Treppenhausreinigung

  • Hallo,
    unsere Treppenhausreinigung wird von dem Vermieter übernommen. Dieser hat eine Reinigungskraft beauftragt. Die Kosten hierfür werden in die Nebenkosten mitgerechnet.

    Soweit so gut

    Aber: Seit ca Dezember 2012 hat keine Treppenhausreinigung mehr stattgefunden. Dies ist nachvollziehbar an Kabeln die der Vermieter selbst im Treppenhaus abgeschnitten hat.

    Daher Frage ich mich nun: Muss der Vermieter eine Liste aushängen, wo jeder Mieter nachvollziehen kann wann die Treppenhausreinigung stattgefunden hat?
    Weil derzeit ist es ja so, ich zahle für etwas , das gar nicht stattgefunden hat. Das kann es ja auch nicht sein.

  • Zitat

    Weil derzeit ist es ja so, ich zahle für etwas , das gar nicht stattgefunden hat. Das kann es ja auch nicht sein.

    Quatsch! Du zahlst erst, wenn die Jahresabrechnung erstellt wird. Bis dahin sind es nur Vorauszahlungen, die der Vermieter mit den tatsächlich angefallenen Kosten gegenrechnet.

  • Zitat

    Aber dann muss er ja in der Nebenkostenabrechnung auflisten wie oft gereinigt wurde oder nicht?

    Erst auf Verlangen des Mieters muss der Vermieter die Abrechnung z.B. dieser Reinigungsarbeiten vorlegen.

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