, vor allem im Winter, sind feucht (Wasserbildung an allen Fenstern)"
    - Übliche VM-Rechtfertigung: "Mangelhaftes Heizungs- und Lüftungsverhalten."

    "keine optimale Raumaufteilung"
    - Das habt Ihr bereits bei der Besichtigung feststellen können.

    "Ist eurer Meinung eine so drastische Mieterhöhung rechtens???"
    - Kann erst beurteilt werden nach Beantwortung meiner Fragen.

  • Zitat

    Für 79qm zahle ich derzeit 550€ warm. Eine Kaltmiete wurde im Vertrag nicht geregelt,

    Und das ist schon mal der erster Klops. Warmmieten sind laut Heizkostenverordnung sit dem 01.01.2009 nicht mehr gestattet. Seit diesem Datum muss die Lieferung von Wärme und Warmwasser(wenn aus Zentralheizung) individuell erfasst und abgerechnet werden. Das gilt auch für deinen Fall, wenn der Vermieter mit im Haus wohnt. Hier darf dann die Abrechnung nach Wohnfläche vorgenommen werden:

    Heizkostenverordnung

    Zitat

    Nun fordert der Vermieter pro Monat 650€, bezieht sich dabei auf die Anpassung auf die ortsübliche Vergleichsmiete.

    Vergleichsmieten können nur mit Nettomieten ohne Heizung und Nebenkosten angegeben werden. Hier müsste der VM für deine Wohnung den Nettopreis angeben.

    Zitat

    Den Brief habe ich am 28.01.2013 bekommen, das Geld will er ab 01.02.2013.

    Vergiss es, dein Vermieter hat keine Ahnung, weiß nicht, dass du eine Überlegungsfrist von 2 Monaten hast. Darum ist die Erhöhung auch noch nicht fällig. Mehr zu dem Thema hier:

    Mietrecht: Mieterhöhungen - Anhebung bis zur Vergleichmiete

    Überlegungsfrist- Berliner MieterGemeinschaft e.V.

    Zitat

    Nun habe ich folgende Mängel,

    Das sind keine Mängel, weil sie bei Abschluss des Mietvertrages da waren. Beim nächsten Mal besser hinsehen

  • Hallo SenorOppes,

    "Eine Kaltmiete wurde im Vertrag nicht geregelt,"
    - Was - genau! - steht im MV?
    ...§3 Miete
    "Die Miete beträgt monatlich 550 Euro. (Handschriftlich dahinter steht "warm")"
    Von Kaltmiete ist im ganzen Mietvertrag nirgends die Rede!


    "Nun fordert der Vermieter pro Monat 650€, bezieht sich dabei auf die Anpassung auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Den Brief habe ich am 28.01.2013 bekommen, das Geld will er ab 01.02.2013."
    - Letzteres ist lachhaft, da das Mieterhöhungsbegehren überhaupt nicht den gesetzlichen Anforerungen entspricht. Hierüber sollte er sich mal selbst schlau machen, Du brauchst das nicht. Google hilft übrigens ungemein.
    Ja genau, sorry, hab das nicht richtig durchgelesen, da hast du Recht!

    "Bis August 2012 kein Kellerraum trotz voll gezahlter Miete (Musste erst ausgeräumt und gefliest werden)"
    - War der Kellerraum lt. MV mitgemietet?
    Ja, der Kellerraum wurde im Vertrag vereinbart

    "Keine Treppe zum hinteren Gartenbereich (Türe ist vorhanden, allerdings beträgt die Stufe zum Garten ca. 1m)"
    - Garten lt. MV mitgemietet?
    Ja, der Garten war laut Mietvertrag vereinbart

    "ca. 2 Wochen Heizungsausfall"
    - Dem VM (per Handy) gemeldet? Wie waren Eure Raumtemperaturen?
    Raumtemperatur war bei ca. 14°C, 3 Tage war aufgrund dessen auch kein warmes Wasser mehr vorhanden. Mehrmals wurde der Vermieter im Urlaub angerufen, SMS geschrieben, usw...

    "Alle Räume, vor allem im Winter, sind feucht (Wasserbildung an allen Fenstern)"
    - Übliche VM-Rechtfertigung: "Mangelhaftes Heizungs- und Lüftungsverhalten."

    "keine optimale Raumaufteilung"
    - Das habt Ihr bereits bei der Besichtigung feststellen können.
    Das ist richtig, ist dann auch nicht weiter relevant

    "Ist eurer Meinung eine so drastische Mieterhöhung rechtens???"
    - Kann erst beurteilt werden nach Beantwortung meiner Fragen.


    Ich hoffe du kannst mit meinen Antworten etwas anfangen.
    Vielen vielen Dank schonmal für deine (eure) Hilfe!!!!!!!!!:)

  • Da stehen im Prinzip nur Paragrafen und deren Erklärungen drin, ausgefüllt ist in den Leerzeilen allerdings nichts.


    Also steht nichts drin von von dem Mieter zu übernehmenden zusätzlichen Kosten?

  • Zitat

    - Übliche VM-Rechtfertigung: "Mangelhaftes Heizungs- und Lüftungsverhalten."


    Schauen wir doch mal was die Mietervereine dazu sagen.
    Start - Mieterverein Stuttgart auf Ratgeber - dann heizen und lüften
    Zitat:
    So mancher hat Schwierigkeiten, richtig zu heizen und zu lüften.
    Aus falsch verstandener Sparsamkeit lüftet man zuwenig oder falsch. Der Erfolg: in Küchen, Bädern und Schlafzimmern bildet sich Schimmelpilz. Das muss nicht sein - in den meisten Fällen ist nämlich die Ursache des Schimmels hausgemacht und liegt nicht an Baufehlern.

  • @Flatrate: Da liegst du wohl richtig. Ist ja auch von Haus zu unterschiedlich...

    Berny: Wie darf ich das verstehen??? Mittlerweile glaub ich auch dass beim Vertrag etwas nicht stimmt. So viele leere Zeilen...
    War ganz schön leichtfertig damals bei der Unterschrift muss ich im Nachhinein zugeben!

  • Zitat

    Mittlerweile glaub ich auch dass beim Vertrag etwas nicht stimmt.


    Das hat aber gedauert.
    Übrigens: Das Wort hinter dem Mietpreis könnte auch als warum durchgehen.
    Bsp. warum so wenig Miete ?

  • Fantastisch: Ja das mit dem warm ist richtig. Ich hab ihn halt unterschrieben, war froh eine Wohnung gehabt zu haben und auch mit den Widrigkeiten habe ich mich arrangiert.
    Bei einer Mieterhöhung um 100€ bin ich dann aber doch stutzig geworden....

  • Fantastisch: Ja das mit dem warm ist richtig.


    Hallo Oppes,
    lass' Dich von dem fantastischen Krebsgeschwür nicht irritieren!:eek:
    In anderen Mieterforen wurde er bereits gesperrt.
    Und die 500 Euro warm sind einwandfrei zu erkennen.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (7. Februar 2013 um 14:48)

  • Oppes, lass dich von dem selbsternannten Halbgott nicht verunsichern und in die Kostenfalle treiben.
    Rede mit deinem VM, erkläre im alles und ändert das Wesentliche.

    Zitat

    die 500 Euro warm sind einwandfrei zu erkennen.


    Warum haben nun bereits 6 von 7 Leute entziffert.

  • Rede mit deinem VM, erkläre im alles und ändert das Wesentliche.
    Warum haben nun bereits 6 von 7 Leute entziffert.


    Schlimm(er) wird es, wenn zu Dummheit auch noch Borniertheit hinzukommt.

  • Hallo,

    mein Lebensgefährte und ich,hatten gestern einen Besichtigungstermin.

    Da kam das Thema Staffelmiete zu Sprache...

    Jetzt unsere Frage:

    Die jetzige Nettokaltmiete beträgt 506,00€ für 65 m² und zwei Zimmer (Gesamtmiete 646,00€)
    Uns schreibt der Vermieter nach Nachfrage,dass sich die Nettokaltmiete ab dem dritten Vertragsjahr um 10,00€ pro Monat sowie ab dem vierten Vertragsjahr noch einmal um 10,00€ erhöhen wird.

    Leider haben wir noch keine Erfahrung mit Staffelmieten und möchten gerne wissen, ob die Nettokaltmiete ab Januar 2016, 516,00€, ab Februar 2016, 526,00 € etc. erhöhen werden würde oder bis Dezember 2016 auf 516,00 € bleiben würde?

    Hoffe es ist verständlich und hoffe auf eine schnelle Antwort.

    Danke und liebe Grüße

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